Rechtsprechung
VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorlage des geforderten Gutachtens im Widerspruchsverfahren; Anordnung einer ergänzenden Fahrprobe; Belehrung nach § 11 Abs. 8 Satz 2 FeV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93
Anordnung, ein Gutachten beizubringen
Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965
Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az.: 11 B 36/96). - BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96
Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens …
Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965
Das Gutachten und die darin enthaltene Empfehlung einer Fahrprobe stellen deshalb eine neue, von der Behörde zu beachtende Tatsache dar (vgl. BVerwG vom 19.3.1996 - 11 B 14/96). - BVerwG, 28.06.1996 - 11 B 36.96
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Anforderung …
Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965
Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az.: 11 B 36/96).
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965
Die Anordnung der Beibringung des Gutachtens eines Sachverständigen genügt den sich aus § 11 Abs. 6 FeV ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - Az.: 3 C 13/01), diesbezügliche Mängel sind nicht ersichtlich. - VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527
Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965
Es ist nichts durchgreifend vorgetragen oder ersichtlich dafür, dass die Anordnung zur Beibringung der Fahrprobe an formellen oder materiellen Mängeln leiden könnte, welche dem in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehenen Schluss von der Weigerung, sich untersuchen zu lassen, bzw. von der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegenstehen könnten (zum Erfordernis der rechtmäßigen Anordnung der Gutachtensbeibringung im Rahmen von § 11 Abs. 8 FeV, vgl. BayVGH, Urteil vom 7.5.2001 - Az.: 11 B 99.2527 ;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 11 FeV, Rdnr. 24 m.w.N. zur Rechtsprechung). - VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029
Entziehung der Fahrerlaubnis - PMU-Gutachten
Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965
Weitere durchgreifende Ermessensfehler wurden nicht substantiiert gerügt und sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. zu allem auch BayVGH, Beschluss vom 20.2.2007, Az. 11 CS 06.2029, "juris"). - VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067
Entziehung der Fahrerlaubnis; älterer Fahrerlaubnisinhaber; Ergänzung eines …
Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965
Eine Fahrprobe kann grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, um über einen wichtigen Teil der Fahreignung, nämlich die praktischen Fahrfertigkeiten, Aufschluss zu geben (vgl. BayVGH vom 23.11.2011, 11 CS 11.2067).
- VG Würzburg, 13.02.2014 - W 6 S 14.62
Fehlende eigene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über Erfordernis der …
Dabei stellt das zuvor einzuholende ärztliche Gutachten und eine eventuell darin enthaltene Empfehlung einer Fahrprobe eine bei der Entscheidung im Rahmen des § 11 Abs. 4 Nr. 1 FeV zu beachtende Tatsache dar (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht;… 42. Aufl. 2013, § 11 FeV Rn. 40; VG Ansbach, B.v. 9.1.2013 - AN 10 S 12.01965 - juris). - VG München, 10.02.2015 - M 6b S 14.5844
Entziehung der Fahrerlaubnis
Dabei stellt das zuvor einzuholende ärztliche Gutachten und eine eventuell darin enthaltene Empfehlung einer Fahrprobe eine bei der Entscheidung im Rahmen des § 11 Abs. 4 Nr. 1 FeV zu beachtende Tatsache dar (…vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 11 FeV Rn. 40; VG Ansbach, B.v. 9.1.2013 - AN 10 S 12.01965 - juris).