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   VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 9 K 08.30476, AN 9 K 09.30101, AN 9 K 09.30333   

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VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 9 K 08.30476, AN 9 K 09.30101, AN 9 K 09.30333 (https://dejure.org/2009,72012)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.11.2009 - AN 9 K 08.30476, AN 9 K 09.30101, AN 9 K 09.30333 (https://dejure.org/2009,72012)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. November 2009 - AN 9 K 08.30476, AN 9 K 09.30101, AN 9 K 09.30333 (https://dejure.org/2009,72012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak (...); kein Anspruch auf Feststellung von Abschiebungsverboten; verbesserte Sicherheitslage im Irak 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 9 K 08.30476
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, NVwZ 2009 S. 705 ff.) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären schutzsuchenden Person nach Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 9 K 08.30476
    Auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG ist an diesen für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäben festzuhalten (BVerwG vom 21.4.2009, NVwZ 2009, S. 1237 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 9 K 08.30476
    Die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG, mit der zugleich verbindlich die positiven Voraussetzungen des subsidiären Schutzstatus nach der Qualifikationsrichtlinie festgestellt werden, vermittelt dem Schutzsuchenden regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbotes (vgl. BVerwG vom 24.6.2008, BVerwGE 131 S. 198 ff.).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 9 K 08.30476
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994, BVerwGE 96, S. 200 ff.; vom 18.7.2006, BVerwGE 126, S. 243 ff.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 9 K 08.30476
    Sollte der infolge des genannten Erlasses bestehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, könnte der Kläger zu 1) unter Berufung auf eine - dann noch bestehende - extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001 S. 1420).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 9 K 08.30476
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994, BVerwGE 96, S. 200 ff.; vom 18.7.2006, BVerwGE 126, S. 243 ff.).
  • VG Ansbach, 09.02.2010 - AN 14 K 09.30246

    Irak; kurdischer Sunnit; Gruppenverfolgung

    Dort kann davon ausgegangen werden, dass Sunniten nicht wegen ihrer Glaubenszugehörigkeit verfolgt werden (vgl. hierzu z.B. auch VG Ansbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: AN 9 K 08.30476, AN 9 K 09.30101, AN 9 K 09.30333; VG München vom 23.6.2009, Az: M 4 K 08.50041, Urteil vom 16.10.2009, Az: M 16 K 09.50207).
  • VG Ansbach, 09.02.2010 - AN 14 K 09.30188

    Irak; Sippenhaft; hilfsweise gestellte Beweisanträge; sunnitische

    Dort kann davon ausgegangen werden, dass Sunniten nicht wegen ihrer Glaubenszugehörigkeit verfolgt werden (vgl. hierzu z.B. auch VG Ansbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: AN 9 K 08.30476, AN 9 K 09.30101, AN 9 K 09.30333; VG München vom 23.6.2009, Az: M 4 K 08.50041, Urteil vom 16.10.2009, Az: M 16 K 09.50207).
  • VG Ansbach, 09.02.2010 - AN 14 K 09.30314

    Irak; kurdische Sunniten; Sippenhaft

    Dort kann davon ausgegangen werden, dass Sunniten nicht wegen ihrer Glaubenszugehörigkeit verfolgt werden (vgl. hierzu z.B. auch VG Ansbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: AN 9 K 08.30476, AN 9 K 09.30101, AN 9 K 09.30333; VG München vom 23.6.2009, Az: M 4 K 08.50041, Urteil vom 16.10.2009, Az: M 16 K 09.50207).
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