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   VG Ansbach, 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329   

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https://dejure.org/2020,487
VG Ansbach, 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329 (https://dejure.org/2020,487)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329 (https://dejure.org/2020,487)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Januar 2020 - AN 5 E 19.02329 (https://dejure.org/2020,487)
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  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten (BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2002 - 1 S 1381/01

    Aufenthaltserlaubnis für sorgeberechtigten Elternteil

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329
    Es kommt darauf an, ob zwischen dem Ausländer und seinem Kind auf Grund des gepflegten persönlichen Umgangs ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, das von der nach außen manifestierten Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt ist (VGH BW, U.v. 20.9.2018 - 11 S 240/17 - juris Rn. 80; U.v. 5.8.2002 - 1 S 1381/01 - juris Rn. 19).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329
    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris Rn. 87).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen selbständigen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet; die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, entfaltet jedoch aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen und verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 10 ZB 15.858

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen sexuellen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329
    Erforderlich ist daher, dass der Sorgeberechtigte nach außen erkennbar in ausreichendem Maße Verantwortung für die Betreuung und Erziehung seines minderjährigen Kindes übernimmt (BayVGH, B.v. 17.12.2018 - 10 C 18.2177 - juris Rn. 19; B.v. 28.7.2015 - 10 ZB 15.858 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 19 CE 18.1597

    Kein Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung bis zur rechtskräftigen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329
    Außerdem ist angemessen zu berücksichtigen, ob im Falle einer Rückkehr des Vaters in sein Heimatland ein Abbruch des persönlichen Kontakts zu seinem Kind droht (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 19 CE 18.1597 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2020 - AN 5 E 19.02329
    Es kommt darauf an, ob zwischen dem Ausländer und seinem Kind auf Grund des gepflegten persönlichen Umgangs ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, das von der nach außen manifestierten Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt ist (VGH BW, U.v. 20.9.2018 - 11 S 240/17 - juris Rn. 80; U.v. 5.8.2002 - 1 S 1381/01 - juris Rn. 19).
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