Rechtsprechung
VG Ansbach, 04.05.2010 - AN 8 P10.00240 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,71079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- openjur.de
Zustimmungsersetzung; sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; 19 Jahre zurückliegende Vorgänge; außerdienstliches Verhalten; kein rechtlicher Bezug zum bestehenden Arbeitsplatz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
Verwirkung - Kündigung
Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2010 - AN 8 P10.00240
Selbst dann, wenn zurückliegende Ereignisse, die das konkrete Arbeitsverhältnis nicht mehr belasten, zunächst schwerwiegend waren, sind sie dann unerheblich, wenn sie kein Indiz für eine künftige Belastung des Arbeitsverhältnisses darstellen (BAG vom 9.1.1986 - 2 ABR 24/85 -). - BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2010 - AN 8 P10.00240
Für einen nicht hoheitlich tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, wie es der Beteiligte zu 2) ist, gelten aber keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft, insbesondere sind besondere Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten nicht mehr gegeben (BAG vom 10.9.2009 - 2 AZR 257/08 -). - BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
Auszug aus VG Ansbach, 04.05.2010 - AN 8 P10.00240
Die Stadt ... und der Schulverband stellen zwei verschiedene Arbeitgeber dar, weshalb anders als in einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG vom 20.9.1984 - 2 AZR 633/82 -) entschiedenen Fall es auch nicht auf einen inneren Zusammenhang mit der im Beschäftigungsbetrieb (Schule) auszuübenden, vertraglich geschuldeten Tätigkeit ankommt.