Rechtsprechung
   VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61396
VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442 (https://dejure.org/2017,61396)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442 (https://dejure.org/2017,61396)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - AN 6 K 15.02442 (https://dejure.org/2017,61396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RBStV § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 6 S. 2, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 7 S. 1; BAföG § 7 Abs. 2, Abs. 3
    Kein Härtefall bei der Rundfunkbeitragserhebung wegen nicht förderfähigem Zweitstudium

  • rewis.io

    Kein Härtefall bei der Rundfunkbeitragserhebung wegen nicht förderfähigem Zweitstudium

  • ra.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 7 B 15.379

    Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag

    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
    Das Grundrecht der Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, und wird auch in seiner besonderen Ausprägung als Rundfunkempfangsfreiheit durch den Rundfunkbeitrag weder unmittelbar noch mittelbar beeinträchtigt (vgl. Urteil des Bayerischen VGH vom 29.7.2015 - 7 B 15.379 -).

    Der Rundfunkbeitrag zielt auch nicht darauf ab, Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fern zu halten (vgl. BayVGH vom 29.7.2015, a.a.O. unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht, B.v. 6.9.1999 - 1 BvR 1013/99 - Bayerische Verwaltungsblätter 2000, 208).

  • VG Hamburg, 07.03.2013 - 3 K 2817/12

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Nachweis einer

    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
    In der mündlichen Verhandlung verwies die Klägerin des Weiteren auf Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Juli 2013 und 24. September 2013 sowie auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg unter dem Aktenzeichen 3 K 2817/12.

    Auch das von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg unter dem Aktenzeichen 3 K 2817/12 beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eingreifen kann, wenn der Beitragsschuldner nachweislich Anspruch auf eine Sozialleistung hat, mit der er eine Befreiung erzielen könnte, er diese Sozialleistung aber aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nehmen will.

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
    Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht nach mündlichen Verhandlungen am 18. März 2016 und 15. Juni 2016 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird (U.v. 18.3.2016 - 6 C 6.15 - U.v. 15.6.2016 - 6 C 35.15 -).
  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 BV 06.1645
    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
    Unter Berücksichtigung des Prinzips der parallelen Wertung der sozialen Bedürftigkeit in den Leistungsgesetzen ist es daher nicht zu beanstanden, dass der Rundfunkgesetzgeber gezielt nur Studierende, die ein Erststudium innerhalb einer bestimmten Studienzeit absolvieren, auch durch eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht fördern will (vgl. dazu: Urteil des Bayerischen VGH vom 16.5.2007 - 7 BV 06.1645 -).
  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
    Der Rundfunkbeitrag zielt auch nicht darauf ab, Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fern zu halten (vgl. BayVGH vom 29.7.2015, a.a.O. unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht, B.v. 6.9.1999 - 1 BvR 1013/99 - Bayerische Verwaltungsblätter 2000, 208).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15

    Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig

    Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
    Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht nach mündlichen Verhandlungen am 18. März 2016 und 15. Juni 2016 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird (U.v. 18.3.2016 - 6 C 6.15 - U.v. 15.6.2016 - 6 C 35.15 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht