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   VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975   

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VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975 (https://dejure.org/2013,15335)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975 (https://dejure.org/2013,15335)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - AN 2 K 11.01975 (https://dejure.org/2013,15335)
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  • VG Ansbach, 04.08.2011 - AN 2 K 10.01591

    1. Juristisches Staatsexamen, Bewertungsprüfungen; Besondere Begründungspflicht

    Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975
    Über ihre Bevollmächtigten ließ die Klägerin hiergegen Klage erheben, woraufhin das erkennende Gericht den Bescheid des Landesjustizprüfungsamtes mit Urteil vom 4. August 2011 (Az. AN 2 K 10.01591) aufhob und den Beklagten verpflichtete, die Aufgabe 6 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bewerten.

    Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt zu dem vorliegenden Gerichtsverfahren, den Akteninhalt des Verfahrens AN 2 K 10.01591 sowie die beigezogene Behördenakte verwiesen.

    Dass der Korrektor in die Neubewertung möglicherweise mehr Aufwand gesteckt hat als bei anderen Prüflingen, liegt auch daran, dass die Kammer dem Korrektor im Rahmen ihres Urteils im Verfahren AN 2 K 10.01591 ausdrücklich aufgegeben hat, seine Bewertung hinreichend zu begründen.

    Die Kammer beanstandete im Verfahren AN 2 K 10.01591 insoweit, diese Begründung sei zu knapp, um die vom Erstkorrektor abweichende Benotung mit 3 Punkten zu begründen.

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975
    Darunter sind unter anderem die Einschätzung des Schwierigkeitsgrades einer Frage, aber auch individuelle Aspekte wie die Bewertung der Qualität der Darstellung und die Überzeugungskraft der Argumentation, die Gewichtung der Fehler einer Bearbeitung sowie die auf durchschnittliche Anforderungen bezogene Einschätzung der Leistung zu verstehen (vgl. hierzu insgesamt: BVerwG, U. v. 24.2.1993 - 6 C 38/92 - BayVBl 1993, 504; B. v. 11.6.1996 - 6 B 88/95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368; U. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010 RdNr. 691 ff.).

    Eine zugunsten des Prüflings notwendige Korrektur einer früheren nachteiligen Bewertung darf nicht durch neue nachteilige Einzelbewertungen zunichte gemacht werden, die ersichtlich nur erfolgen, um unter allen Umständen eine Verbesserung der Note auszuschließen (BVerwG, U. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211).

    Eine Änderung des Bewertungssystems läge nur dann vor, wenn der Prüfer insoweit auch seine prüfungsspezifischen Bewertungskriterien geändert hätte (BVerwG, U. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211; B. v. 11.6.1996 - 6 B 88/95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975
    Darunter sind unter anderem die Einschätzung des Schwierigkeitsgrades einer Frage, aber auch individuelle Aspekte wie die Bewertung der Qualität der Darstellung und die Überzeugungskraft der Argumentation, die Gewichtung der Fehler einer Bearbeitung sowie die auf durchschnittliche Anforderungen bezogene Einschätzung der Leistung zu verstehen (vgl. hierzu insgesamt: BVerwG, U. v. 24.2.1993 - 6 C 38/92 - BayVBl 1993, 504; B. v. 11.6.1996 - 6 B 88/95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368; U. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010 RdNr. 691 ff.).

    Eine Änderung des Bewertungssystems läge nur dann vor, wenn der Prüfer insoweit auch seine prüfungsspezifischen Bewertungskriterien geändert hätte (BVerwG, U. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211; B. v. 11.6.1996 - 6 B 88/95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975
    Durch die Neubewertung seitens des ursprünglichen Korrektors ist gewährleistet, dass der Neubewertung das ursprüngliche Bewertungssystem zugrunde gelegt wird und die übrigen Prüflinge nicht durch den Einsatz eines neuen Korrektors benachteiligt werden (BVerwG, U. v. 24.2.1993 - 6 C 38/92 - NVwZ 1993, 686; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, RdNr. 687).

    Darunter sind unter anderem die Einschätzung des Schwierigkeitsgrades einer Frage, aber auch individuelle Aspekte wie die Bewertung der Qualität der Darstellung und die Überzeugungskraft der Argumentation, die Gewichtung der Fehler einer Bearbeitung sowie die auf durchschnittliche Anforderungen bezogene Einschätzung der Leistung zu verstehen (vgl. hierzu insgesamt: BVerwG, U. v. 24.2.1993 - 6 C 38/92 - BayVBl 1993, 504; B. v. 11.6.1996 - 6 B 88/95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368; U. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010 RdNr. 691 ff.).

  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79

    Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer

    Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975
    Die Anonymität bewirkt die Wahrung der Chancengleichheit nur in jenen seltenen Fällen, in denen der Prüfer bei Kenntnis der Person des Prüflings zu einer unvoreingenommenen Leistungsbeurteilung nicht willens oder nicht fähig wäre (vgl. zum Anonymitätsprinzip insgesamt: BVerwG, U. v. 9.7.1982 - 7 C 51/79 - BayVBl 1983, 87).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975
    Die Befangenheit eines Prüfers kann sich aus der Art und Weise seines Umgangs mit den eigenen Fehlern oder der fehlenden Fähigkeit, eigene Fehler zu erkennen, sie einzuräumen oder sie mit dem ihnen objektiv gebührenden Gewicht zu bereinigen, ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 4.5.1999 - 6 C 13/98 - NVwZ 2000, 915).
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