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   VG Ansbach, 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720   

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https://dejure.org/2008,73143
VG Ansbach, 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720 (https://dejure.org/2008,73143)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720 (https://dejure.org/2008,73143)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - AN 9 K 08.00720 (https://dejure.org/2008,73143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbescheid; Nachbarklage; Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (BVerwG, Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 - Urteil vom Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 153; im Anschluss an Urteile vom 19.9.1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 und vom 6.10.1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).

    Dies ist nach den Maßstäben zu beurteilen, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat, welches in § 15 Abs. 1 BauNVO angelegt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.7.1998 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (BVerwG, Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 - Urteil vom Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 153; im Anschluss an Urteile vom 19.9.1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 und vom 6.10.1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Ansbach, 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (BVerwG, Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 - Urteil vom Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 153; im Anschluss an Urteile vom 19.9.1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 und vom 6.10.1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720
    Die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben - anders als die Festsetzung von Baugebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151) - kraft Bundesrechts grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 128).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Ansbach, 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720
    Die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben - anders als die Festsetzung von Baugebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151) - kraft Bundesrechts grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 128).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2007 - 2 B 10825/07

    Rechtmäßigkeit eines Verfahrens zur Besetzung einer Professur für Geologie

    Auszug aus VG Ansbach, 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720
    Die Klägerinnen hätte nämlich eine Befangenheitsrüge früher erheben müssen, denn der Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens hat die Pflicht, einen ihm bekannten oder im Laufe des Verfahrens bekannt werdenden Ablehnungsgrund unverzüglich zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu rügen (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.9.2007 - 2 B 10825/07, 2 E 10824/07 - juris).
  • VGH Bayern, 24.04.2006 - 14 B 04.2707
    Auszug aus VG Ansbach, 03.12.2008 - AN 9 K 08.00720
    Eine drittschützende Wirkung solcher Festsetzungen ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, seiner Begründung oder anderweitigen Materialien über die Willensbildung des zuständigen Beschlussorgans hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Satzungsgeber eine solche Wirkung gewollt hat (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 24.4.2006; Az.: 14 B 04.2707).
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