Rechtsprechung
   VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25379
VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141 (https://dejure.org/2012,25379)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141 (https://dejure.org/2012,25379)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. August 2012 - AN 9 K 11.30141 (https://dejure.org/2012,25379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asyl Irak; Schiit aus Bagdad; kein Abschiebungsverbot wegen Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Jedenfalls wäre der Kläger im Hinblick auf die derzeitige Situation bei einer Rückkehr nach Bagdad keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt (vgl. BayVGH vom 21.1.2010 Az: 13a B 08.30283 - juris).

    Für die Annahme, dass sich die Sicherheitslage - etwa wegen des Abzugs der US-Streitkräfte - wesentlich verschärfen werde, gibt es derzeit, auch unter Berücksichtigung der aktuellen, allgemein zugänglichen Meldungen, keine prognostisch gesicherten Anhaltspunkte (vgl. hierzu auch BayVGH vom 21.1.2010 a.a.O.).

    Fehlt es demnach am Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, kommt eine erhebliche individuelle Gefahr für den Kläger im Rahmen eines derartigen Konflikts schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. auch BayVGH vom 24.1.2011, Az: 13a ZB 10.30444 - juris, unter Verweis auf BayVGH vom 21.1.2010, a.a.O.).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Rechtssache C-465/07; juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 c EGRL nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation inne wohnenden Umständen spezifisch betroffen ist.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Vorlage von Attesten und deren Beurteilung durch die Gerichte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 29.4.2005, 1 B 119.04; Urteil vom 11.9.2007, 10 C 8.07; juris), dass diese in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess zwar regelmäßig Anlass zu weiterer Sachaufklärung geben, da eine Pflicht der Beteiligten zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO, ebenso wie eine Beweisführungspflicht regelmäßig zu verneinen ist.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht der Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Hs 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (BVerwG, Beschluss vom 16.2.1995, 1 B 205.93; Urteil vom 11.9.2007, 10 C 17/07; juris).
  • BVerwG, 29.04.2005 - 1 B 119.04

    Voraussetzungen für die im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Erteilung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Vorlage von Attesten und deren Beurteilung durch die Gerichte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 29.4.2005, 1 B 119.04; Urteil vom 11.9.2007, 10 C 8.07; juris), dass diese in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess zwar regelmäßig Anlass zu weiterer Sachaufklärung geben, da eine Pflicht der Beteiligten zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO, ebenso wie eine Beweisführungspflicht regelmäßig zu verneinen ist.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn der Kläger im Fall einer Abschiebung in den Irak dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wäre (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, 9 C 4.98; juris).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Sollte der infolge des genannten Erlasses bestehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, könnte der Kläger unter Berufung auf eine - in diesem Zeitpunkt gegebenenfalls bestehende - extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von der Beklagten verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001, S. 1420).
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht der Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Hs 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (BVerwG, Beschluss vom 16.2.1995, 1 B 205.93; Urteil vom 11.9.2007, 10 C 17/07; juris).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Diese Auslegung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Juni 2008 (a.a.O.) vorgenommen hat (vgl. auch BVerwG vom 14.7.2009, Az. 10 C 9.08; juris), wonach eine Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als der Umsetzungsnorm zu Art. 15 c EGRL dann in Betracht kommt, wenn sich die allgemeine, vom bewaffneten Konflikt ausgehende Gefahr so verdichtet, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 13a ZB 10.30444

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Auszug aus VG Ansbach, 16.08.2012 - AN 9 K 11.30141
    Fehlt es demnach am Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, kommt eine erhebliche individuelle Gefahr für den Kläger im Rahmen eines derartigen Konflikts schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. auch BayVGH vom 24.1.2011, Az: 13a ZB 10.30444 - juris, unter Verweis auf BayVGH vom 21.1.2010, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht