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   VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347   

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VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347 (https://dejure.org/2008,75893)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347 (https://dejure.org/2008,75893)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. März 2008 - AN 11 K 07.03347 (https://dejure.org/2008,75893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem ElektroG; Anforderungen an insolvenzsichere Garantie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG; Markenbezug der Registrierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61

    Erlöschen eines Treuhandvertrags durch Konkurseröffnung - Automatischer Rückfall

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Entscheidende Bedeutung für die Insolvenzsicherheit komme nach einem Urteil des BGH vom 26. April 1962 (NJW 1962, 1200) der beigefügten schuldrechtlichen Abrede zu.

    Da aber bei Begründung eines Treuhandverhältnisses unter Verwendung speziell eines Anderkontos das Treugut nach wie vor wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers, nicht hingegen des Treuhänders rechnet, fällt eine Forderung gegenüber einer Bank damit grundsätzlich in die Insolvenzmasse des Treugebers, sodass der Insolvenzverwalter vom Treuhänder die Abtretung verlangen kann (vgl. Lange, Treuhandkonten in Zwangsvollstreckung und Insolvenz, NJW 2007, 2513, 2514; Palandt/Bassenge, BGB 67. Aufl. 2008, § 903 Rn. 43 unter Verweis auf BGH, NJW 1962, 1200).

  • VGH Hessen, 29.03.2006 - 6 UE 2874/04
    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Da die Beklagte auch unstreitig festgestellt hat - ob zu Recht oder zu Unrecht ist in diesem Zusammenhang zunächst ohne Belang -, dass die Voraussetzungen für die Registrierung der Klägerin nach § 16 Abs. 2 ElektroG nicht vorliegen, ist die in den Bescheiden vom 10. Februar 2006 und 23. März 2006 formulierte Bedingung eingetreten, mit der Folge, dass die vorläufig erteilten Registrierungen ec nunc ihre Wirksamkeit verloren haben (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 4.3.1993, 3 B 92.1862 ; Hessischer VGH, Urteil vom 29.3.2006, 6 UE 2874/04, HGZ 2006, 253 f.; VG Potsdam, Beschluss vom 3.9.2004, 3 L 661/04 ; VG Köln, Urteil vom 27.3.2007, 14 K 7628/04 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 04.03.1993 - 3 B 92.1862
    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Da die Beklagte auch unstreitig festgestellt hat - ob zu Recht oder zu Unrecht ist in diesem Zusammenhang zunächst ohne Belang -, dass die Voraussetzungen für die Registrierung der Klägerin nach § 16 Abs. 2 ElektroG nicht vorliegen, ist die in den Bescheiden vom 10. Februar 2006 und 23. März 2006 formulierte Bedingung eingetreten, mit der Folge, dass die vorläufig erteilten Registrierungen ec nunc ihre Wirksamkeit verloren haben (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 4.3.1993, 3 B 92.1862 ; Hessischer VGH, Urteil vom 29.3.2006, 6 UE 2874/04, HGZ 2006, 253 f.; VG Potsdam, Beschluss vom 3.9.2004, 3 L 661/04 ; VG Köln, Urteil vom 27.3.2007, 14 K 7628/04 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rn. 22).
  • VG Potsdam, 03.09.2004 - 3 L 661/04
    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Da die Beklagte auch unstreitig festgestellt hat - ob zu Recht oder zu Unrecht ist in diesem Zusammenhang zunächst ohne Belang -, dass die Voraussetzungen für die Registrierung der Klägerin nach § 16 Abs. 2 ElektroG nicht vorliegen, ist die in den Bescheiden vom 10. Februar 2006 und 23. März 2006 formulierte Bedingung eingetreten, mit der Folge, dass die vorläufig erteilten Registrierungen ec nunc ihre Wirksamkeit verloren haben (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 4.3.1993, 3 B 92.1862 ; Hessischer VGH, Urteil vom 29.3.2006, 6 UE 2874/04, HGZ 2006, 253 f.; VG Potsdam, Beschluss vom 3.9.2004, 3 L 661/04 ; VG Köln, Urteil vom 27.3.2007, 14 K 7628/04 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rn. 22).
  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines nichtigen Verwaltungsaktes nach § 44 Abs. 1 und 2 VwVfG ersichtlich nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.7.1981, 1 C 99.76, Buchholz 402.24, § 2 AuslG Nr. 32).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 15.85

    Vereinfachtes Verfahren - Güterfernverkehrsgenehmigung - Nebenbestimmung -

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Im Ergebnis kann die Frage, ob die von der Beklagten der Registrierung beigefügte auflösende Bedingung rechtlich zulässig ist, vorliegend jedoch offenbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.1987, 7 C 15.85, BVerwGE 78, 114 ff.).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 7 C 22.91

    Immissionsschutz - Stillegungsverfügung - Fehlen einer Genehmigung - Mangelnde

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die durch Eintritt einer auflösenden Bedingung unwirksam gewordene Regelung eines VA selbst dann nicht wieder aufleben, wenn sich im Rahmen nachgelagerter gerichtlicher Kontrolle herausstellen sollte, dass die Bedingung tatsächlich nicht eingetreten ist (BVerwG, Urteil vom 28.1.1992, 7 C 22/91, NVwZ 1992, 570).
  • VG Ansbach, 20.09.2006 - AN 11 K 06.01971

    Begriffsbestimmung des Elektro- und Elektronikgeräts im Sinne des ElektroG

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Importiert ein Hersteller Elektrogeräte, um sie in der Bundesrepublik in Verkehr zu bringen, bedarf er, je nachdem, ob er diese Geräte unter einer eigenen Marke oder aber ggf. unter einer anderen Marke, etwa derjenigen des Produzenten, in Verkehr bringt, jeweils einer eigenständigen Registrierung (zur Registrierung unter einer bestimmten Marke vgl. Giesberts/Hilf, ElektroG, § 6 Rn. 2, § 11 Rn. 11, ferner VG Ansbach, Urteil vom 20.9.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.).
  • VG Ansbach, 03.03.2008 - AN 11 K 07.01998

    Zulässiger Rechtsschutz bei Feststellung des Eintritts der auflösenden Bedingung

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Die Marke bildet insbesondere die Grundlage für die Bemessung des Garantiebetrages und den Eintritt des Garantiefalls, die jeweils markenbezogen bestimmt werden (vgl. hierzu VG Ansbach, Urteil vom 3.3.2008, AN 11 K 07.01998, noch unveröffentlicht).
  • VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347
    Mit Beschluss vom 6. März 2008 (AN 11 S 07.03346) hat die Kammer den Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage sowie auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
  • VG Köln, 27.03.2007 - 14 K 7628/04

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Gewährung von Zuwendungen zur Förderung

  • Drs-Bund, 19.10.2004 - BT-Drs 15/3930
  • BVerwG, 21.02.2008 - 7 C 43.07

    Elektro- und Elektronikgerät; Gerätekategorie; Sportgerät; Sportausrüstung;

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