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   VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286   

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VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286 (https://dejure.org/2011,44813)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286 (https://dejure.org/2011,44813)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - AN 14 K 11.30286 (https://dejure.org/2011,44813)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich dabei auch daraus ergeben, dass die im Abschiebezielstaat zu erwartende Rechtsgutbeeinträchtigung in der Verschlimmerung einer Krankheit wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten besteht, unter welcher der Ausländer bereits in Deutschland leidet (BVerwG, Urteile vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 - NVwZ 1998, 526; vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 - DVBl 1998, 284; vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 - DVBl 2003, 463).

    Nach § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG sind jedoch solche Gefahren, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt sind, nur auf Grund einer - möglichst bundeseinheitlichen - politischen Leitentscheidung nach § 60 a Abs. 1 AufenthG berücksichtigt werden (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 327; BVerwG vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383, BVerwG vom 27.4.1998, InfAuslR 1998, 409 zu § 53 AuslG 1990).

    Im Hinblick auf eine geltend gemachte Erkrankung und eine unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat der Abschiebung ist eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben zu bejahen, wenn im Zielstaat eine Gesundheitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität zu befürchten ist, was dann der Fall wäre, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern würde (vgl. z.B. BVerwG vom 29.7.1999 - 9 C 2.99 - juris; vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 - juris).

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Hierin wäre allenfalls als Folge der Abschiebung ein Vollstreckungshindernis zu sehen, das von der Ausländerbehörde zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.1999, 9 C 8/99).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Nach § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG sind jedoch solche Gefahren, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt sind, nur auf Grund einer - möglichst bundeseinheitlichen - politischen Leitentscheidung nach § 60 a Abs. 1 AufenthG berücksichtigt werden (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 327; BVerwG vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383, BVerwG vom 27.4.1998, InfAuslR 1998, 409 zu § 53 AuslG 1990).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich dabei auch daraus ergeben, dass die im Abschiebezielstaat zu erwartende Rechtsgutbeeinträchtigung in der Verschlimmerung einer Krankheit wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten besteht, unter welcher der Ausländer bereits in Deutschland leidet (BVerwG, Urteile vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 - NVwZ 1998, 526; vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 - DVBl 1998, 284; vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 - DVBl 2003, 463).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Nach § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG sind jedoch solche Gefahren, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt sind, nur auf Grund einer - möglichst bundeseinheitlichen - politischen Leitentscheidung nach § 60 a Abs. 1 AufenthG berücksichtigt werden (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 327; BVerwG vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383, BVerwG vom 27.4.1998, InfAuslR 1998, 409 zu § 53 AuslG 1990).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Im Hinblick auf eine geltend gemachte Erkrankung und eine unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat der Abschiebung ist eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben zu bejahen, wenn im Zielstaat eine Gesundheitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität zu befürchten ist, was dann der Fall wäre, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern würde (vgl. z.B. BVerwG vom 29.7.1999 - 9 C 2.99 - juris; vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 - juris).
  • BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Abschiebungshindernisse nach § 53

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluss vom 1.10.2001, 1 B 185/01, juris) geht davon aus, dass die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- und Ausland in die gerichtliche Prognose, ob bei Rückkehr eine Gefahr für Leib oder Leben besteht, mit einzubeziehen ist.
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich dabei auch daraus ergeben, dass die im Abschiebezielstaat zu erwartende Rechtsgutbeeinträchtigung in der Verschlimmerung einer Krankheit wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten besteht, unter welcher der Ausländer bereits in Deutschland leidet (BVerwG, Urteile vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 - NVwZ 1998, 526; vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 - DVBl 1998, 284; vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 - DVBl 2003, 463).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist dementsprechend auch nicht schon bei einer befürchteten ungünstigen Entwicklung des Gesundheitszustandes anzunehmen, sondern nur bei außergewöhnlich schweren körperlichen oder psychischen Schäden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24.5.2006 - 1 B 118.05 - juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erforderlich, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers auf Grund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, die diesem alsbald nach seiner Rückkehr in die Heimat droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09

    Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 108/10

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungsverbots bei einem

  • VG Ansbach, 21.02.2003 - AN 16 K 02.32275
  • VGH Bayern, 10.10.2000 - 19 ZB 00.32057
  • VG Ansbach, 18.06.2004 - AN 16 S 04.30780
  • VG Augsburg, 22.08.2012 - Au 6 K 12.30085

    Abgelehnte Asylbewerberin aus dem Kosovo; Volksgruppe der Gorani; Antrag auf

    Die der Klägerin attestierte Erkrankung in Form einer Depression ist, selbst wenn man davon absieht, dass die Diagnose in keiner Weise den Anforderungen entspricht, die an die Feststellung psychischer Erkrankungen zu stellen sind, im Kosovo behandelbar (Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Kosovo vom 17.6.2012, Stand: Mai 2012 - im Folgenden: Lagebericht -, S. 30; VG Augsburg vom 31.5.2012 Az. Au 6 K 11.30350 RdNr. 30; VG Ansbach vom 14.12.2011 Az. AN 14 K 11.30286 RdNr. 33).
  • VG Augsburg, 23.10.2013 - Au 6 K 13.30291

    Kosovarischer Asylbewerber; Ausreise aus wirtschaftlichen Gründen

    Die dem Kläger vorläufig attestierte Erkrankung in Form einer schweren Depression ist im Kosovo behandelbar (Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Kosovo vom 17.6.2012, Stand: Mai 2012, S. 30; VG Augsburg, U.v. 31.5.2012 - Au 6 K 11.30350 - juris Rn 30; VG Ansbach, U.v. 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286 - juris Rn. 33).
  • VG Augsburg, 16.08.2013 - Au 6 S 13.30244

    Behandelbarkeit von depressiven Erkrankungen im Kosovo

    Die dem Antragsteller vorläufig attestierte Erkrankung in Form einer mittelgradige depressive Episode ist im Kosovo behandelbar (Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Kosovo vom 17.6.2012, Stand: Mai 2012, S. 30; VG Augsburg, U.v. 31.5.2012 - Au 6 K 11.30350 - juris Rn 30; VG Ansbach, U.v. 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286 - juris Rn. 33).
  • VG Augsburg, 29.10.2013 - Au 6 K 13.30243

    Kosovarischer Asylbewerber; Behandelbarkeit von depressiven Erkrankungen im

    Die dem Kläger vorläufig attestierte Erkrankung in Form einer mittelgradige depressive Episode ist im Kosovo behandelbar (Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Kosovo vom 17.6.2012, Stand: Mai 2012, S. 30; VG Augsburg, U.v. 31.5.2012 - Au 6 K 11.30350 - juris Rn 30; VG Ansbach, U.v. 14.12.2011 - AN 14 K 11.30286 - juris Rn. 33).
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