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   VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 15 S 08.01900   

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https://dejure.org/2008,63615
VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 15 S 08.01900 (https://dejure.org/2008,63615)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.11.2008 - AN 15 S 08.01900 (https://dejure.org/2008,63615)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. November 2008 - AN 15 S 08.01900 (https://dejure.org/2008,63615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; tatsachengestützte Bedenken wegen fehlender Eignung (Alkoholabhängigkeit); Verweigerung einer Untersuchung nach Belehrung über die Folgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 15 S 08.01900
    Maßgebend für die gerichtliche Entscheidung im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, weil es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.5.2007 NVwZ 07, 1201, 1202; Urteil vom 13.12.1994, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72).

    Auch die schon vor dem 1. April 2003 erteilten Waffenbesitzkarten sind Erlaubnisse im Sinne des hier anwendbaren § 45 Abs. 2 WaffG, wie sich aus der in der Übergangsvorschrift des § 58 Abs. 1 WaffG angeordneten Weitergeltung der Waffenbesitzkarten nach altem Recht ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.07 NVwZ 07, 1201; ebenso schon Urteil vom 18.2.1983, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34 = BayVBl 1983, 632 zur vergleichbaren Problematik des Widerrufs von "alten" Waffenbesitzkarten nach Inkrafttreten des WaffG 1976).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 15 S 08.01900
    Sie stellt zwar einen Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar (Art. 2 Abs. 1 GG, vgl. BVerfGE 89, 69, 85), die auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 15 S 08.01900
    Ab 1, 6 Promille haben die Erlaubnisbehörden Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit und ihre Auswirkungen aufzuklären (vgl. BVerwGE 99, 249, 252 zur selben Problematik im Bereich des Straßenverkehrsrechts).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 15 S 08.01900
    Auch die schon vor dem 1. April 2003 erteilten Waffenbesitzkarten sind Erlaubnisse im Sinne des hier anwendbaren § 45 Abs. 2 WaffG, wie sich aus der in der Übergangsvorschrift des § 58 Abs. 1 WaffG angeordneten Weitergeltung der Waffenbesitzkarten nach altem Recht ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.07 NVwZ 07, 1201; ebenso schon Urteil vom 18.2.1983, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34 = BayVBl 1983, 632 zur vergleichbaren Problematik des Widerrufs von "alten" Waffenbesitzkarten nach Inkrafttreten des WaffG 1976).
  • VG Ansbach, 22.07.2016 - AN 14 K 16.00416

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach Trunkenheitsfahrt

    Dem steht der vom Kläger genannte Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13.11.2008 (Az. AN 15 S 08.01900) nicht entgegen.

    Wenn sich allerdings, so das Verwaltungsgericht Ansbach in seinen weiteren rechtlichen Ausführungen, die zuständige Behörde auf den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse mit Hinweis auf § 4 Abs. 6 AWaffV wegen fehlender Eignung des Betroffenen berufen kann, kommt es nicht mehr darauf an, ob sich aus den festgestellten Tatumständen mehr als bloße "Bedenken" im Sinne von § 6 Abs. 2 WaffG, nämlich unmittelbar der für § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG erforderliche tatsachengestützte begründete Verdacht der Alkoholabhängigkeit ergibt (VG Ansbach, B. v. 13.11.2008 - AN 15 S 08.01900 - juris, Rn. 29).

  • VG Würzburg, 23.05.2011 - W 5 K 10.574

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; persönliche Eignung; keine Vorlage eines

    Auf das im gerichtlichen Verfahren nachgereichte Gutachten von Prof. Dr. S... vom 19. August 2010 kommt es daher im vorliegenden Verfahren nicht mehr an (vgl. hierzu auch VG Ansbach, B.v. 13.11.2008, Az.: AN 15 S 08.01900).
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