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   VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509   

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https://dejure.org/2011,65366
VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509 (https://dejure.org/2011,65366)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509 (https://dejure.org/2011,65366)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. September 2011 - AN 18 S 11.01509 (https://dejure.org/2011,65366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarrechte; Gebot der Rücksichtnahme; Lärmbelästigungen durch Lebensmittelmarkt im benachbarten Sondergebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 BayVBl 1990, 154 ff. = NJW 90, 1192).

    Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass dieser Nachbarschutz nicht hinter dem aus § 31 Abs. 2 BauGB zurückbleiben darf, es ist daher die Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v.6.10.1989, Az: 4 C 14/87).

  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    Soweit ein Verstoß gegen das in § 50 BImSchG enthaltene Trennungsprinzip gerügt wird, ist insoweit auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2009, 4 C 5/09, BauR 2010, 726 - 731 zu verweisen.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind dann gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG 25.2.1977 Az.: IV C 22.75, NJW 1978, 62).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    Nachdem das Vorhaben der Beigeladenen zu 1) im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. ... liegen soll und das Grundstück des Antragstellers im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "..." des Beigeladenen zu 2) liegt, demnach Baugrundstück und Grundstück des Antragstellers in unterschiedlichen Baugebieten gelegen sind, scheidet der sogenannte von der Rechtsprechung entwickelte "Gebietserhaltungsanspruch" (vgl. BVerwG vom 16.9.1993, NJW 1994, 1546), der jedem Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine "schleichende Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen" (BVerwG a.a.O.) einräumt, aus, weil der Gebietsbewahrungsanspruch, der auf der durch eine Baugebietsfestsetzung wechselseitigen Eigentumsbindung beruht, einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebietes befindet, im Regelfall nicht zustehen kann.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    Im Außenbereich verleiht einzig das in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthaltene Gebot der Rücksichtnahme im Einzelfall Drittschutz (BVerwG vom 28.10.1993 Az.: 4 C 5.93, NVwZ 1994, 686).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    Nach Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluss vom 18.12.2007, Az. 4 B 55/07, NVwZ 2008, 427-428) besteht ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2008 - 3 K 8/07

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Schaffung der planungsrechtlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    Insoweit wird auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 K 8/07, abgedruckt bei juris, Bezug genommen:.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03

    Ausfertigung eines Flächennutzungsplans; Nebeneinander von städtebaulichen

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    Öffentliche Belange können auch durch einen privaten Investor "angeschoben", d.h. durch dessen Bauwünsche begründet werden (OVG Lüneburg, B.v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 - BRS 66 Nr. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    Die städtebauliche Steuerungsfunktion der gemeindlichen Bauleitplanung wird auch durch die Interessen privater Investoren beeinflusst, denn die gemeindliche Bauleitplanung vollzieht sich nicht abstrakt im freien Raum (vgl. OVG Münster, U.v. 7.12.2001 - 7 a D 60/99 - NVwZ-RR 2001, 635).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 2534/99

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung - vorgeschobene Motive

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509
    Dass eine Bauleitplanung erst als Anlass der Förderung eines konkreten Bauvorhaben erfolgt, ist für sich genommen noch kein Umstand, der generell Schlüsse auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Planung zulässt (VGH Mannheim, U.v. 27.7.2001 - 5 S 2534/99 - NVwZ-RR 2002, 630).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

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