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   VG Ansbach, 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798   

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https://dejure.org/2011,64939
VG Ansbach, 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798 (https://dejure.org/2011,64939)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798 (https://dejure.org/2011,64939)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. November 2011 - AN 15 K 11.01798 (https://dejure.org/2011,64939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erneute Androhung einer Ersatzvornahme zur Entfernung eines Foliensilos;Zur Frage einer Erledigung der Androhung auf Grund Durchführung der Ersatzvornahme nach Fristablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798
    Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt erst ein, wenn er nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG Urteil vom 25.9.2008 NVwZ 2009, 122).

    Denn Grundlage einer rechtmäßigen Verwaltungsvollstreckung ist allein die Wirksamkeit der Grundverfügung, nicht aber ihre Rechtmäßigkeit (BVerwG Urteil vom 25.9.2008 NVwZ 2009, 122).

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798
    Dass die Klage nunmehr gegen den Bescheid vom 17. Oktober 2011 gerichtet wird, stellt wegen Änderung des Klageantrags eine Klageänderung i.S.v. § 91 VwGO dar (vgl. BVerwGE 32, 243, 247).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798
    Die im Bescheid vom 26. April 2011 enthaltene Duldungsverfügung ist im Hinblick auf den Ehemann der Klägerin und Miteigentümer des betroffenen Grundstücks unanfechtbar geworden Ein Eigentum der Beigeladenen am Foliensilo stand als Vollstreckungshindernis (vgl. BVerwGE 40, 101) der Androhung der Ersatzvornahme im Bescheid vom 17. Oktober 2011 nicht entgegen, weil an die Beigeladene bereits am 14. Oktober 2011 eine für sofort vollziehbar erklärte Duldungsverfügung ergangen war.
  • VG Ansbach, 20.06.2011 - AN 15 S 11.01009

    Wasserrechtliche Einzelfallanordnung zur Beseitigung eines Foliensilos;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798
    Der hiergegen erhobene Eilantrag und die Klage (letztere gegen Nr. 1 und 6 des Bescheides sowie gegen die Entscheidung über Gebühr und Kosten) blieben ohne Erfolg (Beschluss der Kammer vom 20.6.2011, AN 15 S 11.01009 und Urteil vom 7.9.2011, AN 15 K 11.01010).
  • VG Ansbach, 07.09.2011 - AN 15 K 11.01010

    Wasserrechtliche Einzelfallanordnung zur Beseitigung eines Foliensilos mit

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798
    Der hiergegen erhobene Eilantrag und die Klage (letztere gegen Nr. 1 und 6 des Bescheides sowie gegen die Entscheidung über Gebühr und Kosten) blieben ohne Erfolg (Beschluss der Kammer vom 20.6.2011, AN 15 S 11.01009 und Urteil vom 7.9.2011, AN 15 K 11.01010).
  • VGH Bayern, 13.10.1986 - 22 CS 86.01950
    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798
    Hingegen ist nicht erforderlich, dass das Zwangsmittel (hier die Beitreibung des Zwangsgelds) erfolglos angewendet worden ist (BayVGH Beschluss vom 23.1.2006 4 CS 05.3041 und BayVGH NVwZ 1987, 512).
  • VGH Bayern, 23.01.2006 - 4 CS 05.3041
    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2011 - AN 15 K 11.01798
    Hingegen ist nicht erforderlich, dass das Zwangsmittel (hier die Beitreibung des Zwangsgelds) erfolglos angewendet worden ist (BayVGH Beschluss vom 23.1.2006 4 CS 05.3041 und BayVGH NVwZ 1987, 512).
  • VG Ansbach, 25.01.2017 - AN 9 K 15.00665

    Herausgabe des Erlöses bei Ersatzvornahme

    Die hiergegen gerichtete Klage vom 20. September 2011 wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 9. November 2011 - AN 15 K 11.01798 - abgewiesen, der Antrag nach § 80 Abs. 5 mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 - AN 15 S. 11.01797 - abgelehnt.

    In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren AN 15 K 11.01798 war die Klägerin beigeladen worden.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Behördenakten, der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Akten der Verfahren AN 9 K 12.01464, AN 9 K 11.02158, AN 9 E 11.02026, AN 15 S. 11.01797, AN 15 K 11.01798, AN 15 S. 11.01009 und AN 15 K 11.01010 und auf die Niederschrift der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 11.02.2015 - AN 9 K 12.01464

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Die Klage wurde mit Urteil vom 9. November 2011 abgewiesen (AN 15 K 11.01798).
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