Rechtsprechung
   VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921, AN 5 K 09.00927, AN 5 K 09.00928   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35143
VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921, AN 5 K 09.00927, AN 5 K 09.00928 (https://dejure.org/2009,35143)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921, AN 5 K 09.00927, AN 5 K 09.00928 (https://dejure.org/2009,35143)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. November 2009 - AN 5 K 09.00921, AN 5 K 09.00927, AN 5 K 09.00928 (https://dejure.org/2009,35143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen beim Rockfestival "..."; seltenes Ereignis; Verschiebung der Nachtzeit um eine Stunde nicht zu beanstanden; Lärmgrenzwerte sind im Wesentlichen tatsächlich eingehalten worden

  • bayern.de PDF

    Ordnungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Zumutbarkeit der Lärmbelästigung von Nachbarn im Zusammenhang mit der Frage der Genehmigungsfähigkeit einer Veranstaltung; Nachbarschutz im Zusammenhang mit einer Lärmimmission bei einem Rockfestival

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Zumutbarkeit der Lärmbelästigung von Nachbarn im Zusammenhang mit der Frage der Genehmigungsfähigkeit einer Veranstaltung; Nachbarschutz im Zusammenhang mit einer Lärmimmission bei einem Rockfestival

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Veranstaltung ,,Rock im Park 2009" abgewiesen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gestattung eines Rockfestival als "seltenes Ereignis"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 17.10.1996 - 24 CS 96.3415

    Lärmbeeinträchtigungen durch Zirkusveranstaltungen

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921
    Da aber bei der Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von Art. 19 Abs. 4 LStVG die gleichen Maßstäbe anzuwenden sind (so bereits BayVGH, Beschluss vom 17.10.1996, Az. 24 CS 96.3415), spielt diese Frage vorliegend keine Rolle.

    Seltene Ereignisse in diesem Sinne sind vor allem seltene, besonders herausragende Veranstaltungen mit einmaligem Charakter (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.10.1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.07.2006 - 1 CE 06.1937
    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921
    Ob diese Betroffenheit das Maß der Erheblichkeit im Sinne von Art. 19 Abs. 4 LStVG überschreitet, ist anhand der Begriffsbestimmungen und Grundsätze des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu ermitteln (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 26.7.2006, Az. 1 CE 06.1937).

    Hier ist zu berücksichtigen, dass die technischen Regelwerke gerade bei dem hier vorliegenden Sachverhalt eines Rockkonzerts mit bundesweiter, wenn nicht internationaler Bedeutung nicht gleichsam schematisch anzuwenden sind, sondern der Gesamtzusammenhang unter Berücksichtigung der sozialen Adäquanz der Veranstaltung zu sehen ist (vgl. hierzu bereits BayVGH, Beschluss vom 26.7.2006, Az. 1 CE 06.1937).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921
    Dies gilt nicht nur im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 LStVG, sondern es handelt sich um einen allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz, der beispielsweise auch für zivilrechtliche Nachbarklagen Anwendung findet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.9.2003, Az. V ZR 41/03 - juris -, der auf die Bedeutung und Häufigkeit einer Veranstaltung abzielt).
  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 10 CS 09.1313

    Festival "Rock im Park" in Nürnberg darf stattfinden

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921
    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Eilbeschluss (Beschluss vom 5.6.2009, Az. 10 CS 09.1313) ausgeführt, dass Überschreitungen von Lärmgrenzwerten nicht zur Rechtswidrigkeit des Genehmigungsbescheids führen, sondern ein sogenanntes Vollzugsproblem darstellen.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1994 - 7 L 5328/92

    Freizeitanlagen; Geräusche; Immissionsschutz; Open-air-Konzert;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921
    Die entgegenstehende Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urteil vom 15.9.1994, Az. 7 L 5328/92) ist nach Änderung der TA-Lärm nicht mehr anwendbar.
  • VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 11.668

    Nachbaranfechtungsklage; Umbau/Nutzungsänderung eines Schlossgebäudes; Versäumnis

    Weiter ist zu bedenken, ob eine solche Nachtzeitverschiebung, deren Möglichkeit ausschließlich Ziffer 6.4 Satz 2 der TA Lärm eröffnet, nicht auf die Beurteilung von Einzelereignissen beschränkt bleiben muss (vgl. z.B. VG Ansbach, U.v. 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921 u.a. - juris).
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