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   VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419   

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VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419 (https://dejure.org/2016,34719)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419 (https://dejure.org/2016,34719)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - AN 9 K 16.00419 (https://dejure.org/2016,34719)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2765

    Versagung einer Baugenehmigung für eine Top-Lux-Werbeanlage; Überschreitung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass zur Konkretisierung der Einfügensanforderungen des § 34 BauGB bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche auf § 23 BauNVO zurückgegriffen werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 25.4.2005 - 1 CS 04.3461 - juris; U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris, Rn. 12).

    Das deutliche Überschreiten der durch die Hauptgebäude gezogenen faktischen Baugrenze würde die Zulassung eines in der Umgebung vorbildlosen Vorhabens bedeuten und damit einen Ansatz für nachfolgende vergleichbare Bauwünsche, etwa auf den benachbarten Grundstücken, bieten und deshalb zu städtebaulichen Spannungen führen (vgl. BayVGH, U. v. 11.11.2014, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass zur Konkretisierung der Einfügensanforderungen des § 34 BauGB bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche auf § 23 BauNVO zurückgegriffen werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 25.4.2005 - 1 CS 04.3461 - juris; U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris, Rn. 12).

    Der demnach maßgebliche Bereich ist bei dem Einfügensmerkmal der überbaubaren Grundstücksfläche in der Regel enger zu begrenzen als etwa bei dem Merkmal der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH, B. v. 25.4.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    Gemeint sei nicht das Ortsbild, wie es überall anzutreffen sei, sondern es müsse vielmehr eine gewisse Eigenart haben, die dem Ortsteil eine über dem Üblichen herausragende Prägung verleihe (mit Verweis auf BVerwG v. 11.5.2000 - 4 C 14/98 - DÖV 2000, 1008).
  • VGH Bayern, 06.02.2006 - 26 ZB 05.1470
    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    Darauf, dass dieser von Bebauung freigehaltene Bereich jeweils gleich breit ist, kommt es nicht maßgeblich an (vgl. BayVGH, B. v. 6.2.2006 - 26 ZB 05.1470 -juris; U. v. 7.7.2004 - 26 B 03.2798 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 8 S 1213/09

    Baugenehmigung für eine Plakattafel im Dorfgebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    Ob das Vorhaben darüber hinausgehend auch - wie von Seiten des Beklagten angeführt (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz BayBO) - zu einer Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes gemäß Art. 8 Satz 2 BayBO führt, da die Zulassung einer neuartigen gewerblichen Nutzung das ländlich geprägte Straßenbild stören würde (vgl. VGH BW, U. v. 6.4.2011 - 8 S 1213/09 - juris, Rn. 28; U. v. 26.7.2016 - 3 S 1241/15 - juris, Rn. 24) braucht darüber hinaus nicht entschieden zu werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2014 - 10 N 47.14

    Baugenehmigung für eine Neuerrichtung einer Werbeanlage (Fremdwerbung); Einfügen

    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    Dass die vorgelagerten Flächen - ohne Ansehung einer bauaufsichtlichen Genehmigung - auf den Grundstücken Fl. Nrn. ... und ... der Gemarkung ... als Lagerflächen für die auf diesen Grundstücken befindlichen Sägewerkbetriebe genutzt werden, hindert die Annahme einer faktischen Baugrenze insofern nicht, als diese als Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO anzusehen sind, denen insoweit die maßstabsbildende Kraft fehlt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.12.2014 - OVG 10 N 47.14 - juris).
  • VGH Bayern, 07.07.2004 - 26 B 03.2798
    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    Darauf, dass dieser von Bebauung freigehaltene Bereich jeweils gleich breit ist, kommt es nicht maßgeblich an (vgl. BayVGH, B. v. 6.2.2006 - 26 ZB 05.1470 -juris; U. v. 7.7.2004 - 26 B 03.2798 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15

    Werbeverbot in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten; Auswirkungen des Verbots auf

    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    Ob das Vorhaben darüber hinausgehend auch - wie von Seiten des Beklagten angeführt (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz BayBO) - zu einer Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes gemäß Art. 8 Satz 2 BayBO führt, da die Zulassung einer neuartigen gewerblichen Nutzung das ländlich geprägte Straßenbild stören würde (vgl. VGH BW, U. v. 6.4.2011 - 8 S 1213/09 - juris, Rn. 28; U. v. 26.7.2016 - 3 S 1241/15 - juris, Rn. 24) braucht darüber hinaus nicht entschieden zu werden.
  • VGH Bayern, 20.09.2012 - 15 ZB 11.460

    Nähere Umgebung; Baugenehmigung für eine Spielhalle mit 60 Geldspielgeräten im

    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    Die nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgebende nähere Umgebung reicht soweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und soweit die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch mitbeeinflusst (vgl. BayVGH, B. v. 20.9.2012 - 15 ZB 11.460 - juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419
    Füge sich ein Vorhaben seiner Art nach ein, so komme es im Rahmen der Prüfung, ob es sich auch seinem Maßstab nach einfüge, nicht mehr erneut auf seine Art an, d. h. welches Maß von anderen baulichen Anlagen gleicher Art (vorbildprägende Werbeanlagen in der näheren Umgebung bereits verwirklicht seien (mit Verweis auf BVerwG, U. v. 15.12.1994- 4 C 19/93 - DÖV 1995, 832).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

  • VG Ansbach, 25.08.2017 - AN 9 K 15.02085

    Störende Häufung von Werbeanlagen - Verunstaltung in einem Mischgebiet

    Wenn einige Gebäude größere Abstände einhielten, so sei dies unschädlich (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 5.10.2016 - AN 9 K 16.00419).
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