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   VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773   

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https://dejure.org/2016,33387
VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773 (https://dejure.org/2016,33387)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773 (https://dejure.org/2016,33387)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. Oktober 2016 - AN 7 P 16.00773 (https://dejure.org/2016,33387)
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  • BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80

    Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung -

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773
    - 6 P 40/80 - juris, Rn. 18), nicht auf die Wahl von Vertretern einer bestimmten Wählergruppe beschränkt wurde, obwohl sämtliche vier Antragsteller ausweislich der Wahlunterlagen der Gruppe der Beamten zugehören, ist begründet.
  • BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09

    Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773
    Eine gerichtliche Entscheidung über die Erstattung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.2.2009, Az. 6 P 2/09, juris).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773
    Der zulässige Wahlanfechtungsantrag nach § 25 BPersVG, der, was keinen Bedenken begegnet (vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.6.1991 - 6 P 8/89 - juris, Rn. 23; BVerwG, B.v. 10.5.1982.
  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773
    Anders als der Dienststellenleiter und der gewählte Personalrat ist der seinerzeitige Wahlvorstand für die Personalratswahlen vom 20. April 2016 nicht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i. V. m. § 83 ArbGG am Verfahren beteiligt (vgl. BVerwG, B.v. 18.4.1978 - 6 P 34/78 - juris, Rn. 17), dem gewählten Personalrat bzw. dem Dienststellenleiter, die nach den vorgenannten Bestimmungen kraft Gesetzes am vorliegenden personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren beteiligt sind, bleibt es jedoch unbenommen, wie vorliegend ersichtlich geschehen, sich Argumente des seinerzeitigen Wahlvorstandes zu eigen zu machen und in das gerichtliche Verfahren einzubringen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11

    Betriebsratswahl bei GlobeGround unwirksam

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773
    Im Übrigen ist auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass § 11 BetrVGDV1WO dem Schutz des Wahlgeheimnisses dient und als zwingende Vorschrift zu betrachten ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, B.v. 25.8.2011 - 25 TaBV 529/11 - juris).
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