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   VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208   

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VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208 (https://dejure.org/2010,71288)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208 (https://dejure.org/2010,71288)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. April 2010 - AN 9 K 09.30208 (https://dejure.org/2010,71288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Folgeantrag; keine beachtliche (individuelle) Verfolgungswahrscheinlichkeit; kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt jedenfalls in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208
    Jedenfalls wäre der Kläger im Hinblick auf die derzeitige Situation bei einer Rückkehr nach Bagdad keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.1.2010, Az.: 13 a B 08.30283, juris).

    Für die Annahme, dass sich die Sicherheitslage wesentlich verschärfen werde, gibt es derzeit keine prognostisch gesicherten Anhaltspunkte (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.1.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208
    Auch kriminelle Gewalt dürfte bei der Feststellung, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt, jedenfalls dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie nicht von einer der Konfliktparteien begangen wird (siehe zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24.6.2008, Az.: 10 C 43.07, juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Rs. C-465/07, juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 Buchstabe c der Qualifikationsrichtlinie nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208
    Diese Auslegung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Juni 2008 (a.a.O.) vorgenommen hat (vgl. hierzu auch Urteil des BVerwG vom 14.7.2009, Az.: 10 C 9.08, juris), wonach eine Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als der Umsetzungsnorm zu Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie dann in Betracht kommt, wenn sich die allgemeine, von einem bewaffneten Konflikt ausgehende Gefahr so verdichtet, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208
    Dies wäre dann der Fall, wenn er dort einer extremen Gefahr der Gestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, Az.: 9 C 4.98, juris, zu dem zum 1.1.2005 außer Kraft getretenen § 53 Abs. 6 AuslG).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208
    Zum einen wurde die frühere, vom Kläger in Bezug genommene Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Gruppenverfolgung - namentlich der Sunniten (vgl. Urteil vom 14.11.2007, Az. 23 B 07.30500, juris) - vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08, juris) aufgehoben.
  • VG Ansbach, 13.01.2010 - AN 9 K 09.30044

    Irak (Zentralirak; Provinz Tamin); Folgeantrag; keine beachtliche (individuelle)

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208
    Zum anderen hat sich auch die tatsächliche Situation im Irak dahingehend gewandelt, dass die interkonfessionellen Konflikte seit Frühjahr 2008 erheblich nachgelassen haben (näher zum Ganzen: Urteil des erkennenden Gerichts vom 13.1.2010, Az. AN 9 K 09.30044, juris); zur aktuellen Sicherheitslage im Irak vgl. auch sogleich unter Ziff. 2.1.
  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30500

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Sunniten, Gruppenverfolgung, Verfolgung

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30208
    Zum einen wurde die frühere, vom Kläger in Bezug genommene Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Gruppenverfolgung - namentlich der Sunniten (vgl. Urteil vom 14.11.2007, Az. 23 B 07.30500, juris) - vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08, juris) aufgehoben.
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