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   VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821   

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https://dejure.org/2009,73701
VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821 (https://dejure.org/2009,73701)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821 (https://dejure.org/2009,73701)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - AN 1 K 08.01821 (https://dejure.org/2009,73701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht; Beförderung, Mindestwartezeiten; Ermessensbindung des Dienstherrn durch Ermessensrichtlinien; Kein Anspruch des Beamten auf Beförderung; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Keine Ermessensreduzierung auf Null im Hinblick auf Verkürzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 18.10.2004 - 3 C 04.2800
    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821
    Der Streitwert für das Begehren des Klägers, rückwirkend so gestellt zu werden, als ob er zum 1. August 2007 in die Besoldungsstufe A 13 plus Amtszulage befördert worden wäre, das ebenso wie andere Ansprüche auf erhöhte Besoldung, Versorgung oder Zulagen sowie Anrechnungs- und Ruhensbeträge zu den in der Streitwertrechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen gehört, war auf den pauschalierten Zweijahresbetrag der Differenz zwischen der Besoldungsstufe A 13 und der Besoldungsstufe A 13 + AZ festzusetzen (vgl. BVerwG vom 13.9.1999, NVwZ-RR 2000, 188; BayVGH vom 18.10.2004 - 3 C 04.2800).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02, DÖD 2003, 202 m.w.N; BayVGH, Beschluss vom 18.7.2005 - 3 ZB 04.1095) hat ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, da das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen dem persönlichen Interesse des Beamten auf Beförderung vorgeht.
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821
    Der Streitwert für das Begehren des Klägers, rückwirkend so gestellt zu werden, als ob er zum 1. August 2007 in die Besoldungsstufe A 13 plus Amtszulage befördert worden wäre, das ebenso wie andere Ansprüche auf erhöhte Besoldung, Versorgung oder Zulagen sowie Anrechnungs- und Ruhensbeträge zu den in der Streitwertrechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen gehört, war auf den pauschalierten Zweijahresbetrag der Differenz zwischen der Besoldungsstufe A 13 und der Besoldungsstufe A 13 + AZ festzusetzen (vgl. BVerwG vom 13.9.1999, NVwZ-RR 2000, 188; BayVGH vom 18.10.2004 - 3 C 04.2800).
  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821
    Eine für den Beklagten zwingende Verkürzung der auch für den Kläger geltenden Mindestwartezeiten folgt im Übrigen auch nicht aus den vorgelegten privatärztlichen Attesten, die darüber hinaus, wie die Regierung von ... zutreffend ausführt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2001, 1 DB 8/01) gegenüber amtsärztlichen Stellungnahmen nachrangig sind.
  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 3 ZB 04.1095
    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02, DÖD 2003, 202 m.w.N; BayVGH, Beschluss vom 18.7.2005 - 3 ZB 04.1095) hat ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, da das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen dem persönlichen Interesse des Beamten auf Beförderung vorgeht.
  • VGH Bayern, 02.02.1998 - 3 B 96.1785
    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821
    Selbst aus der Tatsache, dass dem Kläger seit dem 1. August 2007 die nach BGr A 13 + AZ ausgewiesene Stelle des Schulleiters der Hauptschule ...-Straße in ... übertragen ist, lässt sich, wie sich aus § 19 Abs. 2 BBesG ergibt, noch kein Anspruch auf eine entsprechende Besoldung und die damit verbundene Beförderung herleiten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2.2.1998 - 3 B 96.1785).
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