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VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 3 K 07.01845 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorbescheid; Baugrenze; Funktionslosigkeit einer Baugrenze; Befreiung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 3 K 07.01845
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 29.4.1977 - BVerwG 4 C 39.75, Beschluss vom 9.10.2003 Nr. 4 B 85/03 m. w. N.) kann eine bauplanerische Festsetzung funktionslos sein, wenn insoweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient. - BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03
Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des …
Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 3 K 07.01845
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 29.4.1977 - BVerwG 4 C 39.75, Beschluss vom 9.10.2003 Nr. 4 B 85/03 m. w. N.) kann eine bauplanerische Festsetzung funktionslos sein, wenn insoweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient.
- VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
Baugrenzen rückwärtige, Nachbarschutz, Gartenwohnsiedlung
Zur Begründung der Rechtsauffassung verwies er auf Entscheidungen des BayVGH, des VGH BadenWürttemberg, des VG Freiburg und auf eine Entscheidung des VG Ansbach vom 12. März 2008, AN 3 K 07.01845 zur Frage der Ablehnung eines Vorbescheidsantrages wegen des städtebaulichen Ziels der Schaffung rückwärtiger Ruhebereiche.Hierzu verwies der Prozessbevollmächtigte auf Entscheidungen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 27.4.2009 - 14 ZB 08.1171 - 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 -), VGH Baden-Württemberg (B.v. 23.7.1991 - 8 S 1606/91 - U.v. 12.6.1991 - 5 S 2433/09 - U.v. 4.10.1993 - BauR 1984, 52), des VG Freiburg (B.v. 26.11.2014 - 5 K 2303/14 -) und des VG Ansbach (B.v. 12.3.2008 - AN 3 K 07.01845).
- VG Ansbach, 31.01.2017 - AN 3 S 17.00035
Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche
Zur Begründung der Rechtsauffassung verwies er auf Entscheidungen des BayVGH, des VGH Baden- Württemberg, des VG Freiburg und auf eine Entscheidung des VG Ansbach vom 12. März 2008, AN 3 K 07.01845 zur Frage der Ablehnung eines Vorbescheidsantrages wegen des städtebaulichen Ziels der Schaffung rückwärtiger Ruhebereiche.