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VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 11 K 09.01811 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gewerbesteuer: Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides gegenüber dem "Director" einer englischen "...", die zwischenzeitlich aus dem sog. "..." gelöscht worden ist, für Gewerbesteuerschulden im Inland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VG München, 19.11.2007 - M 10 S 07.4305
Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 11 K 09.01811
Jedem gewerblich Tätigen, zu denen der Kläger zweifelsohne rechnet, muss klar sein, dass ihn die Pflicht zur fristgemäßen Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen trifft (vgl. VG München, Beschluss vom 19.11.2007, M 10 S 07.4305 "elementares Basiswissen"). - VG München, 02.04.2009 - M 10 K 08.2506
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Beweislast für fehlende Mittel; …
Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 11 K 09.01811
Hierfür hat er, sofern die Gesellschaft wie im vorliegenden Fall Gewinne erwirtschaftet, Rücklagen für die Entrichtung der Gewerbesteuerschuld zu bilden (vgl. hierzu beispielhaft VG München, Urteil vom 2.4.2009, M 10 K 08.2506 ). - VG Ansbach, 05.03.2010 - AN 11 S 09.01955
Gewerbesteuer
Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 11 K 09.01811
Den Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, hat die Kammer mit Beschluss vom 5. März 2010 (Az.: AN 11 S 09.01955) abgelehnt. - FG Sachsen, 29.05.2008 - 6 K 40/07
Nichtabführung der Lohnsteuer als grob fahrlässige Verletzung der Pflichten eines …
Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 11 K 09.01811
Beim Kläger handelt es sich zunächst um eine in § 34 AO bezeichnete Person, da er als "Director" der ..., einer Gesellschaft englischen Rechts, ihr gesetzlicher Vertreter ist, § 34 Abs. 1 AO (vgl. hierzu u.a. instruktiv Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 29.5.2008, 6 K 40/07 ). - BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen …
Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 11 K 09.01811
Zwar kann ein Haftungsschuldner nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht nur gegen die Haftungsschuld Einwendungen vorbringen, sondern grundsätzlich auch Einwendungen gegen die Steuerschuld erheben, für die er als Haftender in Anspruch genommen wird (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfG, Beschluss vom 29.11.1996, 2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415).
- VG Ansbach, 05.03.2010 - AN 11 S 09.01955 In der Folge ließ der Antragsteller mit Telefax vom 25. September 2009 Klage gegen den Haftungsbescheid in der Fassung des Widerspruchsbescheides erheben (AN 11 K 09.01811) und zusammen mit der mit Telefax vom 16. Oktober 2009 eingereichten Klagebegründung beantragen,.