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   VG Ansbach, 16.10.2014 - AN 3 K 14.00594   

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https://dejure.org/2014,32391
VG Ansbach, 16.10.2014 - AN 3 K 14.00594 (https://dejure.org/2014,32391)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.10.2014 - AN 3 K 14.00594 (https://dejure.org/2014,32391)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - AN 3 K 14.00594 (https://dejure.org/2014,32391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Nagelstudio in reinem Wohngebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2014 - AN 3 K 14.00594
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit erst dann außer Kraft, wenn insoweit die Verhältnisse auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, U. v. 29.4.1977 IV C 39.75, BayVBl 1978, 23).
  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.353

    Nutzungsuntersagung eines Altenwohnheims - zur Frage der tatsächlichen Nutzung

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2014 - AN 3 K 14.00594
    Denn es ist im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (Art. 76 Satz 3 BayBO) bzw. ohne über einen bereits gestellten Bauantrag entschieden zu haben (vgl. BayVGH, B. v. 23.5.2014 - 9 CS 14.451 - juris - unter Verweisung auf BayVGH, U. v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86).
  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 2 CS 13.873

    Kein vorläufiger Baustopp für die Tiefgarage am Josephsplatz

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2014 - AN 3 K 14.00594
    Im vorliegenden Fall hat das Landratsamt bei der ausgesprochenen Nutzungsuntersagung auch ermessensfehlerfrei gehandelt, nachdem auch die im Bebauungsplan festgesetzte Art der baulichen Nutzung nachbarschützend ist und den Eigentümern eines Grundstücks im Baugebiet hinsichtlich der durch einen Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart ein Gebietserhaltungsanspruch zusteht, wenn eine Nutzung von der zulässigen Nutzungsart abweicht und zwar unabhängig davon, ob die gebietswidrige Nutzung den Nachbarn selbst unzumutbar beeinträchtigt oder nicht (vgl. BayVGH, B. v. 8.7.2013, 2 CS 13.873 - juris).
  • VGH Bayern, 23.05.2014 - 9 CS 14.451

    Nutzungsuntersagung einer Lackiertätigkeit; formelle Illegalität; Auslegung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 16.10.2014 - AN 3 K 14.00594
    Denn es ist im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (Art. 76 Satz 3 BayBO) bzw. ohne über einen bereits gestellten Bauantrag entschieden zu haben (vgl. BayVGH, B. v. 23.5.2014 - 9 CS 14.451 - juris - unter Verweisung auf BayVGH, U. v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86).
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