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VG Ansbach, 04.01.2006 - AN 10 K 05.00283 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum, Nachweis durch Haaranalyse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2006 - AN 10 K 05.00283
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist dabei die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage, hier also der Erlass des Widerspruchsbescheides vom 13. Dezember 2004, zugestellt am 14. Dezember 2004 (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.9.1995, BVerwGE 99, 249 ; BayVGH, Beschluss vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526).Um einen solchen inneren Wandel eruieren zu können, bedarf es - gegebenenfalls neben ärztlichen Feststellungen - einer psychologischen Bewertung (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend BayVGH vom 9.5.2005 11 CS 04.2526).
- VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348
Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit
Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2006 - AN 10 K 05.00283
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung - welcher sich die Kammer angeschlossen hat - davon aus, dass ein fehlendes Trennungsvermögen dann vorliegt und auch nachgewiesen ist, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis ein Fahrzeug unter fahreignungsrelevantem Einfluss von Cannabis führt (vgl. BayVGH vom 11.11.2004 Az.: 11 CS 04.2348).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht des Weiteren in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; vom 21. Februar 2005 Az. 11 CS 04.3526).
- VGH Bayern, 21.02.2005 - 11 CS 04.3526
Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2006 - AN 10 K 05.00283
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht des Weiteren in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; vom 21. Februar 2005 Az. 11 CS 04.3526).
- BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …
Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2006 - AN 10 K 05.00283
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist dabei die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage, hier also der Erlass des Widerspruchsbescheides vom 13. Dezember 2004, zugestellt am 14. Dezember 2004 (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.9.1995, BVerwGE 99, 249 ; BayVGH, Beschluss vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain
Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2006 - AN 10 K 05.00283
An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, so lange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme also entkräften könnten (vgl. dazu: OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238 ). - VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2006 - AN 10 K 05.00283
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht des Weiteren in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; vom 21. Februar 2005 Az. 11 CS 04.3526). - VGH Bayern, 27.10.2004 - 11 CS 04.2840
Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2006 - AN 10 K 05.00283
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht des Weiteren in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; vom 21. Februar 2005 Az. 11 CS 04.3526).