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VG Ansbach, 08.12.2015 - AN 4 K 14.01623 |
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- OLG München, 12.01.2011 - 4St RR 171/10
Kennzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2015 - AN 4 K 14.01623
Die Frage, ob die (entgeltliche) Weitergabe bereits behördlich zugeteilter Kurzzeitkennzeichen an Dritte ohne vorherige Anzeige an die zuständige Zulassungsbehörde den Tatbestand des § 22 a StVG erfüllt, werde in Rechtsprechung und Schrifttum nicht einheitlich beantwortet (bejahend OLG München, U.v. 12.1.2011 - 4 St RR 171/10 - juris, m. w. N.).Die Kurzzeitkennzeichen unterfallen der Strafnorm des § 22 a StVG (OLG München, U.v.12.1.2011 - 4 St RR 171/10 u. a. - juris).
Unabhängig davon, dass es im Hinblick auf die Beurteilung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit nicht auf die Verurteilung im Strafbefehl und den Strafausspruch ankommt, sondern auf das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zu seiner Verurteilung geführt hat, folgt die Kammer der Auffassung des OLG München, 4. Strafsenat (U.v. 12.1.2011 - 4St RR 171/10 u. a., a. a. O.), die auch den einschlägigen Strafbefehlen zugrunde liegt, dass das Vorgehen der Klägerin den Straftatbestand des § 22 a StVG i.V.m § 6 b StVG sowohl in objektiver als auch subjektiver Hinsicht verwirklicht hat.
(vgl. OLG München, U.v. 12.1.2011 - 4 St RR 171/10 u. a. - juris) wurde die Rechtsauffassung einer Strafbarkeit wegen Kennzeichenmissbrauchs bei Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte ohne vorherige Anzeige vertreten, so dass die Klägerin mit einer Strafverfolgung ihres Vorgehens rechnen musste.
- BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97
Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2015 - AN 4 K 14.01623
Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 9.4.1997 - 1 B 81/97 - juris). - BVerwG, 19.07.1971 - IV B 46.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2015 - AN 4 K 14.01623
- IV B 46.71 - juris). - VGH Bayern, 12.07.2012 - 22 ZB 11.2633
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Schädigung Dritter durch betrügerische …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2015 - AN 4 K 14.01623
Aufgrund des Schutzzwecks des § 35 GewO reicht es darüber hinaus aus, wenn das dem Gewerbetreibenden vorgeworfene Verhalten einen Straftatbestand objektiv verwirklicht; unerheblich ist dagegen, ob ihm auch der subjektive Tatbestand und ein Verschulden nachgewiesen werden können (BayVGH, B.v.12.7.2012 - 22 ZB 11.2633 - juris).
- VG Ansbach, 27.04.2016 - AN 4 E 16.00662
Umzulässiger Antrag auf Gestattung der Fortführung eines Gewerbebetriebes durch …
Die von der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. September 2014 erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach mit Urteil vom 8. Dezember 2015, AN 4 K 14.01623, als unbegründet abgewiesen.