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   VG Ansbach, 08.02.2013 - AN 5 S 13.00221   

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VG Ansbach, 08.02.2013 - AN 5 S 13.00221 (https://dejure.org/2013,2356)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.02.2013 - AN 5 S 13.00221 (https://dejure.org/2013,2356)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - AN 5 S 13.00221 (https://dejure.org/2013,2356)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2013 - AN 5 S 13.00221
    Damit hat die Antragstellerin aber den Ausweisungsgrund des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG erfüllt, so dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unabhängig vom Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nur noch im Ermessen der Behörde möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2010, Az.: 1 C 17.09, m.w.N.).

    Eine nur kurzzeitige Trennung der Eheleute ist somit im Hinblick auf die nicht uneigennützigen Einreisevorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinzunehmen (vgl. hierzu BVerwG vom 16.11.2010, a.a.O.), wobei eine Trennung von bis zu einem Jahr zumutbar sein kann (BVerwG vom 4.9.2012, a.a.O.).

    Demgegenüber ist es aber nicht zu beanstanden, wenn die Antragsgegnerin davon ausgeht, dass die Einhaltung der Visumvorschriften der Bundesrepublik Deutschland ein schützenswertes Rechtsgut darstellt (BVerwG vom 16.11.2010, a.a.O.), dessen Umgehung im Hinblick auf eine schnellere Einreise nicht hinzunehmen ist.

    Es handelt sich somit gerade nicht um einen sogenannten Rückkehrerfall (vgl. auch hier BVerwG, Urteil vom 16.11.2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2013 - AN 5 S 13.00221
    Die Antragsgegnerin ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zutreffend davon ausgegangen, dass Art. 6 GG die Antragstellerin nicht von der Einhaltung der Einreisebestimmungen befreit und es mit dem Schutz von Ehe und Familie grundsätzlich vereinbar ist, sie auf die Einholung eines bestimmten Visums, hier eines Visums zum Familiennachzug bzw. Daueraufenthalt zu verweisen (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 28.2.2011, Az.: 19 CE 11.399, mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 4.12.2007, Az.: 2 BvR 2341/06).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2013 - AN 5 S 13.00221
    Daran ändert auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2011 (Az.: C 34/09, "Ruiz Zambrano") nichts.
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