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   VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535   

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https://dejure.org/2006,32620
VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535 (https://dejure.org/2006,32620)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535 (https://dejure.org/2006,32620)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. August 2006 - AN 10 K 05.04535 (https://dejure.org/2006,32620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Auf Betäubungsmittelkonsum zurückgehende Ungeeignetheit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain

    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, so lange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme also entkräften könnten (vgl. dazu: OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238 ).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht zudem in ständiger Rechtsprechung - welcher sich das Gericht ebenfalls angeschlossen hat - davon aus, dass ein fehlendes Trennungsvermögen dann vorliegt und auch nachgewiesen ist, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis ein Fahrzeug unter fahreignungsrelevantem Einfluss von Cannabis führt (vgl. zuletzt BayVGH, Beschluss vom 11.11.2004, Az.: 11 CS 04.2348), so dass der Kläger vorliegend gem. Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    Dieses Gutachten liegt vor und ist deshalb eine neue Tatsache welche unabhängig davon zu beurteilen ist, ob die Anforderung des Gutachtens rechtmäßig war (vgl. BVerwG vom 19.3.1996 - 11 B 14/96 = BayVBl 1997, 54 ) weshalb es im vorliegenden Verfahren nicht darauf ankommt, ob das Gutachten - gemessen an den derzeitigen Erkenntnissen zur Aussagekraft von THC-COOH-Werten (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, 11 CS 05.1453, und vom 27.3.2006, 11 CS 05.1559) - damals zu Recht angefordert wurde.
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    Dieses Gutachten liegt vor und ist deshalb eine neue Tatsache welche unabhängig davon zu beurteilen ist, ob die Anforderung des Gutachtens rechtmäßig war (vgl. BVerwG vom 19.3.1996 - 11 B 14/96 = BayVBl 1997, 54 ) weshalb es im vorliegenden Verfahren nicht darauf ankommt, ob das Gutachten - gemessen an den derzeitigen Erkenntnissen zur Aussagekraft von THC-COOH-Werten (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, 11 CS 05.1453, und vom 27.3.2006, 11 CS 05.1559) - damals zu Recht angefordert wurde.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    Dieses Gutachten liegt vor und ist deshalb eine neue Tatsache welche unabhängig davon zu beurteilen ist, ob die Anforderung des Gutachtens rechtmäßig war (vgl. BVerwG vom 19.3.1996 - 11 B 14/96 = BayVBl 1997, 54 ) weshalb es im vorliegenden Verfahren nicht darauf ankommt, ob das Gutachten - gemessen an den derzeitigen Erkenntnissen zur Aussagekraft von THC-COOH-Werten (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, 11 CS 05.1453, und vom 27.3.2006, 11 CS 05.1559) - damals zu Recht angefordert wurde.
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    Bei nur gelegentlicher Einnahme von Cannabis kann statt einer vollständigen Abstinenz auch der nachgewiesene Übergang zu einem mit den Anforderungen der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 der Fahrerlaubnis vereinbarenden Konsumverhalten genügen (vgl. zuletzt BayVGH vom 9.5.2005, Az. 11 CS 04.2526).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    Das Gericht geht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen (Gutachten Krüger, zitiert im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.6.2002: NJW 2002, 2378 ) davon aus, dass bei THC-Konzentrationen über 2 ng/ml eine relevante Risikoerhöhung bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr festzustellen ist, so dass auf Grund der beim Kläger festgestellten THC-Konzentration von 2, 1 ng/ml es nicht in Zweifel steht, dass der Kläger in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Fahrt am 20. Juni 2004 in einem für die Fahrtauglichkeit relevanten Umfang Cannabis konsumiert hat.
  • VG Ansbach, 21.03.2006 - AN 10 S 05.04534

    Straßenverkehrsrecht: Entzug der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum,

    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss der Kammer vom 21. März 2006 (AN 10 S 05.04534) abgelehnt.
  • VG Ansbach, 30.05.2005 - AN 10 S 05.01459
    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 30. Mai 2005 (AN 10 S 05.01459) abgelehnt.
  • VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
    Auszug aus VG Ansbach, 15.08.2006 - AN 10 K 05.04535
    (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.7.2004, Az. 11 CS 04.1513).
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