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   VG Ansbach, 13.03.2019 - AN 9 K 17.00748, AN 9 K 17.00767   

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VG Ansbach, 13.03.2019 - AN 9 K 17.00748, AN 9 K 17.00767 (https://dejure.org/2019,10021)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.03.2019 - AN 9 K 17.00748, AN 9 K 17.00767 (https://dejure.org/2019,10021)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. März 2019 - AN 9 K 17.00748, AN 9 K 17.00767 (https://dejure.org/2019,10021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 3; BayVwZVG Art. 29 Abs. 2 Nr. 1, Art. 31 Abs. 1, Abs. 3 S. 2, Art. 36 Abs. 1 S. 2, Abs. 6 S. 2, Art. 37 Abs. 1 S. 2
    Erfolglose Klage gegen eine erneute Zwangsgeldandrohung und die Fälligstellung eines Zwangsgeldes

  • rewis.io

    Erfolglose Klage gegen eine erneute Zwangsgeldandrohung und die Fälligstellung eines Zwangsgeldes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146

    Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens

    Auszug aus VG Ansbach, 13.03.2019 - AN 9 K 17.00748
    Eine Vergnügungsstätte und nicht lediglich eine Wettannahmestelle, die darauf angelegt ist, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, liegt demnach dann vor, wenn die Kunden durch die konkrete Ausgestaltung, insbesondere durch das unmittelbare Nebeneinander von Wettannahmestelle und Liveübertragung von Sportereignissen mit gastronomischem Angebot dazu animiert werden, sich dort länger aufzuhalten, die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, in Liveübertragungen auf Fernsehmonitoren zu verfolgen und weiter an den angebotenen Wettspielen teilzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris; B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - juris Rn. 14; B.v. 25.4.2013 - 15 ZB 13.274 - juris).
  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 15 CS 15.9

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung einer Wettannahmestelle als

    Auszug aus VG Ansbach, 13.03.2019 - AN 9 K 17.00748
    Eine Vergnügungsstätte und nicht lediglich eine Wettannahmestelle, die darauf angelegt ist, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, liegt demnach dann vor, wenn die Kunden durch die konkrete Ausgestaltung, insbesondere durch das unmittelbare Nebeneinander von Wettannahmestelle und Liveübertragung von Sportereignissen mit gastronomischem Angebot dazu animiert werden, sich dort länger aufzuhalten, die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, in Liveübertragungen auf Fernsehmonitoren zu verfolgen und weiter an den angebotenen Wettspielen teilzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris; B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - juris Rn. 14; B.v. 25.4.2013 - 15 ZB 13.274 - juris).
  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

    Auszug aus VG Ansbach, 13.03.2019 - AN 9 K 17.00748
    Bauaufsichtliche Maßnahmen sind nicht nur Anordnungen nach Abs. 2 Satz 2, sondern alle nach Bauordnungsrecht erlassene Verwaltungsakte, etwa auch Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen oder Beseitigungsanordungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.7.2001, BayVBl. 2002, 275 = NVwZ-RR 2002, 608 = BRS 64 Nr. 202) Insbesondere durfte der Erlass einer neuen Nutzungsuntersagung gegenüber der Klägerin unterbleiben, weil gemäß Art. 54 Abs. 2 Satz 3 BayBO bauaufsichtliche Maßnahmen auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirken.
  • VGH Bayern, 25.04.2013 - 15 ZB 13.274

    Wettbüro mit Sportsbar; Veränderungssperre; Vergnügungsstätte

    Auszug aus VG Ansbach, 13.03.2019 - AN 9 K 17.00748
    Eine Vergnügungsstätte und nicht lediglich eine Wettannahmestelle, die darauf angelegt ist, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, liegt demnach dann vor, wenn die Kunden durch die konkrete Ausgestaltung, insbesondere durch das unmittelbare Nebeneinander von Wettannahmestelle und Liveübertragung von Sportereignissen mit gastronomischem Angebot dazu animiert werden, sich dort länger aufzuhalten, die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, in Liveübertragungen auf Fernsehmonitoren zu verfolgen und weiter an den angebotenen Wettspielen teilzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris; B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - juris Rn. 14; B.v. 25.4.2013 - 15 ZB 13.274 - juris).
  • VG Ansbach, 03.07.2019 - AN 9 K 17.01636
    Auszug aus VG Ansbach, 13.03.2019 - AN 9 K 17.00748
    Am 16. August 2017 erhob die ... beim Verwaltungsgericht Ansbach gegen die Beklagte Verpflichtungsklage (Az. AN 9 K 17.01636) auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Ladens in eine Wettannahmestelle in dem streitgegenständlichen Anwesen, die noch anhängig ist.
  • VG Ansbach, 03.07.2019 - AN 9 K 17.01636

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung

    Am 19. April 2017 erhob die ... GmbH durch ihren Prozessbevollmächtigten Klage und beantragte, den Bescheid der Beklagten vom 21. März 2017 aufzuheben und festzustellen, dass das mit Schreiben der Beklagten vom 21. März 2017 fällig gestellte Zwangsgeld nicht fällig geworden sei (AN 9 K 17.00748 und AN 9 K 17.00767).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die vorliegenden Behördenakten sowie auf die Gerichtsakten verwiesen (auch hinsichtlich der Verfahren mit den Az. AN 9 K 17.00767 und AN 9 K 17.00748).

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