Rechtsprechung
   VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32455
VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204 (https://dejure.org/2019,32455)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204 (https://dejure.org/2019,32455)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. September 2019 - AN 17 K 18.50204 (https://dejure.org/2019,32455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    Für die Rechtslage bei anerkannten Schutzberechtigten weist der EuGH in seinen jüngsten Urteilen vom 19. März 2019 (C-163/17 - juris Rn. 93 ff, verbundene Streitsachen C-297/17, C-318/17, C-319/17, 438/17 - juris) - erneut - darauf hin, dass der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens dann nicht mehr greift, wenn international Schutzberechtigte in einem Land unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind und führt konkretisierend aus, dass ein solches Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erst ab einer besonders hohen Schwelle der Erheblichkeit erreicht ist, nämlich erst dann, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden des Mitgliedstaates zur Folge hätte, dass sich eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, die elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und dies ihre physische und psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, die mit der Menschenwürde unvereinbar wäre.

    Die ernsthafte Gefahr einer derartigen Verelendung muss das erkennende Gericht auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben treffen (EuGH, C-163/17 - juris Rn. 98).

    Die Annahme, dass international Schutzberechtigten aufgrund fehlender familiärer Solidarität in einem Land von Armut und schwierigen Verhältnissen im Allgemeinen stärker betroffen sind als Inländer, obwohl sie dort rechtlich die gleichen sozialen Rechte haben, ist noch keine ausreichende Grundlage zur Annahme einer Situation extremer materieller Not (EuGH, C-163/17 - juris Rn. 94).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    Diese Rechtsfrage ist vom Europäischen Gerichtshof auf die entsprechenden Vorlagen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. März 2019 (verbundene Rechtssachen C-297/17, C-318/17, C-319/17 und 438/17 - juris) nicht eindeutig beantwortet worden und hat deshalb zur Aufrechterhaltung dieser Vorlagefrage durch das Bundesverwaltungsgericht geführt (BVerwG, B.v. 17.4.2019 - 1 C 2/17 - juris).

    Für die Rechtslage bei anerkannten Schutzberechtigten weist der EuGH in seinen jüngsten Urteilen vom 19. März 2019 (C-163/17 - juris Rn. 93 ff, verbundene Streitsachen C-297/17, C-318/17, C-319/17, 438/17 - juris) - erneut - darauf hin, dass der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens dann nicht mehr greift, wenn international Schutzberechtigte in einem Land unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind und führt konkretisierend aus, dass ein solches Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erst ab einer besonders hohen Schwelle der Erheblichkeit erreicht ist, nämlich erst dann, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden des Mitgliedstaates zur Folge hätte, dass sich eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, die elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und dies ihre physische und psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, die mit der Menschenwürde unvereinbar wäre.

  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 51.18

    Ausreisefrist; Fortführung; Lebensbedingungen; Rechtsverletzung; Sprungrevision;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    Jedoch liegt hierin keine Rechtsverletzung für die Kläger, sondern eine reine Begünstigung (BVerwG, U.v. 25.4.2019, 1 C 51/18 - juris) und führt deshalb nicht zur Aufhebung der Regelung.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwischenzeitlich auch geklärt, dass eine Unwirksamkeit nach § 37 AsylG nicht zu einer inhaltlichen Prüfung des Asylantrags im nationalen Verfahren zwingt, sondern das Bundesamt nur verpflichtet, das Verfahren in dem Stadium fortzuführen, in dem es sich vor der Ablehnung befunden hat, also auch eine erneute Unzulässigkeitsentsscheidung möglich bleibt (BVerwG, U.v. 25.4.2019 - 1 C 51/18 - juris Rn. 12 ff).

  • VG Ansbach, 08.05.2018 - AN 17 S 18.50410

    Abschiebungsandrohung nach Ungarn für dort anerkannte Asylbewerberin -

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    Sie wären nach Ansicht der Kammer auch erfolglos gewesen, weil sie schon als unzulässig abgelehnt worden wären (VG Ansbach, B.v. 8.5.2018, AN 17 S 18.50410 - juris Rn. 17 ff).
  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    b) Die im Rahmen der Abschiebungsandrohung gesetzte Ausreisefristsetzung von 30 Tagen nach Bestandskraft des Bescheids entspricht zwar nicht der Regelung der §§ 36 Abs. 1, 38 Abs. 1 AsylG, wonach eine Frist von einer Woche ab Bescheidszustellung zu setzen gewesen wäre; sie ist damit objektiv rechtswidrig (BVerwG, U.v. 15.1.2019, 1 C 15/18 - juris).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts ist nach dem System der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - juris) bzw. des Prinzips des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, U.v. 31.12.2011 - C-411/10 und C-433/10 - NVwZ 2012, 417, EuGH, U.v. 19.3.2019, a.a.O.) zunächst zu vermuten und davon auszugehen, dass die Behandlung von Asylbewerbern und anerkannten Schutzberechtigten in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der EMRK und der GrCh entspricht.
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    Insoweit kommt auch kein eingeschränkter, auf die Durchführung eines Asylverfahrens beschränkter Verpflichtungsantrag in Betracht (vgl. BVerwG U.v. 1.7.2017 - 1 C 9.17 - NVwZ 2017, 1625; BayVGH U.v. 13.10.2016 - 20 B 14.30212 - juris).
  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 20 B 16.50073

    Selbsteintrittspflicht der BRD aufgrund unmenschlicher erniedrigender Behandlung

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    Für den Anwendungsbereich der Dublin III-VO erkennt die überwiegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.50003 und U.v. 23.1.2018 - 20 B 16.50073 - jeweils juris) systemische Mängel im ungarischen Asylsystem an, die dazu führen, dass eine Rückführung von Asylbewerbern nach Ungarn nicht möglich ist und eine auf § 29 Abs. 1 Nr. 1a AsylG i.V.m. der Dublin III-VO gestützte Unzulässigkeitsentscheidung aufzuheben wäre.
  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 C 2.17

    Befugnis eines Mitgliedstaats zur Ablehnung eines Antrags auf Zuerkennung der

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    Diese Rechtsfrage ist vom Europäischen Gerichtshof auf die entsprechenden Vorlagen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. März 2019 (verbundene Rechtssachen C-297/17, C-318/17, C-319/17 und 438/17 - juris) nicht eindeutig beantwortet worden und hat deshalb zur Aufrechterhaltung dieser Vorlagefrage durch das Bundesverwaltungsgericht geführt (BVerwG, B.v. 17.4.2019 - 1 C 2/17 - juris).
  • EuGH, 31.03.2011 - C-433/10

    Mauerhofer / Kommission

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts ist nach dem System der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - juris) bzw. des Prinzips des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, U.v. 31.12.2011 - C-411/10 und C-433/10 - NVwZ 2012, 417, EuGH, U.v. 19.3.2019, a.a.O.) zunächst zu vermuten und davon auszugehen, dass die Behandlung von Asylbewerbern und anerkannten Schutzberechtigten in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der EMRK und der GrCh entspricht.
  • VGH Bayern, 13.10.2016 - 20 B 14.30212

    Keine Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, in Fällen des § 29 Abs.1 Nr. 2 AsylG

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.50003

    Das ungarische Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen leiden an systemischen

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

  • VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 K 18.50528

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für in Ungarn anerkannte

    Da für die Kläger zu 1), 2), 4) und 5) keine aktuell behandlungsbedürftigen Krankheiten ersichtlich sind, ist mit der Rechtsprechung der Kammer davon auszugehen, dass bei einer gemeinsamen Rückkehr der Kernfamilie - Eltern und minderjährige Kinder - nach Ungarn angesichts der dortigen allgemeinen Lage für Rückkehrer nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit allgemein eine erniedrigende und unmenschliche Behandlung droht (VG Ansbach, U.v. 12.9.2019 - AN 17 K 18.50204, U.v. 5.3.2020 - AN 17 K 18.50059/50411 - jeweils juris).

    cc) Nach dem anzuwendenden Rechtsmaßstab und den dargestellten tatsächlichen Verhältnissen steht nach der Ansicht des erkennenden Gerichts der Rückführung international Schutzberechtigter nach Ungarn grundsätzlich kein rechtliches Hindernis entgegen (s. bereits VG Ansbach für Familien mit minderjährigen Kindern, U.v. 12.9.20219 - AN 17 K 18.50204 und U.v. 5.3.2020 AN 17 K 18.50059/17 K 18.50411 und für einen alleinstehenden jungen Mann mit PTBS, U.v. 22.10.2020 - AN 17 K 20.50084 - jeweils juris, ebenso VG Cottbus, U.v. 9.1.2020 - 5 K 1960/18.A - juris, VG Berlin, B.v. 29.1.2020 - 33 L 1/20 A - juris; a.A. etwa SaarOVG, B.v. 12.3.2018 - 2 A 69/18 - juris).

  • VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 20.50039

    Abschiebung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn

    Familien droht bei einer Rückkehr nach Ungarn angesichts der dortigen allgemeinen Lage für Rückkehrer nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nach der Rechtsprechung der Kammer allgemein eine erniedrigende und unmenschliche Behandlung (U.v. 12.9.2019 - AN 17 K 18.50204, U.v. 5.3.2020 - AN 17 K. 18.50059/50411 - jeweils juris).

    c) Nach dem anzuwendenden Rechtsmaßstab und den dargestellten tatsächlichen Verhältnissen steht nach der Ansicht des erkennenden Gerichts der Rückführung international Schutzberechtigter nach Ungarn grundsätzlich kein rechtliches Hindernis entgegen (s. bereits VG Ansbach für Familien mit minderjährigen Kindern, U.v. 12.9.20219 - AN 17 K 18.50204 und U.v. 5.3.2020 AN 17 K 18.50059/17 K 18.50411 - jeweils juris, ebenso VG Cottbus, U.v. 9.1.2020 - 5 K 1960/18.A - juris, VG Berlin, B.v. 29.1.2020 - 33 L 1/20A - juris, a.A. für Familien mit Kindern, aber zum Teil ohne Berücksichtigung neuer Erkenntnismittel etwa VG Oldenburg, U.v. 12 A 2137/18 - unveröffentlicht -, VG Augsburg, U.v. 20.5.2020 - Au 5 K 20.20088 - juris, OVG Saarlouis, B.v. 12.3.2018 - juris).

  • VG Aachen, 07.03.2022 - 5 K 1494/18

    Mitgliedstaat; Fortbestand; Schutzstatus; vulnerable Personen; Lebensbedingungen;

    vgl. zur Rechtsprechung betreffend die Rückführung von Schutzberechtigten nach Ungarn: Klageabweisung: VG Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 11. September 2020 und Urteil vom 13. November 2020 - VG 10 K 1594/18.A -, Ehepaar, junge, gesunde, uneingeschränkt arbeitsfähige Erwachsene, nachfolgend: BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3/21 -, wobei das BVerwG von den - bindenden tatsächlichen - Feststellungen des Verwaltungsgerichts ausgeht, dass die Unterstützungs- und Hilfeleistungen vor Ort tätiger nichtstaatlicher Institutionen oder Organisationen tatsächlich hinreichend geeignet seien, eine Situation extremer materieller Not abzuwenden; sämtlich juris; VG Ansbach, Urteil vom 22. Oktober 2020 - AN 17 K 19.51160 -, junger, uneingeschränkt arbeitsfähiger Mann; VG Cottbus, Urteil vom 14. November 2019 - VG 5 K 1962/18.A -, Ehepaar mit Kind; VG Cottbus, Urteil vom 1. Oktober 2019 - VG 5 K 1598/18.A - junger, arbeitsfähiger Mann; VG Ansbach, Urteil vom 12. September 2019 - AN 17 K 18.50204 -, Ehepaar mit Kind; sämtlich beck-online; stattgebende Entscheidungen: VG Ansbach, Urteil vom 22. Oktober 2020 - AN 17 K 18.50922 -, junger Erwachsener mit psychischen Erkrankungen u. sonstigen krankheitsbedingten Einschränkungen, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 23. September 2019 - 8 A 24/19 - , Familie mit drei minderjährigen Kindern; VG Köln, Urteil vom 12. September 2019 - 20 K 13894/17.A -, junger, arbeitsfähiger Mann; VG München, Urteil vom 7. Februar 2019 - M 2 K 17.49621 -, alleinstehende Mutter mit siebenjähriger Tochter; sämtlich beck-online; VG Magdeburg, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 B 528/18 -, alleinstehende Mutter mit einem Kleinstkind, juris.
  • VG Aachen, 03.02.2022 - 5 K 5443/17

    Mitgliedstaat; vulnerable Personen; Lebensbedingungen; NGOs

    vgl. zur Rechtsprechung betreffend die Rückführung von Schutzberechtigten nach Ungarn: Klageabweisung: VG Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 11. September 2020 und Urteil vom 13. November 2020 - VG 10 K 1594/18.A -, Ehepaar, junge, gesunde, uneingeschränkt arbeitsfähige Erwachsene, nachfolgend: BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3/21 -, wobei das BVerwG von den - bindenden tatsächlichen - Feststellungen des Verwaltungsgerichts ausgeht, dass die Unterstützungs- und Hilfeleistungen vor Ort tätiger nichtstaatlicher Institutionen oder Organisationen tatsächlich hinreichend geeignet seien, eine Situation extremer materieller Not abzuwenden; sämtlich juris; VG Ansbach, Urteil vom 22. Oktober 2020 - AN 17 K 19.51160 -, junger, uneingeschränkt arbeitsfähiger Mann; VG Cottbus, Urteil vom 14. November 2019 - VG 5 K 1962/18.A -, Ehepaar mit Kind; VG Cottbus, Urteil vom 1. Oktober 2019 - VG 5 K 1598/18.A - junger, arbeitsfähiger Mann; VG Ansbach, Urteil vom 12. September 2019 - AN 17 K 18.50204 -, Ehepaar mit Kind; sämtlich beck-online; stattgebende Entscheidungen: VG Ansbach, Urteil vom 22. Oktober 2020 - AN 17 K 18.50922 -, junger Erwachsener mit psychischen Erkrankungen u. sonstigen krankheitsbedingten Einschränkungen, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 23. September 2019 - 8 A 24/19 - , Familie mit drei minderjährigen Kindern; VG Köln, Urteil vom 12. September 2019 - 20 K 13894/17.A -, junger, arbeitsfähiger Mann; VG München, Urteil vom 7. Februar 2019 - M 2 K 17.49621 -, alleinstehende Mutter mit siebenjähriger Tochter; sämtlich beck-online; VG Magdeburg, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 B 528/18 -, alleinstehende Mutter mit einem Kleinstkind, juris.
  • VG Aachen, 11.04.2022 - 5 K 3571/18

    Mitgliedstaat; Fortbestand; Schutzstatus; vulnerable Personen; Lebensbedingungen;

    vgl. zur Rechtsprechung betreffend die Rückführung von Schutzberechtigten nach Ungarn: Klageabweisung: VG Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 11. September 2020 und Urteil vom 13. November 2020 - VG 10 K 1594/18.A -, Ehepaar, junge, gesunde, uneingeschränkt arbeitsfähige Erwachsene, nachfolgend: BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3/21 -, wobei das BVerwG von den - bindenden tatsächlichen - Feststellungen des Verwaltungsgerichts ausgeht, dass die Unterstützungs- und Hilfeleistungen vor Ort tätiger nichtstaatlicher Institutionen oder Organisationen tatsächlich hinreichend geeignet seien, eine Situation extremer materieller Not abzuwenden; sämtlich juris; VG Ansbach, Urteil vom 22. Oktober 2020 - AN 17 K 19.51160 -, junger, uneingeschränkt arbeitsfähiger Mann; VG Cottbus, Urteil vom 14. November 2019 - VG 5 K 1962/18.A -, Ehepaar mit Kind; VG Cottbus, Urteil vom 1. Oktober 2019 - VG 5 K 1598/18.A - junger, arbeitsfähiger Mann; VG Ansbach, Urteil vom 12. September 2019 - AN 17 K 18.50204 -, Ehepaar mit Kind; sämtlich beck-online; stattgebende Entscheidungen: VG Ansbach, Urteil vom 22. Oktober 2020 - AN 17 K 18.50922 -, junger Erwachsener mit psychischen Erkrankungen u. sonstigen krankheitsbedingten Einschränkungen, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 23. September 2019 - 8 A 24/19 - , Familie mit drei minderjährigen Kindern; VG Köln, Urteil vom 12. September 2019 - 20 K 13894/17.A -, junger, arbeitsfähiger Mann; VG München, Urteil vom 7. Februar 2019 - M 2 K 17.49621 -, alleinstehende Mutter mit siebenjähriger Tochter; sämtlich beck-online; VG Magdeburg, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 B 528/18 -, alleinstehende Mutter mit einem Kleinstkind, juris.
  • VG Cottbus, 14.11.2019 - 5 K 1962/18

    Anerkannte, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

    Dem Gericht liegen keine objektiven Erkenntnisse vor, dass infolge Gleichgültigkeit ungarischer Behörden eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, so dass die unionsrechtliche Vermutung im vorliegenden Falle eingreift (so auch das VG Ansbach, Urteil vom 12. September 2019 - AN 17 K 18.50204 -, juris).
  • VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 20.50084

    Keine systemischen Mängel im ungarischen Asylsystem

    Das gilt nach der Rechtsprechung der Kammer auch für Familien mit minderjährigen Kindern (vgl. VG Ansbach, U.v. 12.9.20219 - AN 17 K 18.50204, U.v. 5.3.2020 - AN 17 K 18.50059/17 K 18.50411 - jeweils juris, ebenso VG Cottbus, U.v. 9.1.2020 - 5 K 1960/18.A - juris, VG Berlin, B.v. 29.1.2020 - 33 L 1/20A - juris, a.A. für Familien mit Kindern, aber zum Teil ohne Berücksichtigung neuer Erkenntnismittel etwa VG Oldenburg, U.v. 12 A 2137/18 - unveröffentlicht -, VG Augsburg, U.v. 20.5.2020 - Au 5 K 20.20088 - juris, OVG Saarlouis, B.v. 12.3.2018 - juris) und erst recht für arbeitsfähige Erwachsene bzw. Familien mit Kindern in höherem Altern (VG Ansbach, U.v. 22.9.2020 - AN 17 K 18.50051/50052 - juris).
  • VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 18.50051

    Zulässige Abschiebung nach Ungarn einer nicht vulnerablen Person

    c) Nach dem anzuwendenden Rechtsmaßstab und den dargestellten tatsächlichen Verhältnissen steht nach der Ansicht des erkennenden Gerichts der Rückführung international Schutzberechtigter nach Ungarn grundsätzlich kein rechtliches Hindernis entgegen (s. bereits VG Ansbach für Familien mit minderjährigen Kindern, U.v. 12.9.20219 - AN 17 K 18.50204 und U.v. 5.3.2020 AN 17 K 18.50059/17 K 18.50411 - jeweils juris, ebenso VG Cottbus, U.v. 9.1.2020 - 5 K 1960/18.A - juris, VG Berlin, B.v. 29.1.2020 - 33 L 1/20A - juris, a.A. für Familien mit Kindern, aber zum Teil ohne Berücksichtigung neuer Erkenntnismittel etwa VG Oldenburg, U.v. 12 A 2137/18 - unveröffentlicht -, VG Augsburg, U.v. 20.5.2020 - Au 5 K 20.20088 - juris, OVG Saarlouis, B.v. 12.3.2018 - juris).
  • VG Ansbach, 05.03.2020 - AN 17 K 18.50059

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung einer Familie mit zwei

    Das ist auch deshalb folgerichtig, weil hinsichtlich der Abschiebungsverbote bereits eine inhaltliche Prüfung des Bundesamts stattgefunden hat (VG Ansbach, U.v. 12.9.2019 - AN 17 K 18.50204 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 19.51160

    Keine grundrechtswidrig Behandlung von Asylsuchenden in Ungarn

    (1) Nach dem anzuwendenden Rechtsmaßstab und den dargestellten tatsächlichen Verhältnissen steht nach der Ansicht des erkennenden Gerichts der Rückführung international Schutzberechtigter nach Ungarn grundsätzlich kein rechtliches Hindernis entgegen (s. bereits VG Ansbach für Familien mit minderjährigen Kindern, U.v. 12.9.20219 - AN 17 K 18.50204 und U.v. 5.3.2020 AN 17 K 18.50059/17 K 18.50411 - jeweils juris, ebenso VG Cottbus, U.v. 9.1.2020 - 5 K 1960/18.A - juris, VG Berlin, B.v. 29.1.2020 - 33 L 1/20A - juris, a.A. für Familien mit Kindern, aber zum Teil ohne Berücksichtigung neuer Erkenntnismittel etwa VG Augsburg, U.v. 20.5.2020 - Au 5 K 20.20088 - juris, OVG Saarlouis, B.v. 12.3.2018 - juris).
  • VG Ansbach, 12.11.2020 - AN 17 S 18.50355

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag - rechtswidrige Festsetzung einer

  • VG Cottbus, 09.01.2020 - 5 K 1960/18

    Asylrecht-Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)

  • VG Ansbach, 21.01.2020 - AN 17 S 18.50337

    Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung nach einer

  • VG Ansbach, 28.11.2019 - AN 18 S 19.50363

    Unzulässiger Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mangels Rechtsschutzbedürfnisses

  • VG Ansbach, 05.03.2020 - AN 17 K 19.50306

    Lebensbedingungen subsidiär Schutzberechtigter in Portugal

  • VG Cottbus, 14.11.2019 - 5 K 1961/18
  • VG Ansbach, 13.11.2020 - AN 17 S 18.50607

    Unzulässiger Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - fehlendes

  • VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 18.50922

    Drittstaatenbescheid. Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer gegen Art. 3 EMRK

  • VG Berlin, 29.01.2020 - 33 L 1.20

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach Ungarn

  • VG Cottbus, 01.10.2019 - 5 K 1598/18
  • VG Ansbach, 21.01.2020 - AN 17 S 18.50665

    Unzulässiger Eilrechtsschutzantrag eines bereits in einem anderen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht