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   VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680   

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VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680 (https://dejure.org/2018,50680)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680 (https://dejure.org/2018,50680)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - AN 17 S 18.01680 (https://dejure.org/2018,50680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 34, § 212a Abs. 1; BayBO Art. 6, Art. 59, Art. 68 Abs. 1 S. 1
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Ausbau eines Dachgeschosses

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Ausbau eines Dachgeschosses

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung ist es für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes maßgeblich, ob nach einer Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls dem Vorhaben eine "erdrückende" oder "abriegelnde" Wirkung zukommt (BayVGH B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12).

    Eine solche Wirkung ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen bei übergroßen Baukörpern in nur geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden (vgl. BVerwG. U.v. 13.3.1981, 4 C 1/78, DVBl. 1981, 928: 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986, 4 C 34/85, DVBl. 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen), wird aber regelmäßig verneint bei Wohnvorhaben, die in Volumen und Höhe der Umgebungsbebauung entsprechen oder nur geringfügig größer sind als Nachbargebäude (vgl. BayVGH B.v. 13.3.2014, 15 ZB 13.1017 - juris, BayVGH B.v. 23.4.2014, a.a.O. - juris).

    Die Möglichkeit der Einsichtnahme ist - als nicht städtebaulich relevant - davon nicht angesprochen (vgl. BVerwG B.v. 24.4.1989 -4 B 72/89 - NVwZ 1989, 1060, 1061; BayVGH B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13; BayVGH B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit zum einen gerade aus einer solchen Norm ergeben, die dem Schutz der Nachbarn dient (Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).

    Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, die er mit seinem Vorhaben verfolgt, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG B.v. 10.1.2013, a.a.O.; BayVGH B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Im Rahmen einer Gesamtschau der von den Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigung sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten in billiger Weise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334: B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris).

    Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, die er mit seinem Vorhaben verfolgt, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG B.v. 10.1.2013, a.a.O.; BayVGH B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 13.03.2014 - 15 ZB 13.1017

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Eine solche Wirkung ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen bei übergroßen Baukörpern in nur geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden (vgl. BVerwG. U.v. 13.3.1981, 4 C 1/78, DVBl. 1981, 928: 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986, 4 C 34/85, DVBl. 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen), wird aber regelmäßig verneint bei Wohnvorhaben, die in Volumen und Höhe der Umgebungsbebauung entsprechen oder nur geringfügig größer sind als Nachbargebäude (vgl. BayVGH B.v. 13.3.2014, 15 ZB 13.1017 - juris, BayVGH B.v. 23.4.2014, a.a.O. - juris).

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Landesgesetzgeber die diesbezüglichen nachbarlichen Belange und damit das diesbezügliche Konfliktpotenzial in einen vernünftigen und verträglichen Ausgleich gebracht hat (BVerwG B.v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 653; BayVGH 5.9.2016 - 15 CS 16.1539 - juris Rn. 29; demgegenüber ist der Umkehrschluss, wonach eine Missachtung der Abstandsflächenvorschriften regelmäßig auch zu einer Verletzung des Rücksichtnahmegebotes führe, nicht gerechtfertigt, vgl. BayVGH B.v 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 -juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508

    Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Die Möglichkeit der Einsichtnahme ist - als nicht städtebaulich relevant - davon nicht angesprochen (vgl. BVerwG B.v. 24.4.1989 -4 B 72/89 - NVwZ 1989, 1060, 1061; BayVGH B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13; BayVGH B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 20).

    Erforderlich ist hierfür jedenfalls, dass durch das Bauvorhaben erstmals in schützenswerte Wohnbereiche Einsicht genommen werden kann und diese Einsichtnahmemöglichkeiten eine über das übliche Maß hinausgehende Belastung darstellen (vgl. BayVGH B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 -juris Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Von einer übermäßigen und damit nicht mehr hinzunehmenden Belastung wäre etwa auszugehen, wenn durch das Vorhaben unmittelbare Einsichtnahmemöglichkeiten aus kurzer Entfernung geschaffen werden (vgl. OVG Bremen B.v. 14.5.2012 - 1 B 65/12 - juris Rn. 16; OVG NW U.v. 22.8.2005 - 10 A 3611/03 - juris: Schaffung einer "Aussichtsplattform" in ein 1m entferntes Schlafzimmer).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Es vermittelt insofern Drittschutz, als die Baugenehmigungsbehörde hierdurch gezwungen wird, in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Belange eines erkennbar abgrenzbaren Kreises Dritter zu achten (grundlegend BVerwG 25.2.1977 -IV C 22/75 - NJW 1978, 62, 63).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Im Rahmen einer Gesamtschau der von den Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigung sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten in billiger Weise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334: B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Landesgesetzgeber die diesbezüglichen nachbarlichen Belange und damit das diesbezügliche Konfliktpotenzial in einen vernünftigen und verträglichen Ausgleich gebracht hat (BVerwG B.v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 653; BayVGH 5.9.2016 - 15 CS 16.1539 - juris Rn. 29; demgegenüber ist der Umkehrschluss, wonach eine Missachtung der Abstandsflächenvorschriften regelmäßig auch zu einer Verletzung des Rücksichtnahmegebotes führe, nicht gerechtfertigt, vgl. BayVGH B.v 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 -juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
    Eine solche Wirkung ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen bei übergroßen Baukörpern in nur geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden (vgl. BVerwG. U.v. 13.3.1981, 4 C 1/78, DVBl. 1981, 928: 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986, 4 C 34/85, DVBl. 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen), wird aber regelmäßig verneint bei Wohnvorhaben, die in Volumen und Höhe der Umgebungsbebauung entsprechen oder nur geringfügig größer sind als Nachbargebäude (vgl. BayVGH B.v. 13.3.2014, 15 ZB 13.1017 - juris, BayVGH B.v. 23.4.2014, a.a.O. - juris).
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 2 ZB 12.1513

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang; keine erweiterten

  • VGH Bayern, 13.07.2005 - 14 CS 05.1102
  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

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