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   VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050   

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VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050 (https://dejure.org/2014,18242)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050 (https://dejure.org/2014,18242)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - AN 11 K 13.02050 (https://dejure.org/2014,18242)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635

    Zweitwohnungsteuer; jeweils wechselseitige Haupt- bzw. Nebenwohnungen von

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    Insoweit können aber die melderechtlichen Vorschriften insbesondere der Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 MeldeG, vgl. auch § 12 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) zur Begriffsauslegung ergänzend herangezogen werden (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 und U.v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 - juris; Böttcher/Ehmann Art. 15 MeldeG Rn. 15) bzw. kann die Zweitwohnungssteuerpflicht in zulässiger Weise an die melderechtlichen Erklärungen eines Wohnungsinhabers anknüpfen (OVG SH, B. v. 23.12.2005 - 2 LB 31/05 - juris und BVerwG a.a.O.), mit Ausnahme nachweislich unrichtiger Verhältnisse (BVerwG a.a.O.), wofür der Steuerpflichtige darlegungspflichtig ist (BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris).

    Allerdings werde bei nicht dauernd getrennt lebend Verheirateten gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen, wenn es sich bei der aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung wegen vor- und überwiegender Nutzung materiell tatsächlich um eine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts handelt, nach zwingenden melderechtlichen Vorschriften die Hauptwohnung aber anders festgelegt und eine Bestimmung der Ehegatten hierüber ausgeschlossen ist (BVerfG und Nds OVG a.a.O., BayVGH, B.v. 17.3.2009 - 4 CS 09.25 und B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - jeweils juris, anders noch BVerwG, U.v. 12.4.2000 - 11 C 12/99 - juris).

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    Dabei muss der Inhaber der Zweitwohnung hinsichtlich der Erstwohnung auch nicht verfügungsberechtigt sein und es ist auch nicht auf die einzelnen Umstände der Benutzung der Hauptwohnung abzustellen, da es (bundesrechtlich) nur darauf ankommt, dass mit der Erstwohnung das Grundbedürfnis Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs abgedeckt, was regelmäßig die in der Anmeldung als Hauptwohnung zum Ausdruck gebrachte vorwiegende Benutzung indiziert (BVerwG, U.v. 17.9.2008 - 9 C 17/07, BVerfG, B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 und BFH, U. v. 17.2.2010 - II R 5/08 - juris).

    Die kommunale Zweitwohnungssteuer ist eine derartige örtliche Aufwandsteuer, da sie nicht an Besitz oder Eigentum, sondern an das Innehaben einer Zweitwohnung und damit an den daraus sichtbaren zusätzlichen Aufwand für die persönliche Lebensführung und die in dieser Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anknüpft (BVerfG, B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 und 2627/03, B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 und - 1 BvR 529/09 sowie B.v. 14.3.2014 - 1 BvR 1599/11 - jeweils juris, BVerwG und BayVGH a.a.O., Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Rn. 212; Thimet/Nöth/Hürholz Art. 3 KAG IV Frage 4 Anm. 2), und sie ist nach ständiger Rechtsprechung der Verfassungs-, Verwaltungs- und Finanzgerichte verfassungsgemäß.

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    Allerdings werde bei nicht dauernd getrennt lebend Verheirateten gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen, wenn es sich bei der aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung wegen vor- und überwiegender Nutzung materiell tatsächlich um eine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts handelt, nach zwingenden melderechtlichen Vorschriften die Hauptwohnung aber anders festgelegt und eine Bestimmung der Ehegatten hierüber ausgeschlossen ist (BVerfG und Nds OVG a.a.O., BayVGH, B.v. 17.3.2009 - 4 CS 09.25 und B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - jeweils juris, anders noch BVerwG, U.v. 12.4.2000 - 11 C 12/99 - juris).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn kinderlose, nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten aus beruflichen Gründen je eine Wohnung unterhalten, die sie vorwiegend benutzen und wenn es keinen gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse gibt (BVerwG, U.v. 4.5.1999 - 1 C 25/98 - juris).
  • VGH Bayern, 17.03.2009 - 4 CS 09.25

    Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; keine überwiegende Nutzung der

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    Allerdings werde bei nicht dauernd getrennt lebend Verheirateten gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen, wenn es sich bei der aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung wegen vor- und überwiegender Nutzung materiell tatsächlich um eine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts handelt, nach zwingenden melderechtlichen Vorschriften die Hauptwohnung aber anders festgelegt und eine Bestimmung der Ehegatten hierüber ausgeschlossen ist (BVerfG und Nds OVG a.a.O., BayVGH, B.v. 17.3.2009 - 4 CS 09.25 und B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - jeweils juris, anders noch BVerwG, U.v. 12.4.2000 - 11 C 12/99 - juris).
  • VG Gießen, 02.06.2008 - 8 E 2835/07

    Steuer für Zweitwohnung aus beruflichen Gründen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    Dabei müssen auch der Beschäftigungsort und der Ort der Zweitwohnung nicht identisch sein (VG Gießen, U.v. 2.6.2008 - 8 E 2835/07 - juris).
  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367

    Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    Insoweit können aber die melderechtlichen Vorschriften insbesondere der Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 MeldeG, vgl. auch § 12 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) zur Begriffsauslegung ergänzend herangezogen werden (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 und U.v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 - juris; Böttcher/Ehmann Art. 15 MeldeG Rn. 15) bzw. kann die Zweitwohnungssteuerpflicht in zulässiger Weise an die melderechtlichen Erklärungen eines Wohnungsinhabers anknüpfen (OVG SH, B. v. 23.12.2005 - 2 LB 31/05 - juris und BVerwG a.a.O.), mit Ausnahme nachweislich unrichtiger Verhältnisse (BVerwG a.a.O.), wofür der Steuerpflichtige darlegungspflichtig ist (BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris).
  • BVerfG, 14.03.2014 - 1 BvR 1159/11

    Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 GG liegt ebenfalls nicht vor (BVerfG, B.v. 14.3.2014 - 1 BvR 1159/11 - juris).
  • VG Augsburg, 19.10.2006 - Au 6 S 06.1038
    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    Denn es beurteilt sich die melderechtliche Frage, welche dieser Wohnungen die Hauptwohnung und welche die Nebenwohnung der Familie ist, auch hier nach deren tatsächlicher Nutzung (VG Augsburg, B.v. 19.10.2006 - Au 6 S 06.1038 und BFH, B.v. 19.8.2009 - II B 38/09 - jeweils juris), die von den Angaben des Familienmitglieds bestimmt werden kann, soweit diese plausibel sind (BVerwG, U.v. 15.10.1991 - 1 C 24/90 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90

    Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
    B.v. 28.12.1992 - 2 S 1557/90 - juris, Thimet/Nöth/Hürholz Art. 3 KAG IV Frage 4 Anm. 2.3) oder auch die Betroffenen zur Verlegung ihres Erstwohnsitzes zu veranlassen (BVerwG a.a.O.).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

  • VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388

    Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; Ehegatte als Mitmieter

  • BFH, 17.02.2010 - II R 5/08

    Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin - Zweitwohnungsbegriff i. S. d.

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

  • BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87

    Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.12.2005 - 2 LB 31/05

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Maßgeblichkeit der Eintragung in das

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08

    Melderechtlicher Begriff der Hauptwohnung bei Zweitwohnungsteuer

  • VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08

    Zweitwohnungsteuer: Inanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters

  • VG München, 19.02.2009 - M 10 K 08.4425

    Nutzung einer Zweitwohnung durch Angehörige; Gesamtschuldnerauswahl;

  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 BV 10.1511

    Heranziehung des Mitinhabers einer Wohnung zur Zweitwohnungssteuer

  • BFH, 19.08.2009 - II B 38/09

    Erhebung von Zweitwohnungsteuer - Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06

    Student, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, Aufwandssteuer

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

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