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   VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300   

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VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300 (https://dejure.org/2017,10611)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300 (https://dejure.org/2017,10611)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. März 2017 - AN 1 K 15.00300 (https://dejure.org/2017,10611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AGG § 15; BayBesG Art. 31 Abs. 2; BayHSchPG Art. 21 Abs. 1
    Angemessene Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • rewis.io

    Angemessene Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300
    Der EuGH habe mit seiner Entscheidung vom 19. Juni 2014 bestätigt, dass es sich bei der Anknüpfung der Besoldung an die Berufserfahrung um ein mit Unionsrecht konformes Besoldungssystem handle (EuGH, U.v. 19. Juni 2014, C-501/12 bis 506/12, C-540/12 und C-541/12, Rn. 86).

    Die Klage sei begründet, weil sich die altersdiskriminierenden Regelungen des alten Besoldungsrechts durch die überleitenden Regelungen in das neue Besoldungsrecht in den neuen Besoldungsregelungen fortsetze (vgl. z.B. EuGH, U.v. 19.6.2014, C 501/15 u.a., EuZW 2014, 749 im Zusammenhang mit entsprechenden Regelungen der neuen Berliner Beamtenbesoldung; BVerwG, U.v. 30.10.2014, 2 C 6/13, NvwZ 2016, 812 im Zusammenhang mit den Regelungen nach dem Besoldungsgesetz a.F.).

    Mit der im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (C 501/12 bis C- 506/12, C-540/12, C-541/12) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 30.10.2014, 2 C 3/13; nachgehend BVerfG, B.v.7.10.2015, 2 BvR 413/15) setzten sich die Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht auseinander.

    Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten der EU fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, U.v. 9.6.2014 - Rs. C-501/12, Specht, NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300
    Die Klage sei begründet, weil sich die altersdiskriminierenden Regelungen des alten Besoldungsrechts durch die überleitenden Regelungen in das neue Besoldungsrecht in den neuen Besoldungsregelungen fortsetze (vgl. z.B. EuGH, U.v. 19.6.2014, C 501/15 u.a., EuZW 2014, 749 im Zusammenhang mit entsprechenden Regelungen der neuen Berliner Beamtenbesoldung; BVerwG, U.v. 30.10.2014, 2 C 6/13, NvwZ 2016, 812 im Zusammenhang mit den Regelungen nach dem Besoldungsgesetz a.F.).

    (BVerwG, U.v. 30.10.2014, a.a.O.).

    Die gewählte (Überleitungs-)Lösung ist nämlich (auch unionsrechtlich) nicht zu beanstanden, weil die besonderen administrativen Schwierigkeiten bei der ansonsten erforderlichen Neuzuordnung zu den Stufen eine Abweichung hiervon rechtfertigen (BVerwG, U.v. 30.10.2014 - 2 C 6/13, Rn. 72, juris, unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 19.6.2014 a.a.O. Rn. 78 ff., juris).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300
    Im Übrigen werde auf die zahlreichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2014 (vgl. nur U.v. 30.10.2014, 2 C 3/13) zu der Frage verwiesen, ob die Endstufe des Klägers mit einer Altersdiskriminierung per se in Ansatz zu bringen sei.

    Mit der im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (C 501/12 bis C- 506/12, C-540/12, C-541/12) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 30.10.2014, 2 C 3/13; nachgehend BVerfG, B.v.7.10.2015, 2 BvR 413/15) setzten sich die Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht auseinander.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300
    Der genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgend habe die Ausschlussfrist am 9. September 2011 (Tag nach Verkündung des Urteils des EUGH vom 8.9.2011 in Sachen Hennings und Mai, C-297/10, C-298/10) begonnen und am 8. November 2011 geendet.
  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300
    Mit der im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (C 501/12 bis C- 506/12, C-540/12, C-541/12) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 30.10.2014, 2 C 3/13; nachgehend BVerfG, B.v.7.10.2015, 2 BvR 413/15) setzten sich die Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht auseinander.
  • VG München, 02.07.2014 - M 5 K 13.4946

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten; vor Vollendung des 29.

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300
    Insofern werde auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München, M 5 K 13.4946, verwiesen.
  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 14.01169

    Bei der Stufenfestlegung berücksichtigungsfähige Tätigkeiten

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300
    Diese wurde mit Urteil vom 7. März 2017 - AN 1 K 14.01169 - abgewiesen.
  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.01021

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Hiergegen erhob der Kläger fristgemäß Klage, die unter dem Aktenzeichen AN 1 K 15.00300 geführt wird.

    Zur Begründung dieses Standpunkts werde auf den Widerspruchsbescheid des Landesamts für Finanzen - ... ... - vom 28. Mai 2015 und die Klageerwiderung vom 4. Mai 2015 im Verfahren AN 1 K 15.00300 verwiesen.

    Hinsichtlich des Hilfsklageantrags werde auf das Schreiben vom 6. Februar 2017 im Verfahren AN 1 K 15.00300 verwiesen.

    Diese Differenz beträgt nach den Angaben des Beklagten im Schriftsatz des Landesamts für Finanzen - ... ... - vom 4. Mai 2015 im Verfahren AN 1 K 15.00300 139, 70 EUR monatlich.

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