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   VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359   

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VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359 (https://dejure.org/2010,71278)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359 (https://dejure.org/2010,71278)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. April 2010 - AN 9 K 09.30359 (https://dejure.org/2010,71278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Irak; Provinz ... (...)/...; Folgeantrag; keine beachtliche (individuelle) Verfolgungswahrscheinlichkeit; kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in der Provinz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359
    Nichts anderes gilt auch hinsichtlich einer Rückkehr nach Bagdad, wo sich der Kläger nach eigenen Angaben innerhalb seines Heimatlandes zuletzt aufgehalten hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.1.2010, Az.: 13 a B 08.30283, juris).

    Für die Annahme, dass sich die Sicherheitslage wesentlich verschärfen werde, gibt es keine prognostisch gesicherten Anhaltspunkte (so auch BayVGH, Urteil vom 21.1.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359
    Auch kriminelle Gewalt dürfte bei der Feststellung, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt, jedenfalls dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie nicht von einer der Konfliktparteien begangen wird (siehe zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24.6.2008, Az.: 10 C 43.07, juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Rs. C-465/07, juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 Buchstabe c der Qualifikationsrichtlinie nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359
    Diese Auslegung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Juni 2008 (a.a.O.) vorgenommen hat (vgl. hierzu auch Urteil des BVerwG vom 14.7.2009, Az.: 10 C 9.08, juris), wonach eine Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als der Umsetzungsnorm zu Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie dann in Betracht kommt, wenn sich die allgemeine, von einem bewaffneten Konflikt ausgehende Gefahr so verdichtet, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359
    Dies wäre dann der Fall, wenn er dort einer extremen Gefahr der Gestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, Az.: 9 C 4.98, juris, zu dem zum 1.1.2005 außer Kraft getretenen § 53 Abs. 6 AuslG).
  • VG Ansbach, 05.03.2009 - AN 3 K 08.30378

    Irak; Abschiebungsverbot; Krankheit

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist es nach Auffassung des Gerichts zu verneinen, dass die derzeitige Situation im Irak oder jedenfalls in der Provinz ..., der Herkunftsregion der Familie des Klägers, deren Provinzhauptstadt ... ist, von Kampfhandlungen geprägt ist, die die Annahme eines bewaffneten Konflikts im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu rechtfertigen vermögen (wie hier auch VG Ansbach vom 5.3.2009, Az.: AN 3 K 08.30378, juris; VG München vom 23.6.2009, Az.: M 4 K 08.50041, juris).
  • VG München, 23.06.2009 - M 4 K 08.50041

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten aus dem Zentral-Irak

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist es nach Auffassung des Gerichts zu verneinen, dass die derzeitige Situation im Irak oder jedenfalls in der Provinz ..., der Herkunftsregion der Familie des Klägers, deren Provinzhauptstadt ... ist, von Kampfhandlungen geprägt ist, die die Annahme eines bewaffneten Konflikts im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu rechtfertigen vermögen (wie hier auch VG Ansbach vom 5.3.2009, Az.: AN 3 K 08.30378, juris; VG München vom 23.6.2009, Az.: M 4 K 08.50041, juris).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30304

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 9 K 09.30359
    Jedenfalls wäre der Kläger im Hinblick auf die derzeitige Situation bei einer Rückkehr nach ... keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.1.2010, Az. 13a B 08.30304, juris).
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