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   VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236   

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https://dejure.org/2021,554
VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236 (https://dejure.org/2021,554)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236 (https://dejure.org/2021,554)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. Januar 2021 - AN 15 S 18.31236 (https://dejure.org/2021,554)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.06.1990 - 2 BvR 369/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im

    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Die gerichtliche Überprüfung der vom Bundesamt getroffenen Offensichtlichkeitsfeststellung hat im Hinblick auf den nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz aufgrund der als asylerheblich vorgetragenen oder zu erkennenden Tatsachen und in Anwendung des materiellen Asylrechts erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren zu erfolgen (BVerfG, B.v. 19.6.1990 - 2 BvR 369/90 - juris Rn. 20).

    Die Anforderungen entsprechen insofern denjenigen der Ablehnung einer asylrechtlichen Klage als offensichtlich unbegründet (BVerfG, B.v. 19.6.1990 a.a.O. - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 2.19

    EuGH soll Fragen zum Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Letztlich hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. Dezember 2019 im Verfahren 1 C 2.19 (= ZAR 2020, 209 Ls. u. BeckRS 2019, 37866) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsersuchen u.a. die Frage gestellt, ob Art. 3 der RL 2011/95/EU dahin auszulegen ist, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaates entgegensteht, nach der dem minderjährigen ledigen Kind einer Person, der die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, eine von dieser abgeleitete Flüchtlingseigenschaft (sog. Familienflüchtlingsschutz) auch für den Fall zuzuerkennen ist, dass dieses Kind - über den anderen Elternteil - jedenfalls auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt, das nicht mit dem Herkunftsland des Flüchtlings identisch ist und dessen Schutz es in Anspruch nehmen kann.
  • VGH Bayern, 23.07.2020 - 24 ZB 19.33604

    Verfahrensaussetzung wegen Vorlagebeschluss

    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Diese im Raum stehende Rechtsfrage, die derzeit noch nicht durch den EuGH geklärt ist und die auch für das vorliegende Verfahren Bedeutung erlangt, ist damit keineswegs in einem Sinne unzweifelhaft, dass den Antragstellern mit einem Offensichtlichkeitsverdikt gemäß § 30 Abs. 1 AsylG Familienflüchtlingsschutz, abgeleitet von ihrem Vater, abzusprechen wäre (vgl. etwa auch den Aussetzungsbeschluss des BayVGH v. 23.07.2020 - 24 ZB 19.33604 - BeckRS 2020, 20671).
  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Maßgeblich ist für die Beurteilung der Offensichtlichkeitsentscheidung, ob an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich unter Zugrundelegung des aktenkundigen Sachverhalts nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B.v. 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07 -, NVwZ 2008, 418 und vom 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06 -, NVwZ 2007, 1046).
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 2 K 520.16

    Eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit von minderjährigem Stammberechtigtem

    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Vielmehr wird in der Rechtsprechung auch die Meinung vertreten, dass es für die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz für Kinder nach deutschem Recht, nämlich in Anwendung des § 26 AsylG, unerheblich sei, wenn der stammberechtigte Elternteil einerseits und das minderjährige, ledige Kind andererseits unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besäßen (vgl. bspw. VG Würzburg, U.v. 16.12.2019 - 8 K 19.31597, BeckRS 2019, 35288 Rn. 15-18; VG Berlin, U.v. 14.2.2019 - 2 K 520/16, BeckRS 2019, 20605 Rn. 16, 17 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Macht das Bundesamt aber von der ihm durch das nationale Recht eingeräumten Befugnis nach § 80 Abs. 4 VwGO in der Folge des gerichtlichen Verfahrens oder bereits im Bescheid selbst keinen Gebrauch, verkürzt sich dadurch der einem Asylantragsteller nach Unionsrecht zukommende Rechtsanspruch auf einen effektiven Rechtsschutz und ergeben sich nach Auffassung des erkennenden Gerichts in der Folge auch hieraus ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung (so auch: VG Potsdam, B.v. 30.11.2020 - 12 L 527/20.A - BeckRS 2020, 34039).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Die Prüfung des Gerichts beschränkt sich nicht auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Asylantrags als (einfach) unbegründet, sondern umfasst gerade auch die Rechtmäßigkeit des Offensichtlichkeitsurteils (BVerfG, U.v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Wie das Bundesverwaltungsgericht u.a. in seinem Urteil vom 20. Februar 2020 in der Rechtssache 1 C 19.19 (= BeckRS 2020, 8209) unter Heranziehung der Rechtsprechung des EuGH in dessen "Gnandi"-Fall ausgeführt hat, gewährleistet eine Abschiebungsandrohung, die das Bundesamt zusammen mit der Entscheidung, einen Asylantrag als (offensichtlich) unbegründet abzulehnen, erlässt und in der eine Ausreisefrist von einer Woche gesetzt wird, die mit der Bekanntgabe der ablehnenden Entscheidung beginnt, die unionsrechtlich geforderten Verfahrens-, Schutz- und Teilhaberechte nicht in vollem Umfang.
  • VG Würzburg, 16.12.2019 - W 8 K 19.31597

    Unterschiedliche Staatsangehörigkeit schließt Familienflüchtlingsschutz nicht aus

    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Vielmehr wird in der Rechtsprechung auch die Meinung vertreten, dass es für die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz für Kinder nach deutschem Recht, nämlich in Anwendung des § 26 AsylG, unerheblich sei, wenn der stammberechtigte Elternteil einerseits und das minderjährige, ledige Kind andererseits unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besäßen (vgl. bspw. VG Würzburg, U.v. 16.12.2019 - 8 K 19.31597, BeckRS 2019, 35288 Rn. 15-18; VG Berlin, U.v. 14.2.2019 - 2 K 520/16, BeckRS 2019, 20605 Rn. 16, 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Auszug aus VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
    Maßgeblich ist für die Beurteilung der Offensichtlichkeitsentscheidung, ob an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich unter Zugrundelegung des aktenkundigen Sachverhalts nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B.v. 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07 -, NVwZ 2008, 418 und vom 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06 -, NVwZ 2007, 1046).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

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