Rechtsprechung
   VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31501
VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842 (https://dejure.org/2015,31501)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842 (https://dejure.org/2015,31501)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - AN 11 K 14.01842 (https://dejure.org/2015,31501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mehrwertsteuer bei Gebührenbescheid eines Beliehenen (Stiftung ear);Keine überhöhte Gebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Mehrwertsteuererhebung, Gebührenbescheid, Beliehener, Verwaltungsrechtsweg, steuerbare Leistung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Ansbach, 18.10.2006 - AN 11 K 06.01946

    Klage eines Herstellers von Elektrogeräten gegen Bereitstellungsanordnungen und

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Der Verordnungsgeber habe durch diese Vorschrift im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 18. Oktober 2006 (Aktenzeichen AN 11 K 06.01946 u.a.) ausdrücklich normiert, dass die Gebühren zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben würden, soweit die entsprechenden Leistungen der Umsatzsteuer unterlägen.

    Der Verordnungsgeber reagierte mit der Einfügung dieses Satzes 3 durch Gesetz vom 19. Dezember 2006 (BGBl I 3277) mit Wirkung vom 1. Januar 2007 auf die Rechtsprechung der erkennenden Kammer (U. v. 18.10.2006, AN 11 K 06.01946 u.a.), die festgestellt hatte, dass nach der bis dahin geltenden Rechtslage eine Erhebung der Umsatzsteuer nicht möglich war.

  • BFH, 10.11.2011 - V R 41/10

    Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Der BFH habe mit Urteil vom 10. November 2011 (V R 41/10) ausgeführt, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts immer dann umsatzsteuerpflichtig als Unternehmer tätig werde, wenn ihre Leistungen entweder auf zivilrechtlicher Grundlage oder auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringe und dabei in Wettbewerb zu Privaten trete.

    Das klägerseits insoweit herangezogene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 2011 (Az. V R 41/10) ist für die Frage vollkommen irrelevant, da es nicht auf den hier für den Unternehmerbegriff maßgeblichen § 2 Abs. 1 UStG abstellt, sondern auf § 2 Abs. 3 UStG.

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Das Bundesverfassungsgericht habe die Verbände der Ersatzkassen als beliehene öffentliche juristische Personen eingestuft (BVerfG, NJW 2003, 1232, 1235).

    Die ebenfalls von der Klägerin herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2002 (Az. 1 BvL 28/95 u. a., NJW 2003, 1232 ff., juris, Rn. 128) enthält entgegen der Klagebegründung gerade nicht die Feststellung, dass derjenige, der eine Beleihung wahrnehme, eine Person des öffentlichen Rechts sei.

  • BFH, 25.03.1993 - V R 84/89

    Entgeltlicher Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuerrechts bei der

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Auch der BFH gehe in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch beliehene Unternehmer des privaten Rechts mit Hilfe entgeltlicher Leistungen steuerbar sei und insoweit, d.h. aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht, keine Ausübung nicht steuerbarer öffentlicher Gewalt darstelle (BFH, Urteil vom 18.1.1995, BStBl. II 1995, 559, Urteil vom 5.6.1992, BFH/NV 1993, 200; Urteil vom 25.3.1993, BFH/NV 1994, 59).
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Ein Verstoß gegen dieses letztlich im verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verankerte Prinzip (vgl. BayVGH, B. v. 21.3.2012, 10 ZB 10.100, juris, Rn. 11 m.w.N.) liegt nur dann vor, wenn die individuell zurechenbare öffentliche Leistung der Behörde in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung des Betroffenen, also der Verwaltungsgebühr steht (BayVGH a.a.O.; Rott/Stengel, Verwaltungskostenrecht, Art. 6 Rn. 3).
  • BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93

    1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Auch der BFH gehe in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch beliehene Unternehmer des privaten Rechts mit Hilfe entgeltlicher Leistungen steuerbar sei und insoweit, d.h. aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht, keine Ausübung nicht steuerbarer öffentlicher Gewalt darstelle (BFH, Urteil vom 18.1.1995, BStBl. II 1995, 559, Urteil vom 5.6.1992, BFH/NV 1993, 200; Urteil vom 25.3.1993, BFH/NV 1994, 59).
  • BFH, 04.06.1992 - V R 22/90

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme von Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Auch der BFH gehe in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch beliehene Unternehmer des privaten Rechts mit Hilfe entgeltlicher Leistungen steuerbar sei und insoweit, d.h. aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht, keine Ausübung nicht steuerbarer öffentlicher Gewalt darstelle (BFH, Urteil vom 18.1.1995, BStBl. II 1995, 559, Urteil vom 5.6.1992, BFH/NV 1993, 200; Urteil vom 25.3.1993, BFH/NV 1994, 59).
  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3248

    Umweltschutz einschließlich Emissionshandel

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Diese Rechtsprechung basierte im Wesentlichen auf dem Grundsatz, dass im Kostenrecht des Bundes der Grundsatz besteht, dass die Mehrwertsteuer für behördliche Tätigkeiten nur dann an den Kostenschuldner weitergegeben werden kann, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (so ausdrücklich BayVGH in dem auf die Berufung der Beklagten zu dem genannten Urteil des VG Ansbach ergangenen Urteil vom 22.3.2007, 23 BV 06.3248, juris, Rn. 18).
  • VG Ansbach, 29.10.2008 - AN 11 K 08.01161

    Anfechtungsklage gegen Kostenbescheid nach ElektroGKostV erfolgreich

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Die Klage ist zwar mit der Stiftung EAR gegen den richtigen Beklagten gerichtet, da bei beliehenen Unternehmern nach dem Rechtsträgerprinzip die Klage gegen den Beliehenen selbst zu richten ist und nicht gegen den Verwaltungsträger, dessen Aufgaben wahrgenommen werden (Kopp/Schenke, § 78 VwGO Rn. 3 und 5; VG Ansbach, U. v. 29.10.2008, AN 11 K 08.01161, juris, Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 24.06.2013 - 3 K 1111/12

    Umsatzsteuerpflicht für Feuerstättenbescheid

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842
    Auch für den Beliehenen richtet sich die Frage, ob er Unternehmer ist, grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 (so ausdrücklich Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, § 2 Rn. 1200; zum ebenfalls beliehenen Bezirksschornsteinfeger nach altem Recht VG Koblenz, U. v. 24.6.2013, 3 K 1111/12.KO, juris, Rn. 20 bis 26).
  • VG Saarlouis, 02.03.2017 - 6 K 836/15

    Festsetzung rückständiger Gebühren für eine Feuerstättenschau

    VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2013, a.a.O., Rn. 23; VG Ansbach, Urteil vom 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842 -, Rn. 27 ff., jeweils zitiert nach juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht