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   VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 10 S 08.01995   

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VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 10 S 08.01995 (https://dejure.org/2008,73030)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.12.2008 - AN 10 S 08.01995 (https://dejure.org/2008,73030)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - AN 10 S 08.01995 (https://dejure.org/2008,73030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; (bestrittenes) Führen eines Fahrrades mit 2,52 Promille; Nichtbeibringung eines Gutachtens; Verwertbarkeit eigener Angaben aus Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 10 S 08.01995
    Die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens genügt den sich aus § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 6 FeV ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13.01), diesbezügliche Mängel wurden vom Antragsteller auch nicht geltend gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2000 - 12 M 3738/00

    Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des regelmäßigen

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 10 S 08.01995
    Auch ein absolutes Verwertungsverbot (weil etwa Erkenntnisse durch eine Verletzung des unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensführung erlangt wurden, vgl. etwa BVerfG vom 3.3.2004 - NJW 2005, 31338) ist gleichermaßen nicht ersichtlich (vgl. im Übrigen zur erforderlichen Interessenabwägung bei Beweisverboten eines anderen Rechtskreises im Fahrerlaubnisverfahren und deren Zurücktreten wegen des hohen Ranges der Verkehrssicherheit: OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2000 - NJW 2001, 459).
  • VG Freiburg, 23.01.2003 - 6 K 1946/02

    Kein strafprozessuales Verwertungsverbot im Verwaltungsverfahren zur

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 10 S 08.01995
    Die Straßenverkehrsbehörde darf deshalb regelmäßig alles, was ihr zur Kenntnis kommt, dafür heranziehen, um die Allgemeinheit vor Gefahren (hier durch ungeeignete Kraftfahrer) zu schützen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.1.2003 - Az.: 6 K 1946/02 ; BayVGH, Urteil vom 19.1.1998 - Az.: 11 B 95.2282 RdNr. 20).
  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 10 S 08.01995
    Aus dem Vorbringen des Antragstellers ist bei summarischer Prüfung zunächst nicht ersichtlich, dass die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an formellen oder materiellen Mängeln leiden könnte, die dem in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehenen Schluss von der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegenstehen würden (zum Erfordernis der rechtmäßigen Anordnung der Gutachtensbeibringung im Rahmen von § 11 Abs. 8 FeV vgl. BayVGH, Urteil vom 7.5.2001, Az.: 11 B 99.2527; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 11 FeV RdNr. 24 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B 95.2282
    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 10 S 08.01995
    Die Straßenverkehrsbehörde darf deshalb regelmäßig alles, was ihr zur Kenntnis kommt, dafür heranziehen, um die Allgemeinheit vor Gefahren (hier durch ungeeignete Kraftfahrer) zu schützen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.1.2003 - Az.: 6 K 1946/02 ; BayVGH, Urteil vom 19.1.1998 - Az.: 11 B 95.2282 RdNr. 20).
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