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   VG Ansbach, 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297   

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VG Ansbach, 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297 (https://dejure.org/2016,42015)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297 (https://dejure.org/2016,42015)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. November 2016 - Au 2 K 16.1297 (https://dejure.org/2016,42015)
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  • OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 5 LB 388/08

    Ausschluss von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297
    Nachdem sich der Erklärungsgehalt früherer Beihilfebescheide stets lediglich auf die Beihilfefähigkeit der jeweils konkret geltend gemachten Aufwendungen bezogen hat, kann eine Behörde weder unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes verpflichtet werden, einen etwaigen Fehler zu wiederholen (BVerwG, U. v. 17.7.2009 - 5 C 25.08 - BVerwGE 134, 206; NdsOVG, U. v. 23.4.2010 - 5 LB 388/08 - juris Rn. 24), noch kann daraus ein Erstattungsanspruch für spätere "inhaltsgleiche Aufwendungen" abgeleitet werden, zumal die hier streitentscheidende Norm ohnehin erst zum 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 329) eingeführt worden ist.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07

    Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfen verlangt werden, gegeben war (BVerwG U. v. 30.4.2009 - 2 C 127.07 - juris Rn. 7; U. v. 15.12.2005 - 2 C 35.04 - BVerwGE 125, 21).
  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 14 ZB 14.1508

    Informationsobliegenheiten des Beamten gelten in gleichem Maße für seinen

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297
    Dem Bediensteten obliegt es, in seinen eigenen Angelegenheiten die zumutbare Sorgfalt anzuwenden, so dass erwartet werden muss, dass er sich über die relevanten Vorschriften selbst informiert (BVerwG, U. v. 30.1.1997 - 2 C 10.96 - juris Rn. 16; U. v. 29.10.1992 - 2 C 19.90 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 14 ZB 14.1508 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfen verlangt werden, gegeben war (BVerwG U. v. 30.4.2009 - 2 C 127.07 - juris Rn. 7; U. v. 15.12.2005 - 2 C 35.04 - BVerwGE 125, 21).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297
    Nachdem sich der Erklärungsgehalt früherer Beihilfebescheide stets lediglich auf die Beihilfefähigkeit der jeweils konkret geltend gemachten Aufwendungen bezogen hat, kann eine Behörde weder unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes verpflichtet werden, einen etwaigen Fehler zu wiederholen (BVerwG, U. v. 17.7.2009 - 5 C 25.08 - BVerwGE 134, 206; NdsOVG, U. v. 23.4.2010 - 5 LB 388/08 - juris Rn. 24), noch kann daraus ein Erstattungsanspruch für spätere "inhaltsgleiche Aufwendungen" abgeleitet werden, zumal die hier streitentscheidende Norm ohnehin erst zum 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 329) eingeführt worden ist.
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297
    Dem Bediensteten obliegt es, in seinen eigenen Angelegenheiten die zumutbare Sorgfalt anzuwenden, so dass erwartet werden muss, dass er sich über die relevanten Vorschriften selbst informiert (BVerwG, U. v. 30.1.1997 - 2 C 10.96 - juris Rn. 16; U. v. 29.10.1992 - 2 C 19.90 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 14 ZB 14.1508 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2016 - Au 2 K 16.1297
    Dem Bediensteten obliegt es, in seinen eigenen Angelegenheiten die zumutbare Sorgfalt anzuwenden, so dass erwartet werden muss, dass er sich über die relevanten Vorschriften selbst informiert (BVerwG, U. v. 30.1.1997 - 2 C 10.96 - juris Rn. 16; U. v. 29.10.1992 - 2 C 19.90 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 14 ZB 14.1508 - juris Rn. 6 m. w. N.).
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