Rechtsprechung
VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RBStV § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 6 S. 2, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 7 S. 1; BAföG § 7 Abs. 2, Abs. 3
Kein Härtefall bei der Rundfunkbeitragserhebung wegen nicht förderfähigem Zweitstudium - rewis.io
Kein Härtefall bei der Rundfunkbeitragserhebung wegen nicht förderfähigem Zweitstudium
- ra.de
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
- VGH Bayern, 28.02.2018 - 7 BV 17.770
- BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 7 B 15.379
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
Das Grundrecht der Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, und wird auch in seiner besonderen Ausprägung als Rundfunkempfangsfreiheit durch den Rundfunkbeitrag weder unmittelbar noch mittelbar beeinträchtigt (vgl. Urteil des Bayerischen VGH vom 29.7.2015 - 7 B 15.379 -).Der Rundfunkbeitrag zielt auch nicht darauf ab, Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fern zu halten (vgl. BayVGH vom 29.7.2015, a.a.O. unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht, B.v. 6.9.1999 - 1 BvR 1013/99 - Bayerische Verwaltungsblätter 2000, 208).
- VG Hamburg, 07.03.2013 - 3 K 2817/12
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Nachweis einer …
Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
In der mündlichen Verhandlung verwies die Klägerin des Weiteren auf Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Juli 2013 und 24. September 2013 sowie auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg unter dem Aktenzeichen 3 K 2817/12.Auch das von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg unter dem Aktenzeichen 3 K 2817/12 beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eingreifen kann, wenn der Beitragsschuldner nachweislich Anspruch auf eine Sozialleistung hat, mit der er eine Befreiung erzielen könnte, er diese Sozialleistung aber aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nehmen will.
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht nach mündlichen Verhandlungen am 18. März 2016 und 15. Juni 2016 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird (U.v. 18.3.2016 - 6 C 6.15 - U.v. 15.6.2016 - 6 C 35.15 -).
- VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 BV 06.1645
Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
Unter Berücksichtigung des Prinzips der parallelen Wertung der sozialen Bedürftigkeit in den Leistungsgesetzen ist es daher nicht zu beanstanden, dass der Rundfunkgesetzgeber gezielt nur Studierende, die ein Erststudium innerhalb einer bestimmten Studienzeit absolvieren, auch durch eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht fördern will (vgl. dazu: Urteil des Bayerischen VGH vom 16.5.2007 - 7 BV 06.1645 -). - BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
Der Rundfunkbeitrag zielt auch nicht darauf ab, Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fern zu halten (vgl. BayVGH vom 29.7.2015, a.a.O. unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht, B.v. 6.9.1999 - 1 BvR 1013/99 - Bayerische Verwaltungsblätter 2000, 208). - BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
Auszug aus VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht nach mündlichen Verhandlungen am 18. März 2016 und 15. Juni 2016 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird (U.v. 18.3.2016 - 6 C 6.15 - U.v. 15.6.2016 - 6 C 35.15 -).