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   VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999   

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https://dejure.org/2015,22379
VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999 (https://dejure.org/2015,22379)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999 (https://dejure.org/2015,22379)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. August 2015 - AN 10 S 15.00999 (https://dejure.org/2015,22379)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 K 2321/10

    Aufnahme von Kunstwerken Oskar Schlemmers in das Verzeichnis national wertvollen

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Hierbei handelt es sich nicht um einen Wechsel in der Verbandszuständigkeit im engeren Sinne, bei deren eigener Bejahung durch einen Verwaltungsträger (etwa ein Bundesland) in Anwendung der eigenen - dem § 46 VwVfG entsprechenden - Landesregelung zugleich die Zuständigkeit eines anderen - gleichgeordneten - Verwaltungsträgers negiert würde (vgl. hierzu VG Düsseldorf vom 9. Mai 2012, 1 K 2321/10, juris, insb. Rn. 81 ff).
  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 11 CS 04.2840
    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ging ferner bislang in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004, 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004, 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004, 11 CS 04.2348).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Um einen solchen inneren Wandel eruieren zu können, bedarf es - gegebenenfalls neben ärztlichen Feststellungen - einer psychologischen Bewertung (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend BayVGH vom 9.5.2005 - 11 CS 04.2526).
  • VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173

    Beschwerde; MPU-Anordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers ist auch durch das für ihn positive Gutachten vom 11. April 2014 und die Neuerteilung keine Zäsur dahingehend eingetreten, dass durch die damals bejahte Fahreignung die bis dorthin bekannt gewordenen Konsumakte nunmehr nicht mehr berücksichtigt werden könnten (vgl. BayVGH vom 6.12.2012 - 11 CS 12.2173, juris, insb. Rn. 24; vom 6.5.2008, 11 CS 08.651, juris, insb. Rd. 51).
  • VGH Bayern, 22.11.2010 - 11 CS 10.2372

    Örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Kommt eine Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig zu dem Entschluss, dass ein Betroffener nicht (mehr) fahrgeeignet ist, so ist sie auf Grund der Regelungen der §§ 3 Abs. 1 StVG, 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis zu entziehen (vgl. BayVGH v. 22.11.2010, 11 CS 10.2372, juris).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ging ferner bislang in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004, 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004, 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004, 11 CS 04.2348).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2014 - 2 O 19/14

    Cannabis-Gelegenheitskonsument; Fahreignung; Trennungsfähigkeit; Zeitabstand

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Auf das subjektive Fahreignungsempfinden kommt es nicht an (vgl. OVG SH v. 22.12.2014, 2 O 19/14, juris).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Daraus folgt, dass bereits ein zweimaliger Cannabiskonsum ausreicht, um die Schwelle zur "Gelegentlichkeit" zu überschreiten (so BayVGH, B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453).
  • VGH Bayern, 21.08.2008 - 11 CS 08.651

    Fahrerlaubnisentziehung; Unverwertbarkeit der Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers ist auch durch das für ihn positive Gutachten vom 11. April 2014 und die Neuerteilung keine Zäsur dahingehend eingetreten, dass durch die damals bejahte Fahreignung die bis dorthin bekannt gewordenen Konsumakte nunmehr nicht mehr berücksichtigt werden könnten (vgl. BayVGH vom 6.12.2012 - 11 CS 12.2173, juris, insb. Rn. 24; vom 6.5.2008, 11 CS 08.651, juris, insb. Rd. 51).
  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 11 CS 06.118

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums bei

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999
    Diese Grundsätze sind nach Ansicht des Gerichts gleichermaßen bei Beurteilung der Frage heranzuziehen, welcher Zeitraum zwischen zwei erwiesenen Konsumhandlungen liegen kann, um sie noch in tatsächlich-rechtlichem Zusammenhang eines gelegentlichen Konsums ansehen zu können (so auch BayVGH, B.v. 20.11.2006, Az.: 11 CS 06.118 - juris -: dort wurde bei einem fünfjährigen Abstand zwischen den Konsumakten Gelegentlichkeit angenommen).
  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955

    Veränderung der die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde begründenden

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 14.2200

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Risikogrenzwert; zusätzlicher

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