Rechtsprechung
VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln;Beweiskraft eines gerichtsmedizinischen Gutachtens i.V.m. polizeilicher Ereignismeldung;Kein Verwertungsverbot wegen - behaupteten - Verstoßes gegen § 81a StPO;Keine Minderung der Beweiskraft durch fehlendes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
- VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04
Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 m.w.N.). - OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05
(Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall; …
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist es unbedenklich, wenn die Behörde bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen regelmäßig den Sofortvollzug anordnet (so OVG Hamburg NJW 2006, 1367). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 m.w.N.).
- OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der …
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816). - VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01
Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816). - VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10
Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
Hinzu kommt, dass ein solcher wohl nicht hätte verweigert werden können, denn angesichts der Auffälligkeiten des Antragstellers bei der Kontrolle und insbesondere angesichts des positiven Vortests, bestanden ausreichende Verdachtsmomente (zu Vorstehendem insgesamt vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg, Beschluss vom 21.6.2010 Az. 10 S 4/10 ). - VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
Um einen solchen inneren Wandel eruieren zu können, bedarf es - gegebenenfalls neben ärztlichen Feststellungen - einer psychologischen Bewertung (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend BayVGH vom 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 ). - VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot; …
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 28.1.2010 - Az. 11 CS 09.1443 - juris) bleibt unter Heranziehung des Rechtsgedankens des Art. 46 BayVwVfG die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch ohne Gefahr im Verzug jedenfalls dann auf die fahrerlaubnisrechtliche Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse ohne Einfluss, wenn es auf der Hand liegt, dass der Richter für einen solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können. - VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
Für den Eignungsausschluss im Falle eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist somit in der Regel maßgeblich allein die (erwiesene) Tatsache eines solchen Konsums, unabhängig davon, wann und in welchem Umfang ein solcher Konsum erfolgt ist, somit selbst im Falle eines nur einmaligen Konsums (vgl. BayVGH Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816) und unabhängig davon, ob unter dem Einfluss eines solchen Betäubungsmittels ein Kfz geführt worden war (so ausdrücklich BayVGH Beschluss vom 8.4.2003 - 11 CS 02.2775). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
Auszug aus VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 10 S 12.01991
Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816).