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   VG Ansbach, 06.06.2014 - AN 2 E 14.10059   

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https://dejure.org/2014,17415
VG Ansbach, 06.06.2014 - AN 2 E 14.10059 (https://dejure.org/2014,17415)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.06.2014 - AN 2 E 14.10059 (https://dejure.org/2014,17415)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - AN 2 E 14.10059 (https://dejure.org/2014,17415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2014(Vorklinik, 4. Fachsemester)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Ansbach, 28.12.2012 - AN 2 E 12.10162

    Zulassung zum Studium an der Universität ... im Wintersemester 2012/13

    Auszug aus VG Ansbach, 06.06.2014 - AN 2 E 14.10059
    Im Hinblick auf den Beschluss der Kammer vom 28. Dezember 2012 (AN 2 E 12.10162) zum Studienjahr 2012/2013 sei die geänderte Kapazitätsrechnung 2012/2013, die sich auch auf die höheren Fachsemester der Vorklinik ausgewirkt hat, einschließlich des Deputats der beiden Stellen aus dem Innovationsbündnis zu Grunde gelegt worden.

    Die statistischen Erhebungen über die Zahl der Studierenden in der Humanmedizin (Vorklinik) verzeichnen in den höheren Fachsemestern des WS 2012/2013 einen Anstieg der Studierendenzahlen, der überwiegend auf die Erhöhung der Ausbildungskapazität auf Grund des Beschlusses der Kammer vom 28. Dezember 2012 (AN 2 E 12.10162) zurückzuführen ist.

  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 7 CE 13.10296

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Sommersemester 2013); Einsatz klinischen

    Auszug aus VG Ansbach, 06.06.2014 - AN 2 E 14.10059
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält an seiner grundsätzlichen Entscheidung (Beschluss vom 8.7.2004, 7 CE 04.10017 u.a.) fest, dass die von der Universität gewählte Praxis, Fachvertreter klinischer Fächer rechnerisch mit einem Anteil von 20 % an den in Frage kommenden Veranstaltungen zu beteiligen, rechtlich nicht zu beanstanden ist (Beschluss vom 24.10.2013, 7 CE 13.10296 u.a.).

    Unabhängig davon, dass dieser Wert (kapazitätsgünstig) über der Zahl von 180 Vorlesungsbesuchern liegt, die in der Rechtsprechung weitgehend akzeptiert ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.10.2013, 7 CE 13.10296 u.a. m.w.N.), kann nicht gefordert werden, dass eine Betreuungsrelation zu Grunde gelegt wird, die auf Kosten der Ausbildungsqualität eine maximale Aufnahmekapazität erreicht.

  • VGH Bayern, 08.07.2004 - 7 CE 04.10017
    Auszug aus VG Ansbach, 06.06.2014 - AN 2 E 14.10059
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält an seiner grundsätzlichen Entscheidung (Beschluss vom 8.7.2004, 7 CE 04.10017 u.a.) fest, dass die von der Universität gewählte Praxis, Fachvertreter klinischer Fächer rechnerisch mit einem Anteil von 20 % an den in Frage kommenden Veranstaltungen zu beteiligen, rechtlich nicht zu beanstanden ist (Beschluss vom 24.10.2013, 7 CE 13.10296 u.a.).
  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche

    Auszug aus VG Ansbach, 06.06.2014 - AN 2 E 14.10059
    Gegen diese ersichtlich aus Praktikabilitätsgründen getroffene Vereinfachungsregelung bestehen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht keine durchgreifenden Bedenken (BayVGH, Beschluss vom 27.8.2010, 7 CE 10.10278 u.a.).
  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 7 CE 13.10280

    Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Sommersemester 2013); vorklinischer

    Auszug aus VG Ansbach, 06.06.2014 - AN 2 E 14.10059
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs erhöhen Drittmittelbedienstete das der Kapazitätsberechnung zu Grunde liegende Lehrangebot grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.10.2013, 7 CE 13.10280).
  • VG Leipzig, 08.12.2014 - NC 2 L 629/14

    Berücksichtigung von Kapazitäten bei einer vorläufigen Zulassung zum Studium der

    Gemäß § 5 Abs. 2 KapVO sollen wesentliche Änderungen von Daten, die vor Beginn des Berechnungszeitraums bereits erkennbar sind, berücksichtigt werden (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 6.6.2014 - AN 2 E 14.10059 -, ).
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