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   VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463   

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VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463 (https://dejure.org/2016,72568)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463 (https://dejure.org/2016,72568)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. September 2016 - AN 5 S 15.1463 (https://dejure.org/2016,72568)
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  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    Die Kammer folgt auch der Auffassung des Antragsgegners, dass im Falle erkennungsdienstlicher Maßnahmen die Erforderlichkeit der Maßnahme bereits die Gründe für deren eilbedürftige Durchführung in sich trägt (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris, Rn. 17; VG Ansbach, B.v. 3.6.2014 - AN 5 S 14.00346 - juris, Rn. 13).

    Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Antragsteller zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris, Rn. 25; B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 -juris, Rn. 12).

    Die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen stellt zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen dar (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris, Rn. 16).

  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 16/01 - juris, Rn. 6; BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - juris, Rn. 16).

    Pauschale, formelhafte Formulierungen genügen diesen Anforderungen grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - juris, Rn. 16; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 80, Rn. 85).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    Insbesondere Verlet zungen mit späterer Narbenbildung, mechanische oder chemische Beanspruchung, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess können jedoch Veränderungen der Haut bewirken, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können (vgl. ausführlich OVG Lüneburg, U.v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris, Rn. 28 ff. zur Problematik einer Anordnung erneuter erkennungsdienstlicher Behandlung nach mehr als fünf Jahren; ebenso VG Ansbach, U.v. 18.10.2011 - AN 1 K 11.00862 - juris, Rn. 15).

    Eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung nach einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren begegnet vor diesem Hintergrund keinen rechtlichen Bedenken (s. OVG Lüneburg,U.v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris, Rn. 31).

  • VG Ansbach, 18.10.2011 - AN 1 K 11.00862

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen trotz bereits vorhandener

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    Insbesondere Verlet zungen mit späterer Narbenbildung, mechanische oder chemische Beanspruchung, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess können jedoch Veränderungen der Haut bewirken, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können (vgl. ausführlich OVG Lüneburg, U.v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris, Rn. 28 ff. zur Problematik einer Anordnung erneuter erkennungsdienstlicher Behandlung nach mehr als fünf Jahren; ebenso VG Ansbach, U.v. 18.10.2011 - AN 1 K 11.00862 - juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    Die Anordnung kann nur ergehen, während ein solches Verfahren anhängig ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - juris, Rn. 24 ff.).
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2011 (10 ZB 11.365), auf den der Bevollmächtigte des Antragstellers hierzu Bezug nimmt, führt dieser aus, dass eine Negativprognose im dort entschiedenen Fall sachgerecht erschien, da die dortige Klägerin, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Erwerbs von Drogen und Drogenhandels geführt wurde, gelegentlichen Drogenkonsum sowie persönliche, fast freundschaftliche Kontakte zu Personen, die im Drogenmilieu verkehrten, eingeräumt hatte (BayVGH, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.354 - juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847

    Erkennungsdienstliche Behandlung erfordert keine strafgerichtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    Die daher von der Norm vorausgesetzte Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist, Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, wobei sie den Betroffenen sowohl überführen als auch entlasten können (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris, Rn. 22; BayVGH, B.v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris, Rn. 3; B.v. 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847 - juris, Rn. 8).
  • VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 5 S 14.00346

    Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    Die Kammer folgt auch der Auffassung des Antragsgegners, dass im Falle erkennungsdienstlicher Maßnahmen die Erforderlichkeit der Maßnahme bereits die Gründe für deren eilbedürftige Durchführung in sich trägt (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris, Rn. 17; VG Ansbach, B.v. 3.6.2014 - AN 5 S 14.00346 - juris, Rn. 13).
  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    Bei Betäubungsmitteldelikten besteht eine statistisch signifikant erhebliche Rückfallgefahr, so dass auch eine erstmalige Begehung bzw. Verurteilung wegen einer solchen Tat die Annahme einer Wiederholungsgefahr zu begründen vermag, wenn nicht die Tatumstände einschließlich aller weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris, Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 1 DB 16.01
    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 16/01 - juris, Rn. 6; BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - juris, Rn. 16).
  • VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen

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