Rechtsprechung
VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 34, § 212a Abs. 1; BayBO Art. 6, Art. 59, Art. 68 Abs. 1 S. 1
Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Ausbau eines Dachgeschosses - rewis.io
Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Ausbau eines Dachgeschosses
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
- VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.1680
- VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.2305
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222
Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; …
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung ist es für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes maßgeblich, ob nach einer Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls dem Vorhaben eine "erdrückende" oder "abriegelnde" Wirkung zukommt (BayVGH B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12).Eine solche Wirkung ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen bei übergroßen Baukörpern in nur geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden (vgl. BVerwG. U.v. 13.3.1981, 4 C 1/78, DVBl. 1981, 928: 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986, 4 C 34/85, DVBl. 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen), wird aber regelmäßig verneint bei Wohnvorhaben, die in Volumen und Höhe der Umgebungsbebauung entsprechen oder nur geringfügig größer sind als Nachbargebäude (vgl. BayVGH B.v. 13.3.2014, 15 ZB 13.1017 - juris, BayVGH B.v. 23.4.2014, a.a.O. - juris).
Die Möglichkeit der Einsichtnahme ist - als nicht städtebaulich relevant - davon nicht angesprochen (vgl. BVerwG B.v. 24.4.1989 -4 B 72/89 - NVwZ 1989, 1060, 1061; BayVGH B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13;… BayVGH B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit zum einen gerade aus einer solchen Norm ergeben, die dem Schutz der Nachbarn dient (Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, die er mit seinem Vorhaben verfolgt, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (…vgl. BVerwG B.v. 10.1.2013, a.a.O.; BayVGH B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).
- BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12
Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Im Rahmen einer Gesamtschau der von den Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigung sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten in billiger Weise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334: B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris).Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, die er mit seinem Vorhaben verfolgt, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG B.v. 10.1.2013, a.a.O.;… BayVGH B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).
- VGH Bayern, 13.03.2014 - 15 ZB 13.1017
Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der …
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Eine solche Wirkung ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen bei übergroßen Baukörpern in nur geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden (vgl. BVerwG. U.v. 13.3.1981, 4 C 1/78, DVBl. 1981, 928: 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986, 4 C 34/85, DVBl. 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen), wird aber regelmäßig verneint bei Wohnvorhaben, die in Volumen und Höhe der Umgebungsbebauung entsprechen oder nur geringfügig größer sind als Nachbargebäude (vgl. BayVGH B.v. 13.3.2014, 15 ZB 13.1017 - juris, BayVGH B.v. 23.4.2014, a.a.O. - juris).Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Landesgesetzgeber die diesbezüglichen nachbarlichen Belange und damit das diesbezügliche Konfliktpotenzial in einen vernünftigen und verträglichen Ausgleich gebracht hat (BVerwG B.v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 653;… BayVGH 5.9.2016 - 15 CS 16.1539 - juris Rn. 29; demgegenüber ist der Umkehrschluss, wonach eine Missachtung der Abstandsflächenvorschriften regelmäßig auch zu einer Verletzung des Rücksichtnahmegebotes führe, nicht gerechtfertigt, vgl. BayVGH B.v 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 -juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508
Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in …
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Die Möglichkeit der Einsichtnahme ist - als nicht städtebaulich relevant - davon nicht angesprochen (vgl. BVerwG B.v. 24.4.1989 -4 B 72/89 - NVwZ 1989, 1060, 1061;… BayVGH B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13; BayVGH B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 20).Erforderlich ist hierfür jedenfalls, dass durch das Bauvorhaben erstmals in schützenswerte Wohnbereiche Einsicht genommen werden kann und diese Einsichtnahmemöglichkeiten eine über das übliche Maß hinausgehende Belastung darstellen (vgl. BayVGH B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 -juris Rn. 21).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03
"Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Von einer übermäßigen und damit nicht mehr hinzunehmenden Belastung wäre etwa auszugehen, wenn durch das Vorhaben unmittelbare Einsichtnahmemöglichkeiten aus kurzer Entfernung geschaffen werden (…vgl. OVG Bremen B.v. 14.5.2012 - 1 B 65/12 - juris Rn. 16; OVG NW U.v. 22.8.2005 - 10 A 3611/03 - juris: Schaffung einer "Aussichtsplattform" in ein 1m entferntes Schlafzimmer). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Es vermittelt insofern Drittschutz, als die Baugenehmigungsbehörde hierdurch gezwungen wird, in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Belange eines erkennbar abgrenzbaren Kreises Dritter zu achten (grundlegend BVerwG 25.2.1977 -IV C 22/75 - NJW 1978, 62, 63). - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Im Rahmen einer Gesamtschau der von den Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigung sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten in billiger Weise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG U.v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334: B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris). - BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84
Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Landesgesetzgeber die diesbezüglichen nachbarlichen Belange und damit das diesbezügliche Konfliktpotenzial in einen vernünftigen und verträglichen Ausgleich gebracht hat (BVerwG B.v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 653;… BayVGH 5.9.2016 - 15 CS 16.1539 - juris Rn. 29;… demgegenüber ist der Umkehrschluss, wonach eine Missachtung der Abstandsflächenvorschriften regelmäßig auch zu einer Verletzung des Rücksichtnahmegebotes führe, nicht gerechtfertigt, vgl. BayVGH B.v 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 -juris Rn. 11). - BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680
Eine solche Wirkung ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen bei übergroßen Baukörpern in nur geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden (vgl. BVerwG. U.v. 13.3.1981, 4 C 1/78, DVBl. 1981, 928: 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986, 4 C 34/85, DVBl. 1986, 1271: drei 11, 50 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen), wird aber regelmäßig verneint bei Wohnvorhaben, die in Volumen und Höhe der Umgebungsbebauung entsprechen oder nur geringfügig größer sind als Nachbargebäude (…vgl. BayVGH B.v. 13.3.2014, 15 ZB 13.1017 - juris, BayVGH B.v. 23.4.2014, a.a.O. - juris). - BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
"Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
- OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens …
- VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211
Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender …
- VGH Bayern, 12.12.2013 - 2 ZB 12.1513
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang; keine erweiterten …
- VGH Bayern, 13.07.2005 - 14 CS 05.1102
- VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536
Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans