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   VG Ansbach, 01.07.2008 - AN 1 K 06.03095, AN 1 K 07.00205   

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https://dejure.org/2008,74642
VG Ansbach, 01.07.2008 - AN 1 K 06.03095, AN 1 K 07.00205 (https://dejure.org/2008,74642)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.07.2008 - AN 1 K 06.03095, AN 1 K 07.00205 (https://dejure.org/2008,74642)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - AN 1 K 06.03095, AN 1 K 07.00205 (https://dejure.org/2008,74642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf Wasserversorgung einer im Außenbereich geplanten Staudengärtnerei; privilegiertes Vorhaben; Verdichtung der Erschließungspflicht; Mitwirkungspflicht der Gemeinde bei der Erschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 26.01.2006 - 23 B 05.2379
    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2008 - AN 1 K 06.03095
    Zum einen sieht die Kammer keine Veranlassung, an den amtlichen Feststellungen des für wasserwirtschaftliche Belange, u.a. auch für den Vollzug der Trinkwasserverordnung zuständigen und hierfür mit besonderer Sachkunde und entsprechend ausgebildetem Fachpersonal ausgestatteten Wasserwirtschaftsamts ... zu zweifeln (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.1.2006 - 23 B 05.2379, GK 2007/86).
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2008 - AN 1 K 06.03095
    Danach ist die Gemeinde verpflichtet, die Erschließung selbst durchzuführen, wenn sie einen Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB erlassen und das zumutbare Erschließungsangebot eines Dritten abgelehnt hat (siehe schon Bundesverwaltungsgericht vom 10.9.1976, DVBl 1977, 41).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2008 - AN 1 K 06.03095
    Ohne vorhandenen Wasseranschluss kann aber die Klägerin ihr Eigentum an dem Außenbereichsgrundstück Fl.Nr. ..., Gemarkung ..., überhaupt nicht sachgerecht als Staudengärtnerei nutzen, der fehlende Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung der Beklagten gefährdet mithin die dem Außenbereich typischerweise zugewiesene funktionsgerechte Nutzbarkeit dieses Grundstücks (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.2.1985 - 8 C 44/84, BayVBl 1985, 536).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2008 - AN 1 K 06.03095
    Im Ergebnis Gleiches gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht unter Bezug auf diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 30. August 1985 ( DVBl 1986, 186) im Fall eines landwirtschaftlichen Betriebes entschieden hat, für privilegierte Betriebe im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 BauGB).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2008 - AN 1 K 06.03095
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 7.2.1986 - 4 C 30/84, NVwZ 1986, 917) kommt eine Verpflichtung der Gemeinde zur Annahme eines Erschließungsangebots (ausnahmsweise) gerade in solchen Fällen in Betracht, in denen sonst eine vom Gesetz eingeräumte Rechtsposition vereitelt würde oder eine vom Gesetz getroffene Wertung außer Acht bliebe.
  • VG Augsburg, 16.07.2001 - Au 8 K 00.1340
    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2008 - AN 1 K 06.03095
    Im vorliegenden Fall hätte die Beklagte deshalb, ein Erschließungsangebot, wie es die Klägerin durch ihre Bereitschaft zur Herstellung des Grundstücksanschlusses der Beklagten "unterbreitet" hat, nicht ausschlagen dürfen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 16.7.2001, Au 8 K 00.1340).
  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 6 K 607/14

    Anschluss- und Benutzungsrecht; Fernwärmeversorgung; Anspruch auf

    Denn die Sachurteilsvoraussetzungen beider Klagearten sind erfüllt (vgl. zum Offenlassen der Klageart in einem solchen Falle wie hier: BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 -, BVerwGE 26, 169, 170; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 4. April 1979 - XV A 2716/78 -, zit. nach juris; Hessischer VGH, Urteil vom 28. Januar 1980 - VIII OE 190/79 -, HessVGRspr. 1980, 57, 58; bei der Konstellation des Vorliegend eines ablehnenden Bescheides bei Geltendmachung eines Anschlussbegehrens von einer Verpflichtungsklage ausgehend etwa VG Ansbach, Urteil vom 1. Juli 2008 - AN 1 K 06.03095 u.a. -, zit. nach juris, Rn. 53).
  • VG München, 29.04.2010 - M 10 K 09.5120

    Anschlussrecht an gemeindliche Wasserversorgung

    Das Anschlussrecht gilt für alle im Bereich der WAS gelegenen und erschlossenen Grundstücke, so dass auch Außenbereichsgrundstücke nicht generell ausgeschlossen sind (vgl. auch VG Ansbach, Urteil v. 1.7.2008, Az.: AN 1 K 06.03095, AN 1 K 07.00205).
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