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   VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416   

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VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416 (https://dejure.org/2015,11355)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416 (https://dejure.org/2015,11355)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - AN 3 K 14.01416 (https://dejure.org/2015,11355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grenzgarage; Höhendifferenz zum Nachbargrundstück; Wandhöhe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung für die Neuerrichtung einer Doppelgarage im Hinblick auf die Höhendifferenz zum Nachbargrundstück

  • rewis.io

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Abstandsfläche, Rücksichtnahme

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Ansbach, 10.10.2014 - AN 3 E 14.01417

    Grenzgarage; Höhendifferenz zum Nachbargrundstück; Wandhöhe

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Der auf die Verpflichtung des Beklagten gerichtete Antrag, die Einstellung der Bauarbeiten anzuordnen, wurde mit Beschluss der 3. Kammer vom 10. Oktober 2014 abgelehnt (AN 3 E 14.01417).

    Wie bereits im Beschluss der Kammer vom 10. Oktober 2014 (AN 3 E 14.01417) ausgeführt, gehen von der von dem Beigeladenen geplanten Grenzgarage keine unzumutbaren Störungen und Belästigungen für die Kläger aus, die zu einem Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme führen würden.

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG in ständiger Rechtsprechung z.B. U. v. 23.9.1999, Az.: 4 C 6.98 und B. v. 18.11.2004, Az.: 4 C 1/04 - juris).
  • VG München, 13.09.2011 - M 9 S 11.3575

    Garage auf Stützmauer an der Grenze; Genehmigungspflicht (bejaht); Zulässigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Nur ausnahmsweise ist für die Höhenentwicklung auf das Geländeniveau des Nachbargrundstücks abzustellen, nämlich dann, wenn sich die einzelnen Teile (Sockel/Stützmauer/Fundament und Bauvorhaben) bei einer natürlichen Betrachtungsweise nicht voneinander trennen lassen (so VG München, B. v. 13.9.2011 - M 9 S 11.3575 - juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 28 f. zur Höhenentwicklung einer "Sockelwand").
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Nur ausnahmsweise ist für die Höhenentwicklung auf das Geländeniveau des Nachbargrundstücks abzustellen, nämlich dann, wenn sich die einzelnen Teile (Sockel/Stützmauer/Fundament und Bauvorhaben) bei einer natürlichen Betrachtungsweise nicht voneinander trennen lassen (so VG München, B. v. 13.9.2011 - M 9 S 11.3575 - juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 28 f. zur Höhenentwicklung einer "Sockelwand").
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Entspricht ein Bauvorhaben - wie hier - den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften (Art. 6 BayBO), ist für das Gebot der Rücksichtnahme grundsätzlich kein Raum mehr (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 17.03.2014 - 15 CS 13.2648

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; Umfang der

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Eine Verletzung von Nachbarrechten der Kläger durch die angefochtene Baugenehmigung kommt deshalb nicht in Betracht (BayVGH, B. v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 11; BayVGH, B. v. 12.12.2013 - 2 ZB12.1513 - juris Rn. 3; BayVGH, B. v. 17.3.2014 - 15 CS 13.2648 - juris Rn. 14 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Eine Verletzung von Nachbarrechten der Kläger durch die angefochtene Baugenehmigung kommt deshalb nicht in Betracht (BayVGH, B. v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 11; BayVGH, B. v. 12.12.2013 - 2 ZB12.1513 - juris Rn. 3; BayVGH, B. v. 17.3.2014 - 15 CS 13.2648 - juris Rn. 14 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Entspricht ein Bauvorhaben - wie hier - den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften (Art. 6 BayBO), ist für das Gebot der Rücksichtnahme grundsätzlich kein Raum mehr (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Bei Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften kann ein Gebäude nur in Ausnahmefällen eine unzumutbare, einmauernde oder erdrückende Wirkung entfalten und so eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots auslösen (BVerwG, B.v. 11.1.1999, 4 B 128/98, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG in ständiger Rechtsprechung z.B. U. v. 23.9.1999, Az.: 4 C 6.98 und B. v. 18.11.2004, Az.: 4 C 1/04 - juris).
  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und

    Entspricht ein Bauvorhaben den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften (Art. 6 BayBO), ist für das Gebot der Rücksichtnahme grundsätzlich kein Raum mehr (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 5.93 - juris Rn. 22; VG Ansbach, U.v. 6.5.2015 - AN 3 K 14.01416 - juris).
  • VG Ansbach, 10.10.2014 - AN 3 E 14.01417
    Gegen die ihnen mit Schreiben vom 29. Juli 2014 per Post zugesandte Baugenehmigung, die ihnen nach eigener Aussage am 2. August 2014 zuging, haben die Antragsteller am 1. September 2014 im Verfahren AN 3 K 14.01416 Klage erhoben und mit Schreiben vom selben Tag vorläufigen Rechtsschutz begehrt.
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