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   VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470   

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https://dejure.org/2015,74717
VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470 (https://dejure.org/2015,74717)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470 (https://dejure.org/2015,74717)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. März 2015 - AN 11 K 14.01470 (https://dejure.org/2015,74717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne Erfolg

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    Ein Nachbar kann aber nicht verlangen, dass jedes theoretische Risiko, durch den Betrieb einer WKA von Eiswurf betroffen zu sein ausgeschlossen wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: 1 A 11186/08).".

    Sogar bei einem Betrachtungsansatz mit dem "Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung" am 12. März 2015 - wie es obergerichtliche Rechtsprechung zum Teil unternimmt (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.8.2014, 10 S 1853/13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.5.2012; anders und vorzugswürdig aber OVG Koblenz, Urteil vom 12.5.2011, 1 A 11186/08; BayVGH, Urteil vom 15.12.2008, 22 B 07.143) - zum "Ausgangsbescheid in der Fassung des Ergänzungsbescheides" kann die Klägerseite keinen durchgreifenden Erfolg beanspruchen: Diese obergerichtliche Rechtsprechung verfolgt (u.a.) den Zweck, eine "Förmelei" zu verhindern in dem Sinne, dass bei (unterstelltem) Erfolg der Klägerseite über den Entscheidungszeitpunkt dann seitens der Behörde gleich wieder ein neuer Verwaltungsakt mit demselben Inhalt erlassen würde zugunsten des Vorhabensträgers, der sodann bei Anfechtung als rechtmäßig eingestuft würde mit Klageabweisungskonsequenz für einen Kläger nun.

  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Bildung von

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (u.a. Beschluss vom 15.10.2012, 22 CS 12.2110 u.a.) gilt, dass auch festgesetzte Teilbeurteilungspegel zum Lärm gerichtlicherseits nachvollzogen werden, weil mit Hilfe derselben Lärmkontingente festgesetzt werden, durch welche der Nachbarschutz sichergestellt werden soll; nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a.a.O. ist daher die technische Möglichkeit und auch die rechtliche Zulässigkeit einer Lärmkontingentierung allgemein anerkannt, denn Immissionsrichtwerte sind akzeptor- und nicht anlagenbezogen, so dass der für einen bestimmten Immissionsort maßgebliche Wert durch die Gesamtheit aller einwirkenden Anlagen (- im hiesigen Lärmkontext -) eingehalten werden muss, was bei mehreren Anlagen die entsprechende Aufteilung des zulässigen Gesamtlärms sinnvoll macht, zum Teil auch erfordert.
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    Die Erreichbarkeit in der Bauphase ist nämlich keine Frage der rechtlichen Zulässigkeit, sondern der tatsächlichen Realisierbarkeit des Vorhabens (vgl. BayVGH vom 21.01.2013 Az. 22 CS 12.2297).
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    Dies verdeutlicht auch der BayVGH in seinem Beschluss vom 19. August 2014 (22 CS 14.1597) nicht nur zu den Aspekten "Ergänzung" und "Nachschieben", sondern gerade auch zum Schwerpunkt des Streitgegenstandes und der Reduktion der bei einer Ergänzung nur relevanten Zusatzwürdigung: Bei der Zulassung einer Abweichung nach Art. 63 BayBO - wie hier durch den Ergänzungsbescheid - hat der Nachbar als klagender Dritter nämlich keinen Anspruch darauf, dass das Vorhaben in jeder Hinsicht mit allen objektiv zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen übereinstimmt; vielmehr sind nur diejenigen öffentlichen Belange in die Abwägung [hier im Ergänzungsbescheid] nach Art. 63 BayBO einzustellen, die mit der die Abweichung auslösenden konkreten Maßnahme in einem funktionalen Zusammenhang stehen (Simon / Busse, BayBO, Art. 63, Rn. 35; Schwarzer / König, BayBO, Art. 63, Rn. 15 bis 18); als die Abweichung auslösende konkrete Maßnahme in diesem Sinn ist hier die Positionierung einiger WKA auf den Grundstücken im Entfernungsverhältnis zu einigen öffentlichen Wegen anzusehen, nicht aber der Bau der WKA schlechthin.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2014 - 10 S 1853/13

    Beurteilungszeitpunkt bei immissionsschutzrechtlicher Drittanfechtung

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    Sogar bei einem Betrachtungsansatz mit dem "Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung" am 12. März 2015 - wie es obergerichtliche Rechtsprechung zum Teil unternimmt (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.8.2014, 10 S 1853/13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.5.2012; anders und vorzugswürdig aber OVG Koblenz, Urteil vom 12.5.2011, 1 A 11186/08; BayVGH, Urteil vom 15.12.2008, 22 B 07.143) - zum "Ausgangsbescheid in der Fassung des Ergänzungsbescheides" kann die Klägerseite keinen durchgreifenden Erfolg beanspruchen: Diese obergerichtliche Rechtsprechung verfolgt (u.a.) den Zweck, eine "Förmelei" zu verhindern in dem Sinne, dass bei (unterstelltem) Erfolg der Klägerseite über den Entscheidungszeitpunkt dann seitens der Behörde gleich wieder ein neuer Verwaltungsakt mit demselben Inhalt erlassen würde zugunsten des Vorhabensträgers, der sodann bei Anfechtung als rechtmäßig eingestuft würde mit Klageabweisungskonsequenz für einen Kläger nun.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 3 M 236/13
    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    - Naturschutz, insbesondere Artenschutz: Hierzu besteht für Dritte wie den Kläger, die lediglich im Umfeld von WKA wohnen, kein Drittschutz, vgl. z.B. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.5.2014, 3 M 236/13; VG Schwerin, Beschluss vom 18.11.2013, 7 B 68/13; Feldhaus, Komm. zum BImSchG, B 1, Rn. 108 ff, dort insbesondere Rn. 112 ff; VG Augsburg, Beschluss vom 9.7.2014, Au 4 S. 14.945; BayVGH, Urteil vom 18.6.2014, 22 B 13.1358.
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Rahmen einer Drittanfechtungsklage ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (BVerwG vom 11.1.1991 - 7 B 102/90 - = BayVBl 1991, 375).
  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 22 B 07.143

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Betrieb im

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    Sogar bei einem Betrachtungsansatz mit dem "Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung" am 12. März 2015 - wie es obergerichtliche Rechtsprechung zum Teil unternimmt (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.8.2014, 10 S 1853/13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.5.2012; anders und vorzugswürdig aber OVG Koblenz, Urteil vom 12.5.2011, 1 A 11186/08; BayVGH, Urteil vom 15.12.2008, 22 B 07.143) - zum "Ausgangsbescheid in der Fassung des Ergänzungsbescheides" kann die Klägerseite keinen durchgreifenden Erfolg beanspruchen: Diese obergerichtliche Rechtsprechung verfolgt (u.a.) den Zweck, eine "Förmelei" zu verhindern in dem Sinne, dass bei (unterstelltem) Erfolg der Klägerseite über den Entscheidungszeitpunkt dann seitens der Behörde gleich wieder ein neuer Verwaltungsakt mit demselben Inhalt erlassen würde zugunsten des Vorhabensträgers, der sodann bei Anfechtung als rechtmäßig eingestuft würde mit Klageabweisungskonsequenz für einen Kläger nun.
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    Zu bedenken ist, dass nach der Rechtsprechung des BayVGH weder eine optisch bedrängende Wirkung noch eine "Riegelwirkung" (oder ähnlicher Begriff) vorliegt ab einem Abstand von (nur) 580 m zu einer WKA (Beschluss vom 19.2.09, 22 CS 08.2672).
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des

    Auszug aus VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470
    Die nachträgliche Abweichung ist diesbezüglich vergleichbar einer nachträglichen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB (BVerwG vom 17.2.1971 - IV C 2.68 - Rn. 33 = NJW 1971, 1147).
  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 2 A 471/13

    Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12

    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 22 ZB 09.1175

    Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit

  • VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 11 K 11.01819

    Im Einzelfall unbegründete Klage einer Nachbargemeinde gegen die

  • VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667

    Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit

  • BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der

  • OVG Saarland, 04.05.2010 - 3 B 77/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen wegen

  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 8 A 2042/06

    Optisch bedrängende Wirkung einer 99,9 m hohen Windkraftanlage auf ein 239 m

  • BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 15.06

    Thermische Abfallbehandlung; Rauchgasreinigungsanlage; immissionsschutzrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

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