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   VG Ansbach, 04.07.2012 - AN 11 K 11.00891   

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https://dejure.org/2012,18368
VG Ansbach, 04.07.2012 - AN 11 K 11.00891 (https://dejure.org/2012,18368)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.07.2012 - AN 11 K 11.00891 (https://dejure.org/2012,18368)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - AN 11 K 11.00891 (https://dejure.org/2012,18368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsschutz gegen dienstaufsichtliche Maßnahmen außerhalb des Disziplinarrechts;Einstellungsbeschluss nach teilweiser Erledigung und teilweiser Klagerücknahme;Voraussetzungen für ausdrücklich erteilte Rüge nicht nachgewiesen und zudem unverhältnismäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Stade, 24.02.2021 - 9 A 1488/19

    Amtsverschwiegenheitspflicht; Einstellungsverfügung; Erledigung; fehlende

    Lehnte man - entgegen der Auffassung der Kammer - die Verwaltungsaktqualität der Missbilligung ab, wäre die Klage jedenfalls mit dem Hilfsantrag als allgemeine Leistungsklage zulässig (dies daher offenlassend: VG Ansbach, Beschluss vom 04. Juli 2012 - AN 11 K 11.00891 -, Rn. 3, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2011 - 10 K 2776/11 -, Rn. 25, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 24. November 2004 - 1 A 79/03 -, Rn. 25, juris; s. zur Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage auch: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 3 ZB 14.1781 -, Rn. 18, juris).
  • VG Ansbach, 24.10.2012 - AN 11 M 12.01704

    Schriftform für Kostenerinnerung; Wiedereinsetzungsgrund nicht glaubhaft gemacht;

    Der Erinnerungsführer begehrt teils eine höhere Erstattung eigener notwendiger Aufwendungen als festgesetzt und wendet sich weiter teils auch gegen die Festsetzung der Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Erinnerungsgegnerin bezüglich eines vorangegangenen Klageverfahrens nach dem Beamtenrecht (Rüge und Vortragsuntersagung), das auf Grund übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich des Streitgegenstands der Rüge und aufgrund Klagerücknahme hinsichtlich des Streitgegenstands der Untersagung der Vortragstätigkeit durch Verfahrenseinstellungsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Juli 2012 AN 11 K 11.00891 beendet worden war, wobei nach Ziffer 2. dieses Beschlusses die Verfahrenskosten der Erinnerungsführer und die Erinnerungsgegnerin je zur Hälfte tragen, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig erklärt worden und in Ziffer 3. dieses Beschlusses der Streitwert auf insgesamt 10.000 EUR festgesetzt worden waren.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf diese Gerichtsakte einschließlich der Beiakte und die beigezogene Gerichtsakte AN 11 K 11.00891 verwiesen.

    Im Verfahren AN 11 K 11.00891 ist für den 4. Juli 2012 um 10:30 Uhr terminiert gewesen.

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