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   VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124   

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VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124 (https://dejure.org/2018,7361)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124 (https://dejure.org/2018,7361)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. März 2018 - AN 3 K 17.01124 (https://dejure.org/2018,7361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 6 Abs. 5 S. 1, Art. 71 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Aufhebung des Vorbescheids zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • rewis.io

    Anspruch auf Aufhebung des Vorbescheids zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    Für die Frage der Verletzung von Nachbarrechten kommt es vorliegend allein darauf an, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme auf die Kläger einhält (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2014 a.a.O. juris Rn.12; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 13; B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68 - juris Rn. 4), da beide Grundstücke unstreitig im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB liegen.

    Die in § 34 BauGB genannten weiteren Einfügensvoraussetzungen (Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen) vermitteln grundsätzlich keinen Nachbarschutz, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - NVwZ 2004, 1244, 1246; BayVGH, B.v. 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 und B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222- beide juris).

    Eine Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls ist maßgeblich dafür, ob einem Vorhaben "abriegelnde" oder "erdrückende" Wirkung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68 und B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12).

    Eine solche Wirkung kommt nach der Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v.13.3.1981 - 4 C 1/78 - DVBl. 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - DVBl. 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen; BayVGH, B.v. 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 - juris Rn. 9; B.v. 23.4.2014 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.03.2014 - 15 ZB 13.1017

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    Die in § 34 BauGB genannten weiteren Einfügensvoraussetzungen (Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen) vermitteln grundsätzlich keinen Nachbarschutz, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - NVwZ 2004, 1244, 1246; BayVGH, B.v. 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 und B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222- beide juris).

    Eine solche Wirkung kommt nach der Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v.13.3.1981 - 4 C 1/78 - DVBl. 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - DVBl. 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen; BayVGH, B.v. 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 - juris Rn. 9; B.v. 23.4.2014 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - juris; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 5).

    Es ergeben sich in der konkreten Grundstückssituation auch keine ausreichenden Anhaltspunkte, dass das Vorhaben unabhängig von der Einhaltung der Abstandsflächen eine erdrückende Wirkung auf das klägerische Grundstück hat, da es sich hinsichtlich der Maßzahlen an die Umgebungsbebauung hält (BayVGH vom 12.9.2013 - 2 CS 13.1351).

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 15 ZB 13.68

    Maß der Nutzung (Nachbarschutz), Gebot der Rücksichtnahme (Einfügen),

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    Für die Frage der Verletzung von Nachbarrechten kommt es vorliegend allein darauf an, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme auf die Kläger einhält (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2014 a.a.O. juris Rn.12; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 13; B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68 - juris Rn. 4), da beide Grundstücke unstreitig im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB liegen.

    Eine Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls ist maßgeblich dafür, ob einem Vorhaben "abriegelnde" oder "erdrückende" Wirkung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68 und B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12).

  • VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für den Neubau eines Gebäudes mit einer

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    Dritte können sich gegen einen Vorbescheid nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn der angefochtene Vorbescheid rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die zum einen Gegenstand der Beantwortung der im Vorbescheidantrag gestellten Fragen waren und zum anderen gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20, 22; VG München U.v. 20.6.2016 - 8 K 15.4999).
  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153

    Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    Für die Frage der Verletzung von Nachbarrechten kommt es vorliegend allein darauf an, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) geforderte Rücksichtnahme auf die Kläger einhält (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2014 a.a.O. juris Rn.12; B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 13; B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68 - juris Rn. 4), da beide Grundstücke unstreitig im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB liegen.
  • VGH Bayern, 16.10.2012 - 1 CS 12.2036

    Nachbarklage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Befreiung von Festsetzungen

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    (vgl. z.B. BayVGH U.v. 6.10.2012 - 1 CS 12.2036; BayVGH März 2011 - 15 CS 11.9; vom 23.9.2009 - 15 ZB 09.98; auch BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    Dritte können sich gegen einen Vorbescheid nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn der angefochtene Vorbescheid rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die zum einen Gegenstand der Beantwortung der im Vorbescheidantrag gestellten Fragen waren und zum anderen gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20, 22; VG München U.v. 20.6.2016 - 8 K 15.4999).
  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 15 ZB 09.98

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Abstandsflächen; 16-m-Privileg;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    (vgl. z.B. BayVGH U.v. 6.10.2012 - 1 CS 12.2036; BayVGH März 2011 - 15 CS 11.9; vom 23.9.2009 - 15 ZB 09.98; auch BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879).
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2327

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124
    Ein darüber hinausgehender sog. "spezieller Gebietsprägungserhaltungsanspruch", bei dem durch die Dimension des Vorhabens eine neue Art der baulichen Nutzung in das Baugebiet hineingetragen wird, so dass im Einzelfall "Quantität in Qualität" umschlägt, d.h. wenn die Größe der baulichen Anlage die Zulässigkeit der Nutzungsart erfassen und beeinflussen kann (BayVGH, B.v. 6.11.2008 - 14 ZB 08.2327), ist ebenfalls nicht gegeben.
  • VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463

    Erteilung eines Bauvorbescheides ohne konkretes Vorhaben

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

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