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   VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.03670, AN 10 K 06.03712   

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https://dejure.org/2008,75895
VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.03670, AN 10 K 06.03712 (https://dejure.org/2008,75895)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.03.2008 - AN 10 K 06.03670, AN 10 K 06.03712 (https://dejure.org/2008,75895)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. März 2008 - AN 10 K 06.03670, AN 10 K 06.03712 (https://dejure.org/2008,75895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs; Einschätzungsprärogative bei Gefahrfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.03670
    Was letztere betrifft kann er allerdings nur verlangen, dass seine eigenen (qualifizierten!) Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (vgl. BVerwG vom 27.1.1993 - Az.: 11 C 35/92 in NJW 1993, 1729).

    In die von der Verkehrsbehörde vorzunehmende Abwägung sind als abwägungserheblich wiederum nur qualifizierte Interessen des Einzelnen einzustellen, d.h. über das Interesse jeden Verkehrsteilnehmers möglichst wenig eingeschränkt zu werden hinausgehende Interessen (vgl. BVerwG vom 27.1.1993 - Az.: 11 C 35.92 in NJW 1993, 1729).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.03670
    Ist die Feststellung des Vorliegens von einzelnen Tatbestandsmerkmalen, hier die des unbestimmten Rechtsbegriffs der Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, schon aus der Natur der Sache heraus nur durch Prognose einerseits und andererseits durch wertende Gewichtung eventuell sogar widerstreitender Aspekte möglich, so spricht dies dafür, dass den Straßenverkehrsbehörden - zumindest bei Situationen der vorliegenden Art - bei der Beurteilung der Gefahrensituation eine Einschätzungsprärogative eingeräumt ist (vgl. hierzu etwa BVerwG vom 19.3.1998 - Az.: 2 C 5/97 ; BVerwG vom 16.5.2007 - Az.: 3 C 8/06 ).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.03670
    Ist die Feststellung des Vorliegens von einzelnen Tatbestandsmerkmalen, hier die des unbestimmten Rechtsbegriffs der Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, schon aus der Natur der Sache heraus nur durch Prognose einerseits und andererseits durch wertende Gewichtung eventuell sogar widerstreitender Aspekte möglich, so spricht dies dafür, dass den Straßenverkehrsbehörden - zumindest bei Situationen der vorliegenden Art - bei der Beurteilung der Gefahrensituation eine Einschätzungsprärogative eingeräumt ist (vgl. hierzu etwa BVerwG vom 19.3.1998 - Az.: 2 C 5/97 ; BVerwG vom 16.5.2007 - Az.: 3 C 8/06 ).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.03670
    Ausreichend hierfür ist die Feststellung, dass die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder an einer bestimmten Strecke einer Straße die Befürchtung nahe lege, dass - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die zu bekämpfende Gefahrenlage eintritt (vgl. BVerwG vom 13.12.1974 - NJW 1980, 1640).
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