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   VG Ansbach, 14.11.2013 - AN 6 K 13.00675   

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VG Ansbach, 14.11.2013 - AN 6 K 13.00675 (https://dejure.org/2013,38365)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.11.2013 - AN 6 K 13.00675 (https://dejure.org/2013,38365)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. November 2013 - AN 6 K 13.00675 (https://dejure.org/2013,38365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; besondere Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2013 - AN 6 K 13.00675
    Der Katalog der in § 6 Abs. 1 RGebStV und jetzt in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Befreiungstatbestände ist entsprechend dem gesetzgeberischen Ziel der Verwaltungsvereinfachung und der Begrenzung des begünstigten Personenkreises durch die Bewilligung bestimmter Leistungen oder die Feststellung bestimmter Merkmale abschließend geregelt (BVerwG, U. v. 12.10.2011 - 6 C 34.10).

    Es gilt das Grundprinzip, dass nur demjenigen ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zusteht, dessen Bedürftigkeit durch eine staatliche Sozialbehörde geprüft wurde (vgl. BVerwG vom 12.10.2011, a.a.O.).

    Im Übrigen ist § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV und so auch § 4 Abs. 1 RBStV im Hinblick auf die gebotene enge Auslegung von Katalogregelungen nicht durch Auslegung oder Analogie erweiterbar (BVerwG vom 12.10.2011, a.a.O.).

    Unter dem Begriff des "besonderen Härtefalls" wird nach dem allgemeinen Sprachgebrauch in der Regel ein Fall verstanden, der mit den in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Fällen weitgehend vergleichbar ist und es deshalb nicht vertretbar erscheint, eine Beitragsbefreiung zu versagen (vgl. zu dem insoweit vergleichbaren § 6 Abs. 1 RGebStV OVG Lüneburg, U. v. 18.7.2006 - OVG 12 LC 87/06 - BVerwG v. 12.10.2011, a.a.O.).

    Die gewollte Beschränkung der Befreiungstatbestände auf durch Leistungsbescheid nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit sollen nicht dadurch umgangen werden, dass einkommensschwache Personen, die keine Sozialleistungen erhalten, weil sie deren Voraussetzungen (noch) nicht erfüllen oder weil sie diese Leistung nicht in Anspruch nehmen wollen, dem Härtefalltatbestand zugeordnet werden (vgl. zu § 6 Abs. 3 RGebStV BVerwG v. 12.10.2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d.

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2013 - AN 6 K 13.00675
    Unter dem Begriff des "besonderen Härtefalls" wird nach dem allgemeinen Sprachgebrauch in der Regel ein Fall verstanden, der mit den in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Fällen weitgehend vergleichbar ist und es deshalb nicht vertretbar erscheint, eine Beitragsbefreiung zu versagen (vgl. zu dem insoweit vergleichbaren § 6 Abs. 1 RGebStV OVG Lüneburg, U. v. 18.7.2006 - OVG 12 LC 87/06 - BVerwG v. 12.10.2011, a.a.O.).
  • VG Minden, 29.06.2015 - 11 K 807/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.2011 - 6 C 34.10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 03.12.2013 - 7 ZB 13.1817 -, juris Rn. 22 f. m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 07.10.2013 - 14 K 2595/13 -, juris Rn. 16 f. m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 26.03.2014 - 7 A 6287/13 -, juris Rn. 20; VG Ansbach, Urteil vom 14.11.2013 - AN 6 K 13.00675 -, juris Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.2011, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2008, a.a.O. Rn. 8; VG Hannover, Urteil vom 26.03.2014, a.a.O. Rn. 21 und Rn. 23 f.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 07.10.2013, a.a.O. Rn. 29 f.; VG Ansbach, Urteil vom 14.11.2013, a.a.O. juris Rn. 21.

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