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   VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286   

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VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286 (https://dejure.org/2019,28169)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286 (https://dejure.org/2019,28169)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. August 2019 - AN 1 E 19.00286 (https://dejure.org/2019,28169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; Art. 33 Abs. 2 GG,; LlbG Art. 54 ff.; BayRiStAG Art. 5; GemBek
    Vergleichbarkeit der periodischen dienstlichen Beurteilung mit Anlassbeurteilungen

  • rewis.io

    Vergleichbarkeit der periodischen dienstlichen Beurteilung mit Anlassbeurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (50)

  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993

    Stellenbesetzung, periodische Beurteilung, Beurteilungszeitraum,

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Anlassbeurteilungen (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 1 LlbG) kommen als Entscheidungsgrundlage in Betracht, wenn für eine Personalentscheidung, wie insbesondere die Verleihung eines Beförderungsamts oder die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens, eine dienstliche Beurteilung benötigt wird, für die in das Entscheidungsverfahren einbezogenen Bewerber jedoch keine zeitgerechten und ausreichend vergleichbaren periodischen Beurteilungen vorliegen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24).

    Anlassbeurteilungen sind periodischen Beurteilungen grundsätzlich als gleichwertig anzusehen und deshalb untereinander ohne weiteres vergleichbar (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24; B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 32).

    Bei einer aus Anlass der Besetzung einer Beförderungsstelle erstellten Beurteilung verlangt das Gebot der größtmöglichen Vergleichbarkeit, den Beurteilungszeitraum so zu wählen, dass er mit den Beurteilungszeiträumen der Beurteilungen der anderen Bewerber im Wesentlichen übereinstimmt, da nur so eine vergleichbare Aussagekraft der Anlassbeurteilung im Vergleich zu den anderen Bewerbern gewährleistet wird (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung des Beurteilungszeitraums der periodischen Beurteilungen der Beigeladenen zu 1) bis 4) (1.1.2012 - 31.12.2015) ist es nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 29) zwingend geboten als Anknüpfungspunkt für die Anlassbeurteilung den Beginn der vorherigen Beurteilungsperiode heranzuziehen.

    Dies widerspricht insbesondere nicht der Regelung des Art. 56 Abs. 1 Satz 1 LlbG, da für eine Anlassbeurteilung gerade keine gesetzliche Regelung für den umfassten Zeitraum vorhanden ist, sondern die Grundsätze der Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung mit einer periodischen Beurteilung zu beachten sind (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 31).

    Das Entwicklungsgebot gilt nicht, wenn die letzte periodische Beurteilung bereits längere Zeit zurückliegt und ein beurteilungsfreier Zeitraum vorliegt, sondern nur dann, wenn Anlassbeurteilungen zwischen zwei periodischen Beurteilungen erstellt wurden (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 33).

    In Fällen, in denen die Anlassbeurteilung nicht einen deutlich kürzeren Beurteilungszeitraum abbildet als die Regelbeurteilung, findet nach Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 44; B.v. 1.12.2015 - 3 CE 15.1947 - juris Rn. 34; B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 33) das Entwicklungsgebot jedoch keine Anwendung.

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

    (a) Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Sind für Bewerber, für die keine hinreichend aktuellen Regelbeurteilungen vorliegen, Anlassbeurteilungen zu erstellen, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 29) sachgerecht, im Hinblick auf die aus Gründen der Chancengleichheit anzustrebende größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten, auch für die übrigen Bewerber, für die "an sich" eine weitere dienstliche Beurteilung nicht erforderlich war, eine Anlassbeurteilung zu erstellen, um die größtmögliche Vergleichbarkeit der Beurteilungszeiträume, insbesondere bezüglich ihres Endzeitpunktes, herzustellen.

    (e) Hinsichtlich der Anlassbeurteilung des Beigeladenen zu 2) rügte der Antragsteller die fehlende Einhaltung des durch die Rechtsprechung (z.B. BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 30) geforderte Entwicklungsgebot, wonach die Anlassbeurteilung aus der Regelbeurteilung zu entwickeln ist.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 30 f.) müssen Anlassbeurteilungen aus den periodischen dienstlichen Beurteilungen entwickelt werden, wenn sie einen deutlich kürzeren Zeitraum als die periodischen dienstlichen Beurteilungen abbilden; sie dürfen diese dann lediglich fortentwickeln.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Über die Eignung des Bewerberfeldes kann in einem gestuften Auswahlverfahren befunden werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris).

    Bewerber, welche die allgemeinen Ernennungsbedingungen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die aus sonstigen Eignungsgründen für die Ämtervergabe nicht in Betracht kommen, können in einer ersten Auswahl ausgeschlossen und müssen somit nicht mehr in den Leistungsvergleich einbezogen werden (BVerwG, B.v. 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 23; BVerwG, B.v. 6.4.2006 - 2 VR 2.05 - juris Rn. 7).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 23; ebenso: OVG Lüneburg, B.v. 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - juris; B.v. 1.3.2016 - 5 ME 10/16 - juris).

    Anschließend ist die Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens unter mehreren Bewerbern in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 3 CE 17.2440 - juris Rn. 20; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - IÖD 2011, 14; U.v. 25.2.2010 - 2 C 22/09 - ZBR 2011, 37; BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - BayVBl 2004, 17).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - a.a.O.; U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 - BVerwGE 124, 99; U.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03 - BVerwGE 122, 147).

    Wird dieses subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus zwar regelmäßig nicht ein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens; der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verlauf ernsthaft möglich erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris; BVerfG, B.v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - juris; B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200).

    Das Schreiben erfüllte damit ausreichend den Zweck, den unterlegenen Bewerber in die Lage zu versetzen, sachgerecht darüber zu befinden, ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen seinen Bewerbungsverfahrensanspruch gegeben sind und er deshalb gegen die Entscheidung des Dienstherrn um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachsuchen will (BVerwG, U.v. 30.8.2018 - 2 C 10/17 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398

    Einhaltung eines generalisierend festgelegten Anforderungsprofils bei

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 14) handelt es sich bei den Anforderungsprofilen für Richter und Staatsanwälte um ein allgemein "beschreibendes" Anforderungsprofil, das mögliche Bewerber über den Dienstposten und die sich aus diesem ergebenden Aufgaben informiert.

    Insoweit ist festzustellen, dass der Vergleich der Erledigungszahlen lediglich einen Teilaspekt der Fähigkeit "ein überdurchschnittliches Arbeitspensum durch gestraffte Arbeitsweise sach- und zeitgerecht zu bewältigen" ist (Nr. 3.1.1 Spiegelstrich 3 AnfoRiStABek; BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 28.07.2017 - 3 ZB 15.2274

    Beurteilungsmaßstab und -grundlage für dienstliche Beurteilung

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass aufgrund des Anlegens des höheren Maßstabes des Beförderungsamtes die Beurteilung im neuen Amt in der Regel schlechter ausfällt und eine Herabstufung um ein oder zwei Punkte erfolgt (BayVGH, B.v. 28.7.2017 - 3 ZB 15.2274 - juris Rn. 11; VG Augsburg, U.v. 16.2.2012 - Au 2 K 10.929 - juris Rn. 31 m.w.N.), dies schließt aber nicht aus, dass trotz Beförderung das Gesamturteil unverändert bleibt.

    Insoweit dokumentiert diese Reduzierung um zwei Punkte unter Berücksichtigung des höheren Vergleichsmaßstabes eine noch immer weitgehend gleichbleibende Leistung (BayVGH, B.v. 28.7.2017 - 3 ZB 15.2274 - juris Rn. 11; VG Augsburg, U.v. 16.2.2012 - Au 2 K 10.929 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen und unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat oder ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Durch den Nachweis bestimmter Einzelereignisse oder ihres Fehlens ist grundsätzlich nicht die Unrichtigkeit der Beurteilung selbst bewiesen (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 44 f.).

  • VG Augsburg, 16.02.2012 - Au 2 K 10.929

    Landesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; Einvernehmen der aufnehmenden

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass aufgrund des Anlegens des höheren Maßstabes des Beförderungsamtes die Beurteilung im neuen Amt in der Regel schlechter ausfällt und eine Herabstufung um ein oder zwei Punkte erfolgt (BayVGH, B.v. 28.7.2017 - 3 ZB 15.2274 - juris Rn. 11; VG Augsburg, U.v. 16.2.2012 - Au 2 K 10.929 - juris Rn. 31 m.w.N.), dies schließt aber nicht aus, dass trotz Beförderung das Gesamturteil unverändert bleibt.

    Insoweit dokumentiert diese Reduzierung um zwei Punkte unter Berücksichtigung des höheren Vergleichsmaßstabes eine noch immer weitgehend gleichbleibende Leistung (BayVGH, B.v. 28.7.2017 - 3 ZB 15.2274 - juris Rn. 11; VG Augsburg, U.v. 16.2.2012 - Au 2 K 10.929 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - a.a.O.; U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 - BVerwGE 124, 99; U.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03 - BVerwGE 122, 147).

    Der Beamte kann dabei sowohl geltend machen, selbst in rechtswidriger Weise benachteiligt worden zu sein (vgl. etwa BVerwG, U.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03 - juris, zum Erfordernis eines Mindestdienstalters), als auch eine auf sachfremden Erwägungen beruhende unzulässige Bevorzugung des ausgewählten Konkurrenten rügen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 - juris, für die Auswahl anhand der Wertigkeit des Dienstpostens, den der Mitbewerber inne hatte).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

    Auszug aus VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
    Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 17.3.2016 - 2 A 4/15 - juris) könne die dienstliche Beurteilung eines Beigeladenen im Konkurrentenstreit ebenfalls nicht ohne weiteres aufgehoben werden; zumindest müsse die Entscheidung des Dienstherrn schlüssig und für das Gericht nachvollziehbar sein, was vorliegend fehle.

    Die Abänderung und Aufhebung einer Beurteilung ist im Rahmen der Überprüfungskompetenz auch außerhalb eines Rechtsmittelverfahrens (Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Kommentar, Art. 54 LlbG Rn. 29) analog Art. 48 BayVwVfG unter den dort geregelten Voraussetzungen zulässig (BVerwG, U.v. 17.3.2016 - 2 A 4/15 - juris).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • VG Ansbach, 12.07.2019 - AN 1 E 18.02501
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2016 - 10 B 10215/16

    Umfang des Akteneinsichtsrechts in einem beamtenrechtlichen

  • VG Ansbach, 14.12.2004 - AN 1 K 03.02679
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 ZB 16.656

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung - Rüge der Voreingenommenheit des

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2018 - 6 B 67/18
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377

    Beamtenrecht; Fachhochschullehrer an FHVR; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 13/A

  • VGH Bayern, 01.12.2015 - 3 CE 15.1947

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Konkurrent, unterschiedliche

  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 3 CE 13.1518

    Verzicht auf periodische Beurteilung; Zwischenbeurteilung; Anlassbeurteilung;

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 3 CE 17.2440

    Kriterien für die Auswahlentscheidung im Rahmen einer Stellenbesetzung

  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815

    Konkurrentenverfahren um die Besetzung einer Richterstelle am Finanzgericht

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 C 4.96

    Keine Pflicht zur Abfallvermeidung durch Benutzung von Mehrweggeschirr

  • VG Augsburg, 29.03.2012 - Au 2 K 11.785

    Dienstliche Beurteilung durch voreingenommenen Vorgesetzten

  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 3 CE 07.2937

    Dienstliche Beurteilung eines Richters: Befangenheit des Beurteilenden

  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 3 CE 18.1833

    Besetzung eines Beförderungsamtes bei Beurteilungsgleichstand

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

  • VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 CE 16.126

    Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Beamtenstelle

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93

    Gewährung von Akteneinsicht in Personalakte des Mitbewerbers im

  • VG Bayreuth, 31.08.2018 - B 5 E 18.411

    Konkurrentenstreit um Stelle des Vizepräsidenten eines Landgerichts

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287

    Erledigung des Verfahrens des Eilrechtschutzes durch Ernennung der ausgewählten

    Nach Anhörung der Beteiligten, bei der der Bevollmächtigte des Antragstellers ausdrücklich einer Verfahrenstrennung widersprochen hat, wurden aufgrund gerichtlicher Verfügung vom 14. Februar 2019 die Verfahren für die Dienstorte ... (AN 1 E 18.02501), ... (AN 1 E 19.00286) und ... (AN 1 E 19.00287) getrennt fortgeführt.

    Zur Begründung verwies der Bevollmächtigte des Antragstellers u.a. auf die Begründung der in den Verfahren AN 1 E 18.02501 und AN 1 E 19.00286 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahren.

    Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 18. Februar 2019 bezüglich der in den Verfahren AN 1 E 18.02501 (Dienstort ...*), AN 1 E 19.00286 (Dienstort ...*) und AN 1 E 19.00287 (Dienstort ...*) angegriffenen zwölf Stellen mitgeteilt, dass eine Beiladung auf drei "... Mitkonkurrenten" und alle "... Mitkonkurrenten" beschränkt werde.

    Soweit der Antragsteller in den bereits beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren AN 1 E 18.02501 (Dienstort ...*) und AN 1 E 19.00286 (Dienstort ...) eine Verbindung mit dem vorliegenden Verfahren AN 1 E 19.00287 erreichen will, bedarf es gerade einer erstinstanzlichen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Ansbach, um überhaupt die Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Rahmen des Beschwerdeverfahrens für das gegenständliche Verfahren zu begründen und diesem eine Entscheidung über eine eventuelle Verbindung der Beschwerdeverfahren zu ermöglichen.

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