Rechtsprechung
VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299, AN 10 K 10.30298 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Russische Staatsangehörige mit tschetschenischer Volkszugehörigkeit; Asylanerkennung (bezgl. der Ehefrau gem. § 26 AsylVfG); glaubhafter Entführungsversuch in Georgien; Bekanntheit der Familie in der russischen Föderation
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 21.06.2011 - 11 ZB 11.30152
Tschetschenin aus Tschetschenien
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
Die Klägerin zu 2) ist mit dem Kläger zu 1) als sogenannten "Stammberechtigten" verheiratet, die Ehe ist nach den vorliegenden und seitens der Beklagten hinsichtlich über Echtheit auch nicht angezweifelten Unterlagen in der russischen Föderation staatlich anerkannt und wurde unwidersprochen auch "gelebt" (vgl. zu allem BayerVGH, Beschluss v. 21.06.2011, Az.: 11 ZB 11.30152 m.w.Nw.). - BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
Bei Tatbeständen, die erst nach dem Verlassen des Heimatstaates entstehen und eine Verfolgungsgefahr begründen (sog. Nachfluchttatbestände), kann die nach der humanitären Intention des Art. 16 a Abs. 1 GG auf Gewährung von Zuflucht und Schutz bei Flucht aus auswegloser Lage gerichtete Asylverbürgung hingegen tatbestandlich nur dann vorliegen, wenn sie nach dem Sinn und Zweck der Asylverbürgung gefordert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986 2 BvR 1058/85, BverfGE 74, 51, 64 f.). - BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es regelmäßig, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen oder er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere, wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgebend bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst spät in das Asylverfahren einführt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 29. November 1990 2 BvR 1095/90, InfAuslR 1991, 94; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 9 C 72.89, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135).
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
Dabei steht der eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (…BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989, a.a.O. S. 344 und vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, DVBl. 1991, 531). - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80
Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
Wer in diesem Sinne politisch verfolgt ist, genießt Asylrecht, es sei denn, dass bei einer Rückkehr des Asylsuchenden in diesen Staat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen wäre (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 1 BvR 147, 181, 182/80, BVerfGE 54, 341; BVerwG, Urteil vom 31. März 1981 9 C 237.80, Buchholz, Sammel- und Nachschlagwerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 402.24 § 28 AuslG Nr. 27). - BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
Hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland muss er Tatsachen vortragen, aus denen sich als wahr unterstellt hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall seiner Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 9 C 68.81, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44;… Beschluss vom 21. Juli 1989 9 B 239/89, NvwZ 1990, S. 171). - BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
Er muss nachvollziehbar machen, wieso und weshalb gerade er eine politische Verfolgung befürchtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1984 9 C 981.81, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19). - BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
Hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland muss er Tatsachen vortragen, aus denen sich als wahr unterstellt hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall seiner Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 9 C 68.81, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44; Beschluss vom 21. Juli 1989 9 B 239/89, NvwZ 1990, S. 171). - BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
Politisch verfolgt in diesem Sinne ist, wem selbst in seiner Person von seinem Heimatstaat gezielt intensive, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind oder unmittelbar drohen, die in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale, d.h. aus Gründen, die allein in seiner politischen Überzeugung, seiner religiösen Grundentscheidung oder in anderen, für ihn unverfügbaren Merkmalen liegen, welche sein Anderssein prägen, Leib und Leben gefährden oder die persönliche Freiheit besonders beschränken (Grundlegend Bundesverfassungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15. Mai 1990 9 C 17.89, BVerwGE 85, 139). - BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89
Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan
Auszug aus VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es regelmäßig, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen oder er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere, wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgebend bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst spät in das Asylverfahren einführt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 29. November 1990 2 BvR 1095/90, InfAuslR 1991, 94; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 9 C 72.89, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135). - BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Streitwertfestsetzung im Asylverfahren
- VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
Tschetschenische bzw. inguschische Volkszugehörige aus Tschetschenien
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl