Rechtsprechung
VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- BAYERN | RECHT
BBodSchG § 4 Abs. 3 S. 1, § 9 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
Verpflichtung zur Durchführung von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung wegen Verdachts schädlicher Bodenveränderungen - rewis.io
Verpflichtung zur Durchführung von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung wegen Verdachts schädlicher Bodenveränderungen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- VG Darmstadt, 30.10.2013 - 6 K 1717/11
Sanierungsanordnung nach dem Bundesbodenschutzgesetz
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
Ein anderer Teil der Rechtsprechung gehe zwar davon aus, dass der Zustandsstörer auch für die Beseitigung der von seinem Grundstück ausgehenden Schäden auf Drittgrundstücke verantwortlich sei (unter Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 19.5.2010 - 8 A 10162/10; VG Darmstadt, U.v. 30.10.2013 - 6 K 1717/11.DA). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 A 10162/10
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
Ein anderer Teil der Rechtsprechung gehe zwar davon aus, dass der Zustandsstörer auch für die Beseitigung der von seinem Grundstück ausgehenden Schäden auf Drittgrundstücke verantwortlich sei (unter Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 19.5.2010 - 8 A 10162/10; VG Darmstadt, U.v. 30.10.2013 - 6 K 1717/11.DA). - VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552
Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei …
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
Die erkennende Kammer hat sich im Verfahren AN 9 K 15.02552 der Auffassung einiger Oberverwaltungsgerichte angeschlossen, wonach der Zustandsstörer auch für die Beseitigung der von seinem Grundstück ausgehenden Schäden auf Drittgrundstücke verantwortlich ist (U.v. 20.4.2016 m.w.N., juris).
- VG München, 19.02.2001 - M 2 S 00.4678
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
...komme nicht in Betracht, denn ein Teil der Rechtsprechung gehe schon davon aus, dass ein Zustandsverantwortlicher nicht über sein Grundstück hinaus andere von der schädlichen Bodenverunreinigung betroffene Grundstücke sanieren müsse (unter Verweis auf VG München, B.v. 19.2.2001 - M 2 S 00.4678). - VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 10 S 797/90
Entbehrlichkeit der Anhörung bei Erlaß einer Sofortvollzugsanordnung - …
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
Insbesondere bestand kein Erfordernis einer Anhörung nach Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG, da es sich bei der Sofortvollzugsanordnung nicht um einen Verwaltungsakt i.S.d. Art. 35 Satz 2 BayVwVfG handelt (vgl. VGH Mannheim, B.v. 11.6.1990 - 10 S 797/90;… s. Beck'scher Online-Kommentar VwGO, § 80, Rn. 79 m.w.N. zur Rechtsprechung). - BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96
Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei …
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
Bei der Interessenabwägung ist insbesondere eine Abwägung der Folgen, die bei Erfolglosigkeit des Antrags, aber erfolgreicher Hauptsache drohen mit den Folgen eines erfolgreichen Eilantrags bei erfolgloser Hauptsache anzustellen (BVerwG, B.v. 30.8.1996 - 7 VR 2/96). - VGH Bayern, 03.01.1994 - 2 CS 93.2345
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
Formelhafte Erwägungen sind hingegen unzureichend (BayVGH, B.v. 3.1.1994 - 2 CS 93.2345). - VGH Bayern, 10.09.2014 - 22 ZB 14.1756
Mit Mineralöl kontaminierte Grundstücke
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
Als im Grundbuch eingetragene privatrechtliche Eigentümerin des betroffenen Straßengrundstücks - dies ist maßgeblich, BayVGH, B.v. 10.9.2014, 22 ZB 14.1756 - kommt die Antragstellerin als Zustandsstörer i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG in Betracht. - VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099
Ermessensfehler bei Störerauswahl
Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
Die Frage einer sich an Effektivitätsgesichtspunkten orientierten Störerauswahl (BayVGH, U.v. 30.1.2018 - 22 B 16.2099) zwischen diesen möglichen Verantwortlichen wurde daher nicht gestellt.
- VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Schädliche Bodenverunreinigung, Detailuntersuchung, Haftung des …
Der unter dem gerichtlichen Aktenzeichen AN 9 S 18.00927 gestellte Eilantrag wurde mit Beschluss der Kammer vom 12. Dezember 2018 abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten auch in den Verfahren AN 9 K 17.00808, AN 9 S 18.00927 und AN 9 K 18.00928 Bezug genommen.
- VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 9 K 17.00808
Haftung des Grundstückseigentümers für Bodenverunreinigungen
Mit Beschluss vom 12. Dezember 2018 (Az.: AN 9 S 18.00927) wurde der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.