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   VG Ansbach, 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635   

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https://dejure.org/2008,64952
VG Ansbach, 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635 (https://dejure.org/2008,64952)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635 (https://dejure.org/2008,64952)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - AN 15 K 08.00635 (https://dejure.org/2008,64952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf von Waffenbesitzkarten;Griffbereites Bereitlegen einer geladenen und zum Besitz für Schießsportzwecke erlaubten Waffe;Prognose missbräuchlicher, nicht vorsichtiger und nicht sachgemäßer Verwendung von Schusswaffen und Munition.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635
    Auch die schon vor dem 1. April 2003 erteilte Waffenbesitzkarte ist eine Erlaubnis im Sinne des hier anwendbaren § 45 Abs. 2 WaffG, wie sich aus der in der Übergangsvorschrift des § 58 Abs. 1 WaffG angeordneten Weitergeltung der Waffenbesitzkarten nach altem Recht ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1983, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34 = BayVBl. 1983, 632 zur vergleichbaren Problematik des Widerrufs von "alten" Waffenbesitzkarten nach Inkrafttreten des WaffG 1976).
  • VGH Bayern, 11.06.2001 - 21 ZB 01.631
    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635
    Allein schon das Liegenlassen der Waffe auf dem Regal stellt ein Aufbewahren einer Waffe in geladenem Zustand dar und ist schon als solches eine nicht sorgfältige Verwahrung (vgl. BayVGH BayVBl 2002, 673; OVG Saarlouis Beschluss vom 21.11.2007 1 B 405/07 ).
  • OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07

    Annahme der Unzuverlässigkeit bei besonders sorglosem Umgang mit Waffen und

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635
    Allein schon das Liegenlassen der Waffe auf dem Regal stellt ein Aufbewahren einer Waffe in geladenem Zustand dar und ist schon als solches eine nicht sorgfältige Verwahrung (vgl. BayVGH BayVBl 2002, 673; OVG Saarlouis Beschluss vom 21.11.2007 1 B 405/07 ).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635
    In Anbetracht des Gefahren vorbeugenden Charakters der Regelung und in Anbetracht der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist für die Prognose eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend und ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden (BayVGH, Beschluss vom 7.11.2007 21 ZB 07.2711 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 20 A 419/11

    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund waffenrechtlicher

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 18. Juni 2008 - AN 15 K 08.00635 - und Beschluss vom 11. Juli 2011 - AN 15 S 11.01195 -, jeweils juris; Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 5 WaffG Rn. 11.

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 18. Juni 2008 - AN 15 K 08.00635 -, a. a. O., und Beschluss vom 11. Juli 2011 - AN 15 S 11.01195 -, a. a. O.

  • VG Köln, 18.06.2009 - 20 K 5409/08

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 21.11.2007 - 1 B 405/07 -, JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635 -, JURIS; beide Entscheidungen jeweils auch zur Rechtslage nach dem WaffG 1976.
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